VERSCHÄRFT
Das gesamte Sexualstrafrecht ist am 1. April 2004 erheblich verschärft worden. Besitz und Verbreitung von Kinderpornografie werden jetzt mit bis zu zwei bzw. fünf Jahren Gefängnis bestraft. Geldstrafen können in bestimmten Konstellationen überhaupt nicht mehr verhängt werden.
Heftig kritisiert wird, dass künftig jeder Verstoß gegen Normen des Sexualstrafrechts die Ermittlungsbehörden berechtigt, eine DNA-Probe des Beschuldigten zu speichern. Ich wage die Prognose, dass das Bundesverfassungsgericht diese Regelung als überzogen aufhebt.
Eine lesbare Zusammenfassung der Neuregelungen steht hier.
(danke an Andrea Altefrone für den link)