Was ist Was

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Beschluss ist

a) für den Fall, dass der Beschwerdewert von 200,00 € überschritten wird, die sofortige Beschwerde,

b) andernfalls, die befristete Erinnerung

zulässig.

Die Rechtsbehelfe müssen binnen einer Notfrist von zwei Wochen ab Zustellung bei Gericht eingegangen sein und können auch zu Protokoll der Geschäftsstelle erklärt werden.

Man sollte immer ergänzend schreiben, dass man „das zulässige Rechtsmittel“ einlegt. Dann kann man es sich sparen, über Unterschiede zwischen sofortiger Beschwerde und befristeter Erinnerung zu grübeln.