VERSUCHUNG

Bei Verkehrsunfallsachen muss die Versicherung des Schädigers auch die Anwaltsgebühren tragen. Eine große Versicherung macht mir jetzt folgenden Vorschlag:

Wir zahlen zur Abgeltung aller Ansprüche 10.000 Euro. Ihre Anwaltsgebühren übernehmen wir nach einem Gegenstandswert von 15.000 Euro. Der Gebührenvorschlag ist Gegenstand des Vergleichs.

Wessen Interessen vertrete ich denn? Meine? Oder die meiner Mandanten? Ich schätze mal, das Angebot lehne ich ab.