Wenn man am Sonntagnachmittag mal so wegdöst, dann aber gleich wieder von einem wahnsinnigen Gebimmel der Kirchenglocken um die Ecke aus dem Schlaf gerissen wird, dann will man den Juristen in sich gar nicht verleugnen:
Warum darf die Kirchengemeinde eigentlich mindestens viermal in der Stunde 100 % der Bevölkerung mit Geräuschimmissionen behelligen? Ich bin mir ziemlich sicher, dass noch nicht einmal die Mehrheit der spärlichen Kirchenmitglieder gesteigerten Wert darauf legt, akustisch die Zeit angesagt zu erhalten. Falls wider Erwarten doch noch jemand alle 15 Minuten eine Erinnerung braucht, was die Uhr geschlagen hat (haha), könnte man ihm nicht besser eine SMS schicken?
Wie die Stadt Stuttgart erklärt, unterscheidet man zwischen Zeitläuten und liturgischem Geläut. Ersteres stört mich. Erfreulich: Zeitläuten soll dem normalen Immissionsrecht unterliegen. Auf der Seite ist sogar ausdrücklich erwähnt, dass Gerichte das Zeitläuten bereits eingeschränkt haben. Und ich (sorry, kleine Schwächen im öffentlichen Recht) dachte bisher, alle Proteste gegen Glockengeläut blitzen regelmäßig vor den Verwaltungsgerichten ab.
Das eröffnet ja ganz neue Perspektiven…