Mit Empörung lässt sich nicht gewinnen

Leider kann ich nicht nur erfreuliche Auskünfte geben. So zum Beispiel jenem Mandanten, der unbedingt Berufung gegen ein Urteil des Amtsgerichts einlegen wollte. Darin war er zur Zahlung eines Geldbetrages verurteilt worden und empfand das als schreiendes Unrecht.

Nun ja. Ich habe die Gerichtsakte gelesen. Das Urteil war gut begründet; das Ergebnis entsprach der Sach- und Rechtslage. Auch in zwei Besprechungen gelang es dem Mandanten nicht, mir neue Gesichtspunkte zu vermitteln. Wenn man akzeptiert, dass sich mit Empörung normalerweise kein Prozess gewinnen lässt. Sonst hätten wir natürlich gar nicht verlieren können.

Ich sagte ehrlich, die Sache ist aussichtslos. Er war sauer und wollte einen anderen Anwalt beauftragen. Zeit war genug.

Jetzt erhalte ich vom Landgericht die Mitteilung, die Berufung sei nicht rechtzeitig begründet worden. Entweder ist der Mandant meinem Rat doch noch stillschweigend gefolgt. Oder er hat keinen Anwalt gefunden, der sich so weit verbiegen will.

Kann mich nicht entscheiden, welche Möglichkeit wahrscheinlicher ist.