UNVERLANGT X 5

Sehr geehrter Herr Kollege Reckels,

Ihre Firma advobildung.de schickt die Einladung zum Seminar von Detlef Burhoff am 24. September 2005 jetzt schon zum fünften oder sechsten Mal per Fax. Sicherlich handelt es sich um ein interessantes Seminar, aber eine Einladung genügt wirklich.

Diese Einladung sollten Sie – wenn überhaupt – auch besser per Post schicken, da wir bislang mit advobildung.de in keiner Geschäftsbeziehung stehen und es eigentlich nicht lustig finden, wenn unser Kanzleifax mit unverlangter Werbung blockiert wird.

In der Hoffnung auf Besserung verbleibe ich

mit freundlichen kollegialen Grüßen

Udo Vetter, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht

BÜCHERSCHÄNDER GESUCHT ?

Bücher dürfen nur als Mängelexemplare verkauft werden, wenn sie tatsächlich mangelhaft sind. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt entschieden, berichtet das Börsenblatt des Buchhandels.

Sieht nach interessanten Nebenjobs aus: nachts durch Bücherlager stromern, Teppichmesser in der Hand…

(Noch mal Mathias Schindler, danke)

GENERVT

Ein genervter Ex-Außenminister und ein belehrender Richter: Im Pfahls-Prozess gab es eine Posse um Blitzlichtgewitter und klingelnde Handys. Der Stern berichtet.

(Danke an Mathias Schindler für den Link)

ERKANNT

„Der Angeklagte wird auf Kosten der Staatskasse, die auch seine notwendigen Auslagen zu tragen hat, freigesprochen.“

Sogar der Staatsanwalt hat nach dem ersten Zeugen heute auf eine weitere Beweisaufnahme verzichtet. Denn der Zeuge hatte gleich im ersten Satz klargestellt, dass mein Mandant nicht an der fraglichen Schlägerei beteiligt war. Vorher hatte schon der Mitangeklagte glaubwürdig beteuert, dass am 15. Juni 2004 zwar was vorgefallen ist. Mein Auftraggeber sei aber definitiv nicht vor Ort gewesen.

Wie kommt man also heute mir nichts, dir nichts zu dem zweifelhaften Vergnügen, einer Straftat angeklagt zu werden?

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ZEIT GEWINNEN

Herr C. ist verurteilt worden, an Herrn S. 1.243,00 € zu zahlen. Zuzüglich Verzugszinsen seit April 2005. Es handelt sich um ein Versäumnisurteil. Herr C. hat auch keinen Einspruch eingelegt. Das Urteil des Arbeitsgerichts ist also rechtskräftig.

Gegen die Ladung zur eidesstattlichen Versicherung (Offenbarungseid) wendet sich Herr C. jetzt mit folgender Begründung:

Die Forderung besteht zu Unrecht. Ich habe nie eine Firma besessen. Ich hatte zu keiner Zeit ein Gewerbe angemeldet.

Meine Prognose: Mehr als ein bisschen Zeit wird er mit solchen Argumenten nicht gewinnen.

FLUCHT

Die Flucht vor der Presse und dem Publikum im Gericht ergriff ein 39-jähriger Angeklagter, der pornografische Aufnahmen seiner Ex-Freundin in Tauschbörsen angeboten haben soll. Wie heise online berichtet, erließ der Richter einen Vorführhaftbefehl gegen den Mann. Sogar sein Auto soll der Angeklagte auf dem Gerichtsparkplatz zurückgelassen haben.

Am Nachmittag hat sich der Mann dann bei der Polizei gestellt. Er wird nach dem Bericht jetzt psychiatrisch untersucht.

(Danke an Andrea Altefrone für den Link)

NOTWEHR IM GERICHTSSAAL

Das Oberlandesgericht Köln verneint ein „prozessuales Notwehrrecht“ von Strafverteidigern. In einem Aachener Prozess hatten Anwälte das Gericht boykottiert, nachdem ihnen mehrmals Pausen verweigert wurden. In den Unterbrechungen hatten sie Anträge zum Verfahren formulieren wollen.

Wie nicht anders zu erwarten, werden die Kollegen in der Pressemitteilung des Oberlandesgerichts als ziemliche Deppen dargestellt, die jetzt sogar die Kosten tragen müssen.

Wenn sich alle Seiten etwas anstrengen, sollte es normalerweise nicht zu so einer Situation kommen. Allerdings fällt schon auf, dass bei diversen Strafkammern nicht erst seit gestern folgende Maxime gilt: Wenn es dem Gericht unbequem wird, wird von einer Minute auf die andere unterbrochen. Am besten zwei Stunden. Damit sich alle erst mal auf dem Flur die Beine in den Bauch stehen. Und garantiert nicht vor 19 Uhr wieder im Büro sind.

In Zeiten von UMTS schreckt das allerdings längst nicht mehr so wie früher. Neulich musste so ein Richter notgedrungen in einer Gerichtskantine an mir vorbei. „Na, ein bisschen Daddeln?“ fragte er mit Blick auf mein Notebook. „Nö, ich lese gerade die Post von heute.“ Mehr als ein verwirrtes Grinsen war da nicht mehr drin.

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TOILETTENSCHLAF

Leitsatz zu einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm:

Der einmalige Schlaf auf einer Betriebstoilette rechtfertigt weder eine außerordentliche noch eine ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses, wenn dieses seit 18 Jahren beanstandungsfrei besteht.

Einzelheiten stehen bei beck.

(Danke an Aguirre für den Link)

RAUBOPFER IN PETERSBURG

Zu den Verhältnissen in russischen Gefängnissen äußert sich im Strafverteidiger (2005, 401) Professor Dr. Dr. hc. Friedrich-Christian Schroeder aus Regensburg:

Die Zustände in den russischen Straf- und Untersuchungshaftvollzugsanstalten sind, wie auch das OLG Köln ausführt, katastrophal. Dem Verf. wurde mit einer Gruppe deutscher Studenten im Herbst 2003 die Besichtigung des Petersburger Untersuchungsgefängnisses »Kresty« ermöglicht. Die für den Besuch ausgewählte, im letzten Jahrhundert für eine Person gebaute, Zelle war von acht Personen belegt. Der Raum reichte gerade für zwei dreistöckige, bis dicht unter die Decke reichende, Betten. Von den Inhaftierten mußte daher jeweils einer auf der notdürftig abgedeckten Toilette, der andere auf einer Bettkante sitzen. Wegen der unerträglichen Hitze drückten sich die Inhaftierten mit nacktem Oberkörper an die Gitterstäbe der Fenster.

Dem Verf. verschlug es allerdings die Kritik an diesen Zuständen, als ihm am folgenden Tag auf einen U-Bahnhof das Portemonnaie geraubt wurde.

Hervorhebung von mir.

Quelle: wulkan (www.wulkan-comic.de)