SCHLECHTE VERLIERER

Zwischen den Staatsanwälten und der Vorsitzenden Richterin im Mannesmann-Prozess entspinnt sich ein Kleinkrieg. Nach einem Bericht der Rheinischen Post (Printausgabe vom 29. Juni) haben die Staatsanwälte gefordert, Josef Ackermann zur Ordnung zu rufen. Sein Fehlverhalten: Ackermann lese angeblich zu viel in Unterlagen und kümmere sich zu wenig um das Geschehen im Gerichtssaal.

Der Sprecher des Landgerichts konterte kühl, nicht einmal die Vorsitzende Richterin könne erkennen, was Ackermann im Gerichtssaal lese. Sein Fazit: Der Chef der Deutschen Bank habe „die Schwelle zur Missachtung des Gerichts mit Sicherheit bislang nicht überschritten“. Das sei allenfalls der Fall, wenn ein Angeklagter demonstrativ Zeitung lese.

Statt sich als schlechte Verlierer zu blamieren, könnten die Staatsanwälte ja mal im eigenen Laden anfangen. Sie haben durchaus einige Kollegen, die grundsätzlich die Tageszeitung „blickgünstig“ neben die Akte platzieren.

BEHÖRDENZEIT

BEHÖRDENZEIT

Das Verwaltungsgericht Berlin, immerhin für zahlreiche Klage gegen den Bund zuständig, warnt auf der ersten Seite seiner Homepage:

Die E-Mail-Adresse steht nur für Presseanfragen zur Verfügung. Sonstige Anfragen, Klagen, Anträge und Schriftsätze zu laufenden Gerichtsverfahren sowie Anforderungen von Entscheidungsabdrucken können nicht per E-Mail eingereicht werden.

Wir schreiben das Jahr 1997, Behördenzeit…

MONSTRÖSER REGRESS

MONSTRÖSER REGRESS

Die Anwaltskanzlei Haarmann Hemmelrath wird mit Schadensersatzansprüchen in bisher unbekannter Größenordnung konfrontiert. Eine Neusser Firma will 480 Millionen Euro Schadensersatz. Haarmann Hemmelrath soll das Unternehmen beim Verkauf der AKB-Bank falsch beraten haben.

Wie die Financial Times Deutschland berichtet, könnte die immense Forderung ein Erdbeben in der Haftpflichtbranche für die freien Berufe auslösen.

Nicht nur dort. Die Anwaltskanzlei selbst soll „nur“ mit 200 Millionen Euro versichert sein.

(link gefunden bei McNeubert)

KARTE

„Sagen Sie mir noch Ihre Telefonnummer.“

„Hier, nehmen Sie doch meine Karte. Den Festnetzanschluss müssen Sie aber streichen. Den habe ich gekündigt. Dafür bin ich über Handy zu erreichen. Moment, die Handynummer stimmt nicht mehr. Meine neue lautet 0163 57….. Oh, und die Adresse. Auf der Karte steht noch die alte. Ich bin umgezogen, ist aber auch schon zwei oder drei Jahre her. Wenn Sie dann noch die neue Anschrift notieren, tut mir leid für die Umstände, wäre aber schade um die schönen Karten, wenn ich mir jetzt neue drucken lasse.“

Ich weiß nicht, aber ich mag solche Mandanten.

NICHT NÖTIG

NICHT NÖTIG

Das Amtsgericht Kiel ist der Meinung, dass ein Jurastudent keinen Computer fürs Studium braucht. Deshalb dürfe der Computer gepfändet werden. Aus den Urteilsgründen:

Die Rechtsprechung hat bisher in mehreren Entscheidungen einen PC für unpfändbar gehalten, etwa für Studenten der Betriebswirtschaft … Diese Bereiche zeichnen sich aber auch gerade dadurch aus, dass komplexe Rechenoperationen durchzuführen sind … Für einen Jurastudenten ist dagegen ein PC regelmäßig nicht erforderlich. Das Studium betrifft eine Geisteswissenschaft, die die Bearbeitung großer Datenmengen gerade durch EDV – wie etwa bei Rechenoperationen, Datenbanken u.ä. – nicht verlangen.

Auch in den Übrungen wird verlangt, durch die Lektüre von rechtlicher Literatur und aus eigenen Kenntnissen und Überlegungen heraus, einen konkreten Fall einer eigenen Lösung zuzuführen. Dieser Vorgang entzieht sich einer schematischen Behandlung, die ein PC durchführen könnte …

Über das Ergebnis kann man ja streiten. Aber die Weltfremdheit, verbunden mit dem Anspruch, wirklich Bescheid zu wissen, ist schon atemberaubend. Und beängstigend.

(Aktenzeichen 21 M 1361/04; Urteil abgedruckt in Juristisches Büro 2004, 334)

Update: Sascha Kremer, noch etwas näher am Studium, kommentiert die Entscheidung ausführlich.

UNGLAUBWÜRDIG

UNGLAUBWÜRDIG

Weil er (angeblich) privat einen Gangster verfolgte und deshalb aufs Gaspedal treten musste, spart ein Kölner Polizist 25 Euro für ein Knöllchen. Allerdings verursachte er bei der zuständigen Richterin in Bonn Bauchschmerzen – die glaubte ihm nämlich kein Wort, so der Express.

SOUVERÄN

SOUVERÄN

Die Rheinische Post titelt, wie ungezählte andere Blätter auch:

„Der Irak ist wieder ein souveräner Staat“

Wenn ich so was lese, werde ich doch noch ein Fan von Michael Moore. Aber nur vielleicht.

INKONSEQUENT

Unser neues Gebührenrecht hat den schönen Titel „Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz – RVG)“. Seltsam, wie inkonsequent die sprachlichen Bemühungen um „Emanzipation“ letztlich dann doch sind. Oder ist jemandem aufgefallen, dass die Kurzbezeichnung des Gesetzes ansonsten genauso lang wäre wie der gesamte Titel?

HASCH FÜR KRANKE

HASCH FÜR KRANKE

Schwerkranke können unter Umständen Cannabis straffrei konsumieren. Das hat das Oberlandesgericht Karlsruhe laut beck-aktuell im Falle eines Mannes entschieden, der an Multipler Sklerose leidet.

Parallel dazu berichtet der Spiegel in einer Titelgeschichte über die neue Drogenwelle an deutschen Schulen.

TOP-BEZAHLUNG

Die Firma hausarbeiten24.com sucht Ghostwriter für diverse Fachrichtungen, u.a. Rechtswissenschaften. Aus der Anzeige:

Für die Erstellung von Hausarbeiten und sonstigen Facharbeiten für Studenten suchen wir DRINGEND äußerst motivierte, kreative und gewissenhaft arbeitende Autoren aus den o.a. Bereichen, die von zu Hause für uns auf Honorarbasis schreiben.

Versprochen wird „Top-Bezahlung“. Wir raten, gleich einen Anteil des Honorars für den Anwalt zurückzulegen.

(link gefunden bei jurabilis)

STRAFRECHT SEIN SCHWER

Gestern habe ich mal eine Nebenklage vertreten. Der Täter war, was den Kern der Sache angeht, voll geständig: „Zuerst habe ich dem Mann die Sonnenbrille von der Nase gehauen. Ich wollte mal sehen, wer das überhaupt ist. Dann habe ich nochmal zugeschlagen.“

An sich keine große Sache. Lustig wurde es erst beim Plädoyer der Verteidigerin. Ihr Fazit: Der Angeklagte habe sich – möglicherweise – provoziert gefühlt. Deshalb bitte sie das Gericht, auf fahrlässige Körperverletzung zu erkennen.

Der Richter guckte so, als würde er gerne jemanden zur Vorlesung „Strafrecht für Anfänger“ verurteilen. Wenn er nur könnte.