ECHTE FREUNDE

Der Bundesgerichtshof hat den Freispruch eines Richters im Bezirk Stendal aufgehoben. Dieser soll einen Rechtsanwalt, mit dem er eng befreundet war, lukrative Insolvenzverfahren zugeschoben haben. Als mögliche Gegenleistung gab es dann zum Beispiel preiswerte Autos, u.a. für die Lebenspartnerin.

Vor der Anklage hatte es unter Richtern und Anwälten bereits erheblichen Unmut über das Verhalten des Richters gegeben. Sogar im Gerichtspräsidium musste er Rede und Antwort stehen. Trotzdem soll er ungerührt weiter gemacht haben. Dass ihn seine Kollegen straflos davon kommen lassen wollten, hat dem Bundesgerichtshof wohl nicht so gut gefallen. Jedenfalls muss nun ein anderes Landgericht den Fall neu entscheiden – und die vom BGH in deutlichen Worten kritisierten Unterlassungssünden der Stendaler Strafrichter vermeiden.

(Danke an Rainer Langenhan für den link)