Merke: Wer die letzten sieben Jahre weder Umsatzsteuer- noch Einkommenssteuererklärungen abgegeben hat, wer gegen die Schätzungsbescheide keinen Einspruch eingelegt hat, der kann von Steuerberater und Anwalt nicht erwarten, dass diese die Forderung auf Null reduzieren. Und das am besten noch vorgestern.