DISKUSSION

In Reihe 9 gab es eine heftige Diskussion über die Frage, ob man einen MP3-Player im Landeanflug abschalten muss. Für die Flugbegleiterin war es ein elektronisches Gerät. Der Hirni neben mir war der Meinung, dass es sich um ein elektrisches Gerät handelt. Die arme Frau musste tatsächlich mit dem Käpt?n drohen, bevor der Passagier widerwillig und unter lautem Zetern die Knöpfe aus dem Ohr nahm. Anschliessend verkündete er, dass er nie wieder Lufthansa fliegt. Diese Ankündigung brachte ihm dann den ersten Applaus.

So, jetzt mal sehen, was der Rückflug bringt.

STILL

Zumindest bis Dienstagabend bleibt es im law blog still. Ich bin um 11 Uhr am Arbeitsgericht Hamburg. Um 16.30 Uhr geht es erst zurück. Aber auch das hat seine positiven Seiten. Vielleicht reicht die Zeit diesmal für eine Hafenrundfahrt.

DYNASTIEN

Über die Motive für die Studienwahl berichtet Spiegel online:

Medizin und Jura bilden eine eigene Welt mit anderen Gesetzen und ziehen Kinder aus der Oberschicht an – „es gibt ja ganze Ärzte- und Juristendynastien“, so Markus Schölling. Kinder aus solchen Familien lernten schon im Alltag die Denkweise von Anwälten und Medizinern kennen. Das erleichtere nicht nur die Entscheidung für das Studium, sondern auch die Orientierung an der Universität.

Mein Patenkind Sophie, Tochter meiner Kollegin und eines (anderen) Anwalts, außerdem in diesem Anwaltsbüro so gut wie zu Hause, ist jetzt 6 und will seit 2 Jahren nur eins: Polizistin werden.

Hach, was sind wir liberal…

ÄCHZ

ÄCHZ

Gerade war das ZDF hier im Büro. Das Interview dauerte exakt 5 Minuten. Dann kamen eine Stunde „Szenen“: Udo steht am Bücherregal. Udo schreibt eine e-mail. Udo geht durch den Flur. Udo liest eine Akte. Udo lehnt am Empfangstresen. Jedes Mal mussten 2 große Scheinwerfer umgebaut und eingerichtet werden, um mein aufregendes Leben ins rechte Licht zu setzen.

Spruch des Tages: „Zu fettig?“ „Ne, das regele ich noch ab.“

Aber die Reporterin war sehr nett.

ABWICKLUNGSVERTRAG

Dass ein Aufhebungsvertrag eine Sperrzeit beim Arbeitsamt mit sich bringt, ist bekannt. Deshalb bieten Arbeitgeber jetzt verstärkt Abwicklungsverträge an. Es wird also zuerst eine Kündigung ausgesprochen. Abfindung, Freistellung etc. werden dann in einem gesonderten Vertrag geregelt.

Nach der Theorie hat der Arbeitnehmer dann nicht an der Beendigung seiner Anstellung mitgewirkt, weil die Kündigung vom Arbeitgeber ausging. Dies sollte man jedoch mit Vorsicht genießen. Seitdem immer mehr Abwicklungsverträge auf den Tisch flattern, werden die Arbeitsämter zunehmend skeptisch. Sie unterstellen (manchmal ja nicht ganz ohne Grund), dass der Abwicklungsvertrag ein verkappter Aufhebungsvertrag ist und – verhängen eine Sperrzeit. Das wiederum bedeutet dann erst einmal kein Arbeitslosengeld und einen möglicherweise jahrelangen Prozess gegen das Arbeitsamt vor dem Sozialgericht.

Um das Risiko zu minimieren gibt es 2 Möglichkeiten:

1. Beim Arbeitsamt fragen und sich schriftlich bestätigen lassen, dass der Abwicklungsvertrag nicht zu einer Sperrzeit führt. Bitte nicht auf mündliche Zusagen vertrauen.

2. Vor dem Arbeitsgericht klagen und den Abwicklungsvertrag dort als gerichtlichen Vergleich abschließen. Hiergegen kann das Arbeitsamt nichts einwenden.

ONLINE-SHOPPING

Manche Händler, vor allem bei ebay, sind echt dreist. Auf ihrer Homepage schließen sie eine Rückgabe der Ware aus. Allein im letzten Monat hatte ich 2 Fälle, in denen Firmen sich schlicht weigerten, Lieferungen zurück zu nehmen. Immer wieder kommt der Hinweis auf die „eindeutigen Bedingungen“.

Alles Humbug:

Das Gesetz (§ 312d in Verbindung mit § 355 BGB) sagt klipp und klar, dass es bei allen über Telekommunikationsmitteln geschlossenen Verträgen ein Widerrufsrecht von 2 Wochen gibt. Es genügt sogar, wenn man die Sendung kommentarlos am letzten Tag der Frist zurückschickt.

Hiervon kann ein gewerblicher Händler nicht abweichen, wie schlau auch immer er seine Klauseln formuliert, wahlweise welch unverschämten Ton er in seinen e-mails anschlägt.

PRESSEINFO

VHS-Vortrag zu den Möglichkeiten der Altersteilzeit
Ohne Einbußen früher in Rente

VELBERT – LANGENBERG. „Vorruhestand, Abfindung und Altersteilzeit“ ist der Titel eines Vortrages der Volkshochschule am Dienstag, 14. Oktober 2003, in Velbert-Langenberg. Das Seminar zeigt die verschiedensten Möglichkeiten, um vor dem Regelalter von 65 Jahren aus dem Erwerbsleben auszusteigen. Besonderer Schwerpunkt sind die Möglichkeiten des Altersteilzeitgesetzes. Diese Regelung bietet für Arbeitnehmer und Arbeitgeber attraktive Chancen, den Ruhestand ohne allzu große finanzielle Nachteile vorzuziehen. Angesprochen werden auch die wichtigsten Regelungen rund um Kündigung, Abfindung und Aufhebungsverträge. Der Vortrag eignet sich für Arbeitgeber und alle Beschäftigten, die an einen gleitenden Ausstieg aus dem Berufsleben denken. Referent ist Udo Vetter, Rechtsanwalt aus Düsseldorf. Der Kurs beginnt um 19 Uhr im VHS-Haus Velbert-Langenberg, Donnerstraße 13, Raum 02.

Leser des law blog, die sich als solche zu erkennen geben, sparen natürlich die 7 Euro Eintritt :-)

HOMESTORY

Wer andere heimlich in deren Intimsphäre fotografiert, muss künftig mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren rechnen. Der Bundesrat beschloss auf Vorschlag Baden-Württembergs einen entsprechenden Gesetzentwurf. Mit der Verschärfung wollen die Länder eine bislang bestehende Gesetzeslücke schließen, weil bislang nur verborgene Tonaufnahmen strafbar waren. Näheres bei beck-aktuell.

Liest sich so, als würde wegen 50 Fotospannern die Presse- und Äußerungsfreiheit ein schönes Stück beschnitten. Mit dem Gesetz wird es dann ja wohl nur noch genehmigte Homestories geben.

SNIPER

Sniperprogramme für Onlineauktionen sind in Deutschland jetzt unzweifelhaft legal, berichtet rp-online. ebay habe habe sein Rechtsmittel gegen ein Urteil, das die Programme für zulässig erklärt, zurückgenommen.

Mit einem Sniper kann bei Auktionen in letzter Sekunde geboten werden.

UNSERE GESETZE

Wie hoch sind die Steuern auf eine Abfindung? Für alle, die es interessiert oder mal interessieren könnte, habe ich den Gesetzestext rausgesucht:

§ 34 Einkommensteuergesetz:

… Die für die außerordentlichen Einkünfte anzusetzende Einkommensteuer beträgt das Fünffache des
Unterschiedsbetrags zwischen der Einkommensteuer für das um diese Einkünfte
verminderte zu versteuernde Einkommen (verbleibendes zu versteuerndes Einkommen) und
der Einkommensteuer für das verbleibende zu versteuernde Einkommen zuzüglich eines
Fünftels dieser Einkünfte. Ist das verbleibende zu versteuernde Einkommen negativ
und das zu versteuernde Einkommen positiv, so beträgt die Einkommensteuer das
Fünffache der auf ein Fünftel des zu versteuernden Einkommens entfallenden
Einkommensteuer.

Viel Spaß beim Rechnen.

SAY CHEESE

Sehr geehrter Herr K.,

den gestrigen Besprechungstermin konnten Sie nicht wahrnehmen.

Das ist nicht so schlimm, weil wir ja bereits das meiste geklärt haben.

Ich bitte Sie aber dringend, die noch offenstehenden Gebühren von € 250,00 einzuzahlen. Ansonsten kann ich sie nicht vertreten. Ich werde dann auch nicht zum Hauptverhandlungstermin am nächsten Mittwoch kommen.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt

NICHT NUR IN HAMBURG

Lyssa beschreibt effektive Polizeiarbeit:

Erst vor zwei Wochen konnte ich wieder beobachten, wie unsere Gesetzeshüter entlang der Alster mit 10 Mann einen etwa 500 Meter langen Abschnitt kontrollierten und jeweils 25 Euro von erbosten Hundehaltern, Radfahrern und neuerdings auch Joggern kassierten, die dreist genug waren, mitten auf dem Weg zu laufen. Den größten Teil der Zeit standen sie aber einfach nur in der Sonne und rückten sich das Gemächt zurecht.

Und ein paar Meter weiter werden seelenruhig Autos geknackt…

MUTTERLIEBE

Aus Angst vor ihrem Partner wollte eine 36-jährige Frau aus Düsseldorf sich selbst und ihre beiden Kinder umbringen. Sie flößte den Kindern Allzweckreiniger ein. … Nach Angaben der Ermittler gibt es bislang keine Hinweise dafür, dass der Mann die Frau tatsächlich bedroht hat. Spiegel online

Manchmal bin ich fassungslos.

FIRMA A., SCHON WIEDER

FIRMA A., SCHON WIEDER

Die Telefonfirma A. kriegt es nicht auf die Reihe. Den Anschluss bei der Firma T. haben sie am 10. September abgeklemmt, aber seit Wochen kriegen sie kein Freizeichen hin. Die Vorgeschichte steht hier. Jetzt folgt notgedrungen die nächste Stufe auf der Eskalationsleiter:

Sehr geehrte Damen und Herren,

auf unser Schreiben vom 19. September 2003 liegt uns innerhalb der gesetzten Frist keine Reaktion vor.

Unser Mandant hat nochmals bei Ihnen nachgefragt und erfahren, dass ein Datum für die Freischaltung nicht genannt werden kann. Es ist unserem Mandanten nicht zumutbar, wochenlang ohne Telefonanschluss zu sein.

Namens und im Auftrag unseres Mandanten erklären wir deshalb die fristlose Kündigung des Vertrages. Es besteht kein Interesse mehr an Ihrem Telefonanschluss. Wir fordern Sie auf, die für die Geräte gezahlten € 49,90 zu erstatten. Diese Geräte erhalten Sie dann zurück. Den Schaden unseres Mandanten werden wir noch gesondert beziffern.

Wir bitten um eine Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt

Weiß zufällig jemand, wie lange man für die Rückkehr zur Firma T. rechnen muss?