Für den Gesetzgeber hagelt es mal wieder Ohrfeigen. Der Bundesgerichtshof hält den verschärften Straftatbestand der Steuerhinterziehung für möglicherweise verfassungswidrig, berichtet beck-aktuell. Wer „in großem Umfang“ Steuern hinterzieht und dabei gewerbs- oder bandenmäßig handelt, begeht danach ein Verbrechen (Mindeststrafe ein Jahr, keine Einstellung gegen Auflagen möglich, eine Selbstanzeige wirkt nicht strafbefreiend).
Nach Ansicht des BGH ist das Merkmal „in großem Umfang“ zu vage, um dem verfassungsmäßigen Bestimmtheitsgebot zu genügen. Außerdem weist das Gericht auf Ungereimtheiten bei den Strafrahmen und Wertungswidersprüche hin.