TEURE LUFT

Ob im Büro oder zu Hause – hier in Düsseldorf heizt man mit Gas. Deshalb lese ich mit Interesse bei Spiegel online, dass der Brennstoff mit Luft und anderen billigen Substanzen angereichert wird – ohne dass gleichzeitig der Preis sinkt.

Zivilrechtlich ist das Ganze nicht sonderlich kompliziert. Wer eine nur der Gattung nach bestimmte Sache schuldet, hat eine Sache „von mittlerer Art und Güte zu leisten“ (§ 243 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch). Bei Erdgas dürfte sich das ja im Zweifel am Brennwert festmachen lassen. Allerdings findet man schon über Google schnell Allgemeine Geschäftsbedingungen von Stadtwerken, die es ausdrücklich erlauben, den Brennwert aus sachlichen Gründen zu vermindern.

Mal sehen, mit was Staatsanwälte heizen.