FREIZEITPLANUNG

Sex am Steuer ist nicht strafbar, meldet Reuters (via IT & W).

Ein deutscher Autofahrer hatte sich mit einer blonden Anhalterin während der Fahrt vergnügt („a blonde hitchhiker sitting astride him“!) und war dabei in ein Straßenschild gebumst (Duden: ugs. für dröhnend aufschlagen). Er wurde nur wegen Fahrerflucht verurteilt, weil der deutsche Gesetzgeber nicht an Sex am Steuer gedacht hat. So wird jedenfalls der Kölner Gerichtssprecher zitiert.

Bevor jetzt alle Gelangweilten dieser Republik ihre Wochenendplanung über den Haufen werfen, möchte ich auf ein gewisses Risiko hinweisen:

Nach § 315 c StGB wird wegen Gefährdung des Straßenverkehrs bestraft, wer ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge körperlicher Mängel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen.

Ein körperlicher Mangel ist beispielsweise Übermüdung, also ein willentlich steuerbarer Umstand. Wenn man seinen eigentlich fürs Fahren benötigten Körper aber nicht willentlich durch Übermüdung, sondern zum Beispiel mittels eines „hitchhikder astride“ nicht unerheblich vom eigentlichen Verkehrsgeschehen ablenkt, könnte man mit einiger juristischer Auslegungsroutine auch darin einen körperlichen Mangel sehen.

Freiheitsstrafe: bis zu 5 Jahren Gefängnis.

CHEF, LEICHE, LANDESARBEITSGERICHT

CHEF, LEICHE, LANDESARBEITSGERICHT

Ausgerechnet Otto R. wurde von seinem Vorsetzten angewiesen, den Leichnam seines Kollegens unter der Walze zu bergen. Ein Erlebnis, das Otto R. nicht verkraften konnte. Als er wenige Tage später den Geburtstag seiner Frau feierte, betrank er sich hemmungslos. Dann packte sich der Hobby-Jäger seine Waffe in die Tasche und forderte von seinem Chef eine Aussprache. Am Treffpunkt, einem verlassenen Bahngelände, drehte Otto R. durch. Er beleidigte seinen Chef, drohte ihn zu erschießen („Ich niete dich um“). (Mehr im Express)

Okay, die Kündigung war unwirksam. Aber wie arbeiten die beiden weiter zusammen?

DURCHGEKNALLT?

Interessant, dass die Berliner Staatsanwaltschaft kurzfristig Ressourcen hat, um einen engagierten Journalisten (und Ex-Minister) wegen Beleidigung dran zu kriegen (Hintergrund hier).

Denn andere – durchaus bedeutendere – Sachen schlummern schon mal Jahre in den Aktenschränken, ohne dass sich groß was tut. Falls die Staatsanwaltschaft Berlin hierin eine Beleidigung sehen sollte, kann ich gerne aus meinem eigenen Fundus einige schöne Beispiele auf den Tisch legen.

Unabhängig von der Frage, ob man in der politischen Diskussion nicht etwas Großmut zeigen kann, wird sich der engagierte Journalist womöglich nicht nur mit gelassener Heiterkeit verteidigen können. Laut Standardkommentar darf man nämlich folgendes nicht:

– Tippen an die Stirn;

– eine Fernsehmoderatorin als ausgemolkene Ziege bezeichnen;

– die Politisse Straßenmädchen nennen;

– Polizisten als Faschist, KZ-Scherge und Scheißbulle titulieren;

– von einem steindummen, kenntnislosen und talentfreien Autor sprechen;

– einen Juristen als „sogenannten Rechtsanwalt“ bezeichnen.

Für die Teilnahme an der öffentlichen Diskussion hat das Bundesverfassungsgericht aber auch mehrfach klargestellt, dass im Zweifel für die Meinungsfreiheit zu entscheiden ist. Deshalb sind zum Beispiel folgende Entgleisungen durchgegangen:

– Bezeichnung eines Bischofs als Kinderschänder in einer Satirezeitschrift;

– Behauptung, ein bestimmter Beamter wache nur auf, um die Bürger für dumm zu verkaufen;

– Titulierung eines demokratisch gewählten Politikers als Faschistenfreund oder Zwangsdemokrat.

Wer Lust hat, kann ja schon mal auf das Strafmaß tippen. Als Berufsoptimist halte ich einen Freispruch für naheliegend.

Nachtrag: Ein prägnanter Kommentar im Tagesspiegel.

HIGH TECH & LAW

HIGH TECH & LAW

Der Kollege vom Handakte WebLAWG stellt den Gerichtssaal der Zukunft vor. Der steht natürlich in den Vereinigten Staaten. Ist ja auch ganz angenehm, wenn man sich auf dem Videoschirm „The Green Mile“ reinziehen kann, während man selbst nur lebenslang kriegt (siehe auch den vorhergehenden Eintrag).

Aber im Ernst. Etwas mehr High Tech könnte auch in unseren Gerichtssälen nicht schaden. Bei uns ist High Tech so ausgeprägt, dass man mitunter ein Verlängerungskabel mitbringen muss, um einen Laptop auf der Verteidigerbank nutzen zu können. Mal abgesehen von dem Problem, dass es dann sogar Wachtmeister gibt, die bezweifeln, dass man ohne Genehmigung des Gerichtspräsidenten Strom aus der Steckdose zapfen darf.

STRAFMASS

STRAFMASS

Ein Amerikaner ist im US-Staat Oklahoma zu lebenslänglicher Haft verurteilt worden, weil er einen Polizisten angespuckt hatte. Wie der US-Nachrichtensender CNN berichtete, drohte dem 36-jährigen, der wegen häuslicher Gewalt festgenommen worden war, eigentlich ein Jahr Gefängnis. Doch bei der Festnahme spuckte er einem Polizisten ins Gesicht. Weil auf diese Weise eine tödliche Krankheit übertragen werden kann, verhängte der Richter die Höchststrafe. Die Anwälte des Mannes wollen gegen das Strafmaß Berufung einlegen. Der Angreifer und die Polizisten wurden auf ansteckende Krankheiten untersucht. Das Ergebnis war negativ. (Express)

Ich werde deutsche Richter nie wieder beschuldigen, zu harte Urteile zu sprechen. Außerdem gebe ich in Amerika niemals mehr jemandem die Hand. Niesen werde ich schon gar nicht.

STRAFANZEIGE

Die Sache mit dem gefälschten Telefonvertrag hat sich geklärt. Aus dem Schreiben des Anbieters:

„Hiermit möchten wir uns in aller Form bei Ihrer Mandantin für die Unannehmlichkeiten entschuldigen. Nach intensiver Recherche haben wir den Außendienstmitarbeiter zur angegebenen Vertragsnummer ausfindig gemacht. Es handelt sich um Herrn Siegfried L., M-straße 234, X-Stadt.

Sollte Ihre Mandantin Strafanzeige wegen Urkundenfälschung erstatten, bitten wir höflichst um die Zusendung einer Kopie, damit wir die zuständige Polizeidienststelle unterstützen können.“

Bleibt nur eine Frage: Warum erstattet die Firma nicht von sich aus eine Strafanzeige?

FAX(EN)

FAX(EN)

Ein Hamburger Anwalt schickt mir am 23. Juni ein Fax, das als Datum den 24. Juni trägt. Heute, am 2. Juli, kriege ich wieder ein Fax von ihm. Ich muss erstmal auf den Kalender schauen, um festzustellen, dass nicht der 3. Juli ist, obwohl dieses Datum im Briefkopf steht.

Rückdatieren ist ja noch verständlich. („Das Schreiben ist schon lange raus, ich schicke ihnen nochmal eine Kopie.“) Aber vordatieren? Mit Zeitverwerfungen soll man nicht scherzen, zumindest nicht bei Leuten, die schon mal Perry Rhodan gelesen haben.

Ich bin versucht, wie folgt zu antworten:

„Sehr geehrter Herr Kollege,

auf Ihr Fax vom morgigen Tag möchte ich folgendes sagen…“

Finde ich so lange witzig, bis mir auffällt, dass die automatische Kopfzeile seines Faxes die Winterzeit druckt. Da ist der Kollege also eine Stunde hintendran.

Sorry, aber das kann man nur noch ignorieren. Wenn man nicht schwermütig werden will…

GROESSE UND KLASSE

Nobody is perfect, nicht mal große Anwaltsbüros. Neuester Beleg: das brisante Fax an den Pizzabäcker.

Für mich unerklärlich ist auch der Fall, mit dem wir neulich zu tun hatten. Ein langjähriger Prozess war endlich zu Ende. Weil der Kläger Ausländer ist, musste vorher eine Bürgschaft für die Prozesskosten hinterlegt werden. Über einen ziemlich hohen fünfstelligen Betrag. Diese Bürgschaft wurde den gegnerischen Anwälten, einer großen, renommierten, internationalen Sozietät, ordnungsgemäß zugestellt.

Nach Abschluss des Verfahrens bitten wir um Rückgabe der Bürgschaft. Doch leider, leider erreicht uns folgende Nachricht:

„Trotz intensivster Suche ist die Bürgschaft in unseren Akten nicht mehr aufzufinden.“

Das Problem ist nur, dass die Bürgschaft mit der Rückgabe des Originals steht und fällt. Jetzt droht ein kompliziertes Verfahren, um die Urkunde für kraftlos erklären zu lassen.

Wie schön, wenn man auf der monumentalen Kanzleihomepage der Kollegen dann was von „zertifiziertem Qualitätsmanagement nach ISO 9000“ liest…

UNTERSCHRIFT

Eigentlich sollte es nur eine simple Quittung sein. Über die Rückgabe eines Schlüssels.

In die Lücke zwischen dem letzten Satz und der Unterschrift hat der Gegner nachträglich folgenden Satz eingefügt:

„Damit sind sämtliche Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis abgegolten.“

Ziemlich dreist. Aber weil wir keine gegengezeichnete Kopie haben, müssen wir beweisen, dass die Urkunde nachträglich verändert wurde. Sonst guckt mein Mandant mit ein paar tausend Euro in die Röhre. Ob das gelingt, steht in den Sternen. (Wie es gelingen könnte, verrate ich hier lieber – noch – nicht.)

Solche Geschichten sind keine Einzelfälle. Deshalb, auch wenn es banal klingt, bitte nach jeder Unterschrift grundsätzlich einen Beleg verlangen.