Das Oberlandesgericht Köln verneint ein „prozessuales Notwehrrecht“ von Strafverteidigern. In einem Aachener Prozess hatten Anwälte das Gericht boykottiert, nachdem ihnen mehrmals Pausen verweigert wurden. In den Unterbrechungen hatten sie Anträge zum Verfahren formulieren wollen.
Wie nicht anders zu erwarten, werden die Kollegen in der Pressemitteilung des Oberlandesgerichts als ziemliche Deppen dargestellt, die jetzt sogar die Kosten tragen müssen.
Wenn sich alle Seiten etwas anstrengen, sollte es normalerweise nicht zu so einer Situation kommen. Allerdings fällt schon auf, dass bei diversen Strafkammern nicht erst seit gestern folgende Maxime gilt: Wenn es dem Gericht unbequem wird, wird von einer Minute auf die andere unterbrochen. Am besten zwei Stunden. Damit sich alle erst mal auf dem Flur die Beine in den Bauch stehen. Und garantiert nicht vor 19 Uhr wieder im Büro sind.
In Zeiten von UMTS schreckt das allerdings längst nicht mehr so wie früher. Neulich musste so ein Richter notgedrungen in einer Gerichtskantine an mir vorbei. „Na, ein bisschen Daddeln?“ fragte er mit Blick auf mein Notebook. „Nö, ich lese gerade die Post von heute.“ Mehr als ein verwirrtes Grinsen war da nicht mehr drin.
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