PUTZFIMMEL

Wer sich über hohe Nebenkosten ärgert, sollte checken, wie oft das Treppenhaus und die Fenster gereinigt werden. Mehr als eine Treppenhausreinigung pro Woche gilt nämlich als unwirtschaftlich. Die Fenster dürfen höchstens zweimal im Jahr gereinigt werden. So hat es das Amtsgericht Regensburg entschieden. Die Richter reduzierten damit die Putzkosten, an denen sich der verklagte Mieter beteiligen muss, auf rund die Hälfte.