PHANTOMBÜRGER

Viele Vermieter dürften überrascht sein, wer alles in ihren Häusern wohnt. Der Express berichtet von einer Frau, in deren Haus zahlreiche Phantombürger angemeldet waren. Das kam nur ans Licht, weil die Stadt der Vermieterin unter Hinweis auf die zahlreichen Mieter kleinere Mülltonnen verweigerte.

Hintergrund: Nach einer „Vereinfachung des Melderechts“ kann man sich überall anmelden, ohne eine Bestätigung des Hauseigentümers / Vermieters vorzulegen.

Es gibt sicher Kreise, denen diese Information was wert ist…

Zu dieser bürokratischen Glanzleistung auch einige treffende Anmerkungen im FINBLOG.

UMGEDREHT

Manchmal muss man sogar noch zahlen, wenn man einen Prozess anfängt. Die Süddeutsche Zeitung berichtet über einen dilettantischen Schlüsseldienst:

Dreister Abzocker, oder bloß Niete im Blaumann? Der Monteur hatte beim Öffnen einer zugefallenen Wohnungstür zum leistungsstarken Trennschleifer gegriffen, obwohl eigentlich nur ein filigranes Metallhäkchen und etwas Fingerspitzengefühl nötig gewesen wären. Dass bei diesem brachialen Vorgehen sinnlos Schaden angerichtet wurde, hielt seine Firma aber nicht davon ab, auch noch satt abkassieren zu wollen. Beim Versuch, die Rechnung vor Gericht einzuklagen, fiel der Pfusch-Notdienst aber auf den Bauch. Denn der Richter drehte den Spieß um und verurteilte die Firma zu Schadenersatz.

(Danke an Hartmut Nissen für den Link)

INFORMATIONSRECHTSTAG

Der dritte Düsseldorfer Informationsrechtstag findet am Dienstag, 10. Mai 2005, an der Düsseldorfer Heinrich-Heine-Universität statt:

Mit zunehmendem elektronischen Rechtsverkehr wächst auch die Bedeutung von Authentizität und Integrität. Wie lassen sich Empfänger und Adressat zuverlässig feststellen, und wie kann die Erklärung dauerhaft gesichert werden? Das sind die neuen Grundfragen der digitalen Welt. Ausgewiesene Fachleute aus Wissenschaft und Praxis nehmen deshalb das voraussichtlich zum 1. April 2005 in Kraft tretende Justizkommunikationsgesetz (JustizKomG) zum Anlass, die mit der Einführung elektronischer Akten und der vollständigen elektronischen Kommunikation zwischen Gerichten, Anwaltschaft und Notariat aufgeworfenen Rechtsfragen umfassend zu erörtern.

Die Veranstaltung ist öffentlich. Näheres bei Vertretbar.de.

HANDYS SIND TABU

Eine wichtige Entscheidung:

Das Bundesverfassungsgericht schiebt der beliebten Praxis der Polizei einen Riegel vor, bei Ermittlungen kurzerhand die Handys und SIM-Karten von Beschuldigten auszulesen. Dies ist nach Auffassung des Gerichts allenfalls dann zulässig, wenn es sich um Straftaten von „erheblicher Bedeutung“ handelt. Selbst dann muss der Schutz des Fernmeldegeheimnisses beachtet und ein richterlicher Beschluss eingeholt werden.

Nebenbei macht das Verfassungsgericht nochmals eindringlich deutlich, dass nur der Ermittlungsrichter (und nicht die Polizei oder die Staatsanwaltschaft) Durchsuchungen anordnen darf – und zwar auch nach 17 Uhr.

(Text der Entscheidung; Infos auch bei heise online)

SIGNATUR

Der Einladung zur Kammerversammlung entnehme ich, dass die Rechtsanwaltskammer Düsseldorf demnächst eine Signaturkarte mit zertifizierter Signatur nach dem SigG anbieten will. Für € 54,00 pro Jahr.

Da mich andere Anbieter bisher eher verschreckt haben, bin ich plötzlich wieder guter Dinge.

ERKLÄRUNGEN

Um 13.49 Uhr ruft jemand an, der einen Termin um 14.00 Uhr hat. Ob er eine Stunde später kommen kann. Er hätte heute Spätschicht.

Ich werde mich nachher mal erkundigen, was das denn für Schichten sind, die so kurz hintereinander enden. Aber an sich ist die Ausrede ja noch erträglich. Manch anderer wäre einfach um 15.00 Uhr gekommen. Und und hätte steif und fest behauptet, den Termin so vom Sekretariat erhalten zu haben.

KOSTENLOSE PR

Die Urheberrechtsschützer von der „Business Software Alliance“ (BSA) vergeben einen Preis, die „Auszeichnung für besondere Leistungen zum Schutz geistigen Eigentums in Deutschland“. Und wer kriegt ihn? Laut Pressemitteilung fünf Polizeireviere, die sich nbei der Verfolgung von Raubkopierern besonders verdient gemacht haben sollen:

Diese Dienststellen setzen ein Zeichen dafür, dass die Polizei und die Strafverfolgungsbehörden das Fachwissen und den Willen dazu haben, den Kampf gegen Raubkopierer zu führen. … „Im vergangenen Jahr haben sich die Strafverfolgungsbehörden in rund 400 Fällen an die BSA gewandt“, erklärt Oliver Wolff-Rojczyk, Rechtsberater der BSA und verantwortlich für die Ermittlungsaktivitäten in Deutschland. „Wir begrüßen diese Anfragen und möchten den Beamten dazu verhelfen, die öffentliche Anerkennung zu erhalten, die sie für ihre Arbeit verdienen.“

Sicher, der „Preis“ ist bestimmt nicht dotiert. So dumm ist die BSA wohl nicht. Andererseits werden sich die Polizeibeamten trotzdem überlegen, ob sie die Auszeichnung nicht besser ablehnen. Denn hier wird unverhohlen normale und korrekte Dienstausübung – eine solche darf ja unterstellt werden – mit kostenloser PR-Arbeit honoriert. Da könnte man ja mal überlegen, ob das eine geldwerte Leistung ist…

(Danke an Andrea Altefrone und Daniel für den Hinweis)

ÜBERSTUNDEN SIND PFLICHT

Überstunden darf ein Arbeitnehmer nur dann verweigern, wenn das im Arbeitsvertrag ausdrücklich geregelt ist. Weigert er sich trotzdem zumutbare Mehrarbeit zu leisten, kann er sogar fristlos gekündigt werden. Das meint zumindest das Arbeitsgericht Frankfurt laut einem Bericht der Süddeutschen Zeitung. Der behinderte Angestellte war nicht bereit, außerhalb seiner Arbeitszeit Planungsakten zu transportieren.

(Danke an alef für den Link)

DIE REGIERUNG RÄT

Pressemitteilung der Justiz NRW:

Beim Streit mit den lieben Nachbarn gibt die Landesregierung Tipps am Telefon. Schiedsleute und Schlichter stehen am kommenden Donnerstag Rede und Antwort, teilte die Landesregierung am Montag in Düsseldorf mit. Zwischen 12.00 Uhr und 14.00 Uhr werden die Experten unter der Telefonnummer 0180-3100212 für neun Cent pro Minute Auskunft geben. Auch via Internet («www.callnrw.de») werden Auskünfte erteilt. Anfragen per E-Mail müssen an «info@callnrw.de» adressiert werden.

Hm, seit wann ist eine Landesregierung für Rechtsberatung zuständig? Und das noch so kurz vor der Landtagswahl? Diese Fragen stellt sich offenbar auch der Kollege Franke von den Lichtenrader Notizen.

SPÜLKASTEN

Das nenne ich forsch. Mit Schreiben vom 23. Februar, eingegangen am 25. Februar, informiert ein Mieterverein meine Mandantin, dass in der vermieteten Wohnung etwas defekt sein soll:

Die WC-Spülung im Obergeschoss funktioniert nicht ordnungsgemäß. Es dauert hier nach Angaben unserer Mandantschaft ca. 6 1/2 Minuten, bis das Wasser im Spülkasten nachgelaufen ist. Im Untergeschoss dauert das Nachlaufen des Wassers ca. 36 Sekunden.

Obwohl meine Mandantin erstmals von dem Mangel erfährt, setzt der Mieterverein eine Frist bis zum 8. März 2005 – also weniger als zwei Wochen. Sollte der Spülkasten bis dahin nicht behoben sein, droht die Mieterin ultimativ „Ersatzvornahme“, d.h. eine Reparatur in Eigenregie an. Bezahlen soll natürlich meine Mandantin.

Wer bei einem so dramatischen Mangel (wie oft gehen die Leute denn aufs Klo?) derart aufs Tempo drückt, muss nach meiner Meinung auch das Risiko in Kauf nehmen, dass ein Gericht die Frist ist als unangemessen kurz zurückweist.

Wir schicken erst mal einen Handwerker zum Gucken. Wahrscheinlich muss ja sowieso nur ein Hebel wieder eingerastet werden.

ÜBERRASCHT

Der Postbote brachte meiner Sekretärin vorhin ein Päckchen mit einer Uhr von Ebel. Auf ebay ersteigert. Neues Mandat, dachte ich nur. Aber sie sagt zu meiner Überraschung, die Uhr sei echt und anscheinend in Ordnung.