VERBÜCHERUNG
Zitat aus dem Schreiben eines österreichischen Anwalts:
„In vorangeführter Angelegenheit nehme ich Bezug auf Ihr Schreiben vom 4.6.2004 und erlaube mir vorweg zur Festhaltung zu bringen, dass mein Mandant interessiert wäre, dass das Bringungsrecht in der von Ihnen beschriebenen Modalität einer Verbücherung zugeführt wird.“
Der Kollege Kollege Michael Kadlicz bezeichnet diese Formulierung in seinem neuen Weblog als „Juwel“. Wir können also davon ausgehen, dass hier selbst für die Sprachverhältnisse in der Alpenrepublik zu dick aufgetragen wird.