Der wissenschaftliche Dienst des Bundestages beschreibt „Das Bankgeheimnis“.
Lesen und ein bisschen schlauer sein.
Der wissenschaftliche Dienst des Bundestages beschreibt „Das Bankgeheimnis“.
Lesen und ein bisschen schlauer sein.
Der Kollege hat anscheinend keine Laufkundschaft :-)
Mein Geburtsdatum?
„$:!“:!)&$
Ich habe die Mail noch mal geschickt. Mit der Feststelltaste aus.
Von Diplom-Jurist Sascha Kremer
Online-Spiele (genauer wohl Massive Multiplayer Online Games oder kurz
MMORPG) sind für Spielehersteller und Spieler gleichermaßen interessant: Der Hersteller verdient nicht nur beim erstmaligen Verkauf des Spiels über die Ladentheke, sondern auch an in der Regel monatlichen Abo-Gebühren für das Bereithalten des „Spielbretts“ im Internet. Der Spieler kann dafür im Gegenzug die Vorzüge einer im Grundsatz unendlichen Spielewelt genießen, in der er auf „reale“ Kontrahenten und Mitstreiter stößt.
Eines dieser Online-Spiele ist World Of Warcraft. Hersteller Blizzard gestattet jedem Käufer nach dem Kauf des Spielepakets für einen Monat die kostenlose Nutzung der Online-Spielewelt, danach ist der Abschluss eines Abos mit einer Vertragslaufzeit von einem, drei oder sechs Monaten fällig.
Der „Haken“ des Abo-Modells: Nur in den Zahlungsbestimmungen wird darauf hingewiesen, dass sich das Abo nach Ablauf der Vertragslaufzeit automatisch um die jeweils gewählte Vertragsdauer verlängert, wenn der Nutzer nicht vorher kündigt.
Aus dem Schreiben einer Körperschaft des öffentlichen Rechts:
Es handelt sich hierbei um eine reine Formsache, aus der sich für Sie nicht die Notwendigkeit zu weiteren Veranlassungen ergibt.
Die Ruhr-Universtität Bochum lehnt meinen Antrag auf Verleihung des Titels „Diplom-Jurist“ ab. Dabei hatte ich doch so freundlich gefragt. Jetzt muss ich wohl Widerspruch einlegen.
Hoffentlich bin ich nicht der erste, der klagt.
Wer anderen Personen seinen ebay-Account zur Verfügung stellt, haftet für deren Rechtsverletzungen. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main verurteilte einen Mann, dessen Frau über sein Konto gefälschte Markenware verkauft hatte.
Näheres zu der Entscheidung weiß Dr. Martin Bahr.
Ich habe mein Auto heute auf den Behindertenparkplatz gestellt. Gleich rechts neben dem Eingang zum Büro, am Ende der Lützowstraße.
Als ich ausstieg, schlenderte ein mittelaltes Pärchen vorbei. Wahrscheinlich auf dem Weg zum Rhein. Das sei ja wohl eine Unverschämtheit, ereiferte sich der männliche Teil des Pärchens. Ob ich denn keine Augen im Kopf hätte. Sein Daumen zuckte auf dem Handyhalfter. „Ich kann Sie gerne abschleppen lassen. Wünschen Sie das?“
Der weibliche Teil des Pärchens war schon mal weitergegangen. Offensichtlich war zumindest sie in der Lage, das Zusatzschild richtig zu lesen:
Mo – Fr
7 – 19 Uhr
Ein resolutes „Nun komm schon, Hans-Jürgen“ machte dem Spuk ein Ende.
Klar, es war eine schöne Sommernacht. Mein Bekannter Herr S. war beschwingt. So sehr, dass er auf dem Nachhauseweg von der Rheinuferpromenade nicht nur Rad gefahren ist, sondern gleichzeitig noch übers Handy turteln musste.
Dass das Gespräch wichtig war, zumindest für den weiteren Verlauf des Wochenendes, unterstelle ich. Ansonsten hätte Herr S. das Mobiltelefon in die Tasche stecken können, als er neben einem Streifenwagen hielt, der an einer roten Ampel wartete. Vielleicht hätte er sich auch das (Selbsteinschätzung) dämliche Grinsen sparen sollen.
Waaaaas, das Handyverbot gilt auch für Radfahrer?
Yep.
Aber die Aussage des Polizisten, dass der Spaß 40 € und einen Punkt in Flensburg kosten wird, kann ich nicht nachvollziehen.
Nach meinem Bußgeldkatalog zahlen telefonierende Radfahrer 25 €.
Der Mann vom Pizzataxi: Hatten Sie nicht gestern auch schon bestellt?
Ich: Ja, warum?
Der Mann vom Pizzataxi (feixt garantiert in Richtung seiner Kollegen): Och, nö, nur so, wir freuen uns ja…
Wenn Sie schon mit der elektrischen Zahnbürste durch die Wohnung schlendern, halten Sie den Mund geschlossen.
Zumindest vor den Krawatten.
Die Rufnummer einer Kontaktperson wird im Handy gespeichert, ICE wird vorangestellt. Das ermöglicht es Rettungskräften in Not- oder Katatrophenfällen, schnell mit einer Vertrauensperson des Handyinhabers Kontakt aufzunehmen.
Schon erledigt.
(Link – selbst – gefunden bei Martin Röll)
Nachtrag: Ein Plädoyer für IN
Lieber H.,
Sie haben sich in den Kommentaren beklagt. Weil Sie mir den Link zu einer Meldung auf heise online, Spiegel online oder was auch immer geschickt hatten. Und ich einige Tage später auch tatsächlich darauf verlinkt habe. Aber die Credits (Danke an …. für den Link) für den Tipp an jemanden anderen vergeben habe, der mich ebenfalls darauf hingewiesen hatte.
Das führte Sie zu dem Schluss, dass ich die Credits nach Sympathie vergebe. Und Sie hielten das für ein Armutszeugnis.
Ich habe Ihren Kommentar gelöscht.
Und auch den Kommentar, in dem Sie sich über die Löschung beschwerten.
Um es gleich vorweg zu nehmen, ich werde auch andere Kommentare (außer in diesem Beitrag) von Ihnen oder anderen Lesern löschen, die eine ähnliche Klage führen. Zum einen sollte die Erklärung im Impressum eigentlich reichen, um derartige Kommentare überflüssig zu machen. Zum anderen bin ich sicher, dass andere Leser mit solchen Kommentaren, die ja off topic stehen, unnötig gelangweilt werden.
Trotzdem einige Punkte zur Erklärung:
Webdesigner dürfen in die Künstlersozialkasse. Heise online berichtet über ein entsprechendes Gerichtsurteil.
(Danke an Adrea Altefrone und Andreas Mayer für den Hinweis)
Eine Düsseldorfer Anwältin zahlt ein Knöllchen nicht. Sie hält ein Durchfahrtsverbot für „Schikane“, weil sie als Anwohnerin einen Umweg machen muss, berichtet der Express.
Ich empfehle dieses Verhalten nicht als Vorbild. Wer mit Verkehrsschildern nicht einverstanden ist, muss dagegen Widerspruch bei der zuständigen Behörde einlegen und notfalls vor dem Verwaltungsgericht klagen.
Das wissen in der Regel auch Bußgeldrichter.