Selbst altgediente Juristen müssen erst fünf Jahre als Anwalt zugelassen sein, bevor sie am Oberlandesgericht (OLG) auftreten dürfen. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass es bei dieser Wartefrist keinerlei Ermessensspielraum gibt. Damit muss sogar eine OLG-Richterin, die sich nach ihrer Pensionierung noch als Anwältin versuchen wollte, wieder „ganz unten“ anfangen.
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