BÜROKRATENQUIZ
Spiegel online veranstaltet ein Quiz zu bürokratischen Abkürzungen. Ich habe leider gerade keine Zeit, mich durch die Fragen zu klicken. Außerdem habe ich das Gefühl, dass ich 19 von 20 schon schaffen könnte :-)
BÜROKRATENQUIZ
Spiegel online veranstaltet ein Quiz zu bürokratischen Abkürzungen. Ich habe leider gerade keine Zeit, mich durch die Fragen zu klicken. Außerdem habe ich das Gefühl, dass ich 19 von 20 schon schaffen könnte :-)
Wie mein Mandant an die Kreditkarte gekommen ist, weiß er gar nicht mehr. Wahrscheinlich über die verlockende Botschaft, dass sie kostenlos ist. Natürlich nur im ersten Jahr. Aber das steht ja nur im Kleingedruckten.
Obwohl er kaum etwas mit der Karte kaufte, sammelte er zu seiner eigenen Überraschung im Rahmen eines Bonusprogramm genug Punkte für eine Reisetasche. Dass er die Punkte einlöste, führte nicht zu sonderlicher Begeisterung bei der Kreditkartenfirma. Die ignorierte seine Rückfrage nach der Prämie souverän.
Was tut man bei Frust? Kündigen. Wenigstens kam eine Bestätigung, dass der Vertrag nach Ablauf des Jahres endet. Und wenige Tage später ein Anruf der Firma. „Wegen der Kündigung haben Sie keinen Anspruch mehr auf die Prämie“, erklärte ein Mitarbeiter. Wo das denn stehe, wollte der Mandant wissen. So was müsse man doch nicht regeln, belehrte ihn der Anrufer. „Das ist selbstverständlich.“
Auf mein Fax antwortete die Rechtsabteilung des Kreditkartenunternehmen überraschend schnell. Ein bedauerliches Missverständnis. „Die Kündigung hat selbstverständlich keinen Einfluss auf den Prämienanspruch.“
Sie haben dann auch prompt die Tasche geschickt. Und einen Scheck über unsere Gebühren. Wobei der Scheck ziemlich niedrig war und die Tasche mehr als bescheiden. Aber manchmal geht es halt auch ein bisschen ums Prinzip.
Kann bei einem „normalen“ Verkehrsverstoß der Fahrer nicht ermittelt werden, darf eine Fahrtenbuchauflage höchstens 6 Monate gelten. Das hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht entschieden. Eigentlich sollte die Halterin ein Jahr Fahrtenbuch führen, weil sie den Fahrer, der bei Rot über eine Ampel gefahren war, nicht erkennen konnte bzw. wollte.
Viele Ordnungsämter beachten überdies nicht, dass ein Fahrtenbuch nicht mehr angeordnet werden darf, wenn der Halter später als 14 Tage zu der Sache befragt wird. Dann ist es nämlich nicht auszuschließen, dass er sich wirklich nicht mehr erinnern kann. Das gilt allerdings nur in Fällen, wo der Erinnerung nicht auf die Sprünge geholfen werden kann – zum Beispiel durch ein Foto.
Ein Vermieter kann den Mietvertrag nicht nicht wegen arglistiger Täuschung anfechten bzw. fristlos kündigen, wenn der Mieter in einer Selbstauskunft falsche Angaben gemacht hat. Ein Mieter hatte verschwiegen, dass er die eidesstattliche Versicherung (Offenbarungseid) abgegeben hat, berichtet der Anwaltsuchservice. Nach Auffassung des Landgerichts Wiesbaden handelt der Vermieter rechtsmissbräuchlich, wenn er sich nach zwei Jahren auf die Falschauskunft beruft, sofern der Mieter ansonsten pünktlich gezahlt hat.
Fragt sich nur, was eine Selbstauskunft dann noch wert ist. Immerhin treten die Probleme gerade bei Mietverhältnissen ja meistens nicht gleich am Anfang auf.
GESCHÄFTSIDEE
Fälschungen bei ebay ersteigern und dann mit einer Anzeige drohen. Bericht über eine neue Geschäftsidee.
(danke an Torsten Kleinz für den link)
Der Tagesspiegel hat mich für einen mehrteiligen Beitrag zum Verbraucherrecht befragt.
Jede ordentliche Strafe beginnt mit einer Ladung. So etwa zum Arrest in der Jugendarrestanstalt Remscheid:
Mitzubringen sind Nachtzeug, Kamm, Waschlappen, Zahnbürste, Seife, Zahnputzmittel, Rasierzeug (bei Bedarf), Oberbekleidung, Leibwäsche, Strümpfe und Taschentücher zum Wechseln, Sporbekleidung und -schuhe sowie etwas Bargeld u.a. für die Rückfahrt, Krankenkassenkarte. Briefmarken, Briefumschläge, Briefpapier, Bleistift und Anspitzer sind mitzubringen. … Der Versuch, nicht zugelassene Gegenstände einzuschmuggeln, wird mit einer Hausstrafe geahndet. Einstellmöglichkeiten für Fahrzeuge jeglicher Art bestehen nicht.
SPIEGLEIN, SPIEGLEIN
DPMS info meint, die schönste Rechtsanwältin im Internet gefunden zu haben. Ich kann mit keinen Gegenbeispielen aufwarten, so dass wir es zunächst glauben müssen. Sie ist aber (allerhöchstens) die zweitschönste Rechtsanwältin überhaupt. Die Frankfurter Kollegin darf sich angesprochen fühlen :-)
59,95 Euro für eine Joop-Krawatte bezahlt. Auf dem Tapeziertisch um die Ecke gab es das gleiche Teil für 10,00 Euro. Nur ohne Etikett. Ich habe es der Verkäuferin den Umtauschgrund ehrlich erklärt. Sie hat nur gelacht: „Kein Problem, das haben wir jeden Tag ein Dutzend Mal.“
Den zurückerhaltenen Kaufpreis gleich wieder investiert. 2 x Strellson und 1 x Boss, würde ich sagen.
Eine Flucht ins Ausland soll künftig kein Mittel mehr sein, um Straftaten in Deutschland verjähren zu lassen. Deshalb will die Bundesregierung das Gesetz so ändern, dass bereits ein Auslieferungsverfahren die Verjährung unterbricht, berichtet die Süddeutsche Zeitung.
Dann bleibt gesuchten Verdächtigen nur noch die Hoffnung, dass ihr „Exil“ gar nicht ausliefert. Es gibt nach wie vor einige Länder, die nicht gut auf Deutschland bzw. die deutsche Justiz zu sprechen sind. Manche antworten noch nicht einmal auf Auslieferungsersuchen.
Ich zitiere sinngemäß aus einer Ordnungswidrigkeitenanzeige:
Wir beobachteten den Betroffenen, wie er mit seinem Taxi die Z-Straße befuhr. Offensichtlich zu schnell. Noch vor der Belehrung äußerte sich der Betroffene wie folgt: „Ich weiß gar nicht, was ihr wollt, ich bin höchsten 53 gefahren.“
Es handelt sich um eine Tempo-30-Zone.
Telefonnotiz 1:
Herr N.. bittet um Rückruf wegen einer mail, die er Ihnen senden wird.
Telefonnotiz 2:
Frau K. hat morgen früh um 9.15 einen Besprechungstermin. Sie sollen Sie aber unbedingt vorher anrufen, wenn Sie morgens ins Büro kommen, weil sie was Eiliges zu klären hat.
Telefonnotiz 3:
Herr S. bittet um Rückruf. Ist aber kaum zu erreichen, weil er ständig außer Haus ist und sein Handyakku schlappgemacht hat. Sie sollen es deshalb öfter probieren.
Ist das nicht etwas viel – für einen Tag?
Aus dem Briefbogen eines Solinger Rechtsanwalts:
Interessenschwerpunkte: Mietrecht, Arbeitsrecht, Vertragsrecht, Strafrecht, Familienrecht.
Vielleicht wäre es einfacher zu schreiben, wofür er sich nicht interessiert.
Falls jemand heute Abend trotz des schönen Wetters vor der Glotze sitzt, hätte ich einen kleinen Fernsehtipp: 21 Uhr, Bayern 3, Rundschau-Magazin. Da sage ich live was zum Mannesmann-Urteil.