FAHRTENBUCH

Ja, so kann´s gehen. Da verleiht man sein Auto mal für ein paar Stunden, und schon kriegt man einen Zeugenfragebogen. „Sehr geehrte Frau Sowieso“ soll dem Ordnungsamt verraten, welcher Herr am 14. Juli 2003 mit ihrem Auto gefahren ist und nicht auf den Starenkasten geachtet hat.

Plötzlich sitzt Frau Sowieso zwischen allen Stühlen. Der Fahrer findet es gar nicht gut, verpfiffen zu werden. Die Bußgeldstelle droht, dass Frau Sowieso ein Fahrtenbuch führen muss, wenn sie nicht mit dem Namen des Verkehrssünders rausrückt.

Kleine Entscheidungshilfe:

Ein Fahrtenbuch darf nicht angeordnet werden, wenn der Halter nicht zeitnah befragt worden ist. Die meisten Urteile gehen davon aus, dass man sich maximal 14 Tage daran erinnern kann, wem man wann sein Auto gegeben hat. Viele Anhörungsbögen kommen später; die anderen mit normaler Post.

Nach meiner Erfahrung liegen Welten zwischen der Androhung eines Fahrtenbuches und der tatsächlichen Verhängung. Die meisten Behörden wären wohl gar nicht in der Lage, den riesigen Verwaltungsaufwand zu bewältigen. Wer nicht zu häufig mit Erinnerungslücken auffällt, dürfte deshalb wenig zu befürchten haben.