law blog

Hauptmenü

Zum Inhalt wechseln
Zum sekundären Inhalt wechseln
  • Kanzlei-Homepage
  • Grimme Award
  • law blog auf X
  • Kontakt
  • Datenschutz

Beitragsnavigation

← Zurück Weiter →

UNTERSUCHUNG NUR MIT KARTE

4.11.2005

Ein Arzt muss Patienten nicht behandeln, wenn diese die Versichertenkarte nicht vorlegen. In Frankfurt wurde ein Mediziner vom Vorwurf des Berufsvergehens freigesprochen. Er hatte sich geweigert, eine Frau zu untersuchen. Auf die Zusage, dass die Versichertenkarte nachgereicht wird, ließ er sich nicht ein (Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Frankfurt).

(Link gefunden bei Recht und Alltag)


hosted by
Stolz präsentiert von WordPress