SICHERES WISSEN

Das Bundesverfassungsgericht hat erneut klargestellt, dass ein Strafverteidiger bei der Entgegennahme von Honoraren nur dann Geldwäsche begeht, wenn er sicher weiß, dass das Geld aus einer Straftat stammt. Bloße Fahrlässigkeit oder Leichtfertigkeit reichen nicht aus. Deshalb hob das Bundesverfassungsgericht Beschlüsse auf, mit Amts- und Landgericht die Durchsuchung der Anwaltskanzlei angeordnet hatten (Pressemitteilung).

(Link via Handakte WebLAWg)

EINFUHR

Es stellt sich im Nachhinein als gute Idee heraus, größere Vorräte Ibuprofen 400 und Paracetamol aus Thailand zu schmuggeln.

GELD FÜR FLUGGÄSTE

Über die neuen Rechte von Fluggästen informiert die Deutsche Welle:

Müssen Passagiere wegen Überbuchung oder der Annullierung eines Fluges am Boden bleiben, haben sie Anspruch auf finanziellen Ausgleich. Bei Flügen von bis zu 1500 Kilometern sind 250 Euro fällig, bei 1500 bis 3500 Kilometern 400 Euro. Bei Strecken von mehr als 3500 Kilometern kann der Reisende 600 Euro verlangen. Nicht zahlen muss die Airline, wenn sie zwei Wochen vor dem Flug über einen Ausfall informiert.

(Link gefunden im mepHisto-bLAWg)

VERSEHEN

Sehr schöner Leitsatz des Bundesgerichtshofes (PDF):

Zur Glaubhaftmachung eines Versehens bedarf es nicht der Darlegung von Gründen, die das Versehen erklären könnten.

Was war geschehen? Eine Kanzleiangestellte hatte lediglich die Berufungsfrist gegen ein Urteil im Kalender notiert. Die Berufungsbegründungsfrist hat sie dagegen vergessen. Gleichwohl machte sie auf dem Urteil einen o.k.-Vermerk für beide Fristen.

Das Oberlandesgericht Frankfurt verwehrte dem Anwalt Wiedereinsetzung in den vorigen Stand. Begründung: Normalerweise würden beide Fristen in einem Rutsch notiert, deshalb sei es nicht nachvollziehbar, wieso die Begründungsfrist nicht aufgeschrieben wurde.

Das sieht der Bundesgerichtshof anders. Ihm genügt es, wenn das Versehen glaubhaft vorgetragen wird. Es muss also nicht nachträglich begründet werden.

Dazu auch ein Kommentar von Antje Jungk in den BRAK Mitteilungen 1 / 2005:

Gerade das ist es ja aber, was ein „Versehen“ oder „menschliches Versagen“ ausmacht: nämlich, dass es im Nachhinein nicht erklärbar ist, wieso es nicht so ablief, wie es „nach der Lebenserfahrung“ sollte.

ABLENKUNG

Die Durchsicht der Post hat mich doch 10 Minuten von meiner Grippe abgelenkt. BMW hat den Prospekt für den neuen 3er verschickt.

So, jetzt aber back to work.

KRÄH-KANONE

Mit einer Kräh-Kanone hat ein Ehepaar aus Wacken in Schleswig-Holstein seine Nachbarn beschallt. Die Apparatur riß die Menschen mehrmals in der Nacht aus dem Schlaf, berichtet Spiegel online. Interessant: Die Übeltäter hatten sich in den Urlaub verabschiedet. Die Polizei ermittelt – zu Recht – wegen Körperverletzung.

(Danke an Hartmut Nissen für den Link)

HAFTSTRAFEN

Netzeitung:

Mehr als 20 Terrorverdächtige stehen in Madrid wegen Beteiligung an den Anschlägen vom 11. September 2001 vor Gericht. Für die drei Hauptverdächtigen aus Syrien und Marokko forderte die Staatsanwaltschaft am Dienstag insgesamt 62.512 Jahre Haft. Wie spanische Medien berichten, wären dies die längsten Gefängnisstrafen, die jemals in Spanien verhängt wurden.

(Danke an Marc Wickel für den Hinweis)

ÜBERSCHULDET

Jürgen Schneider, Fachanwalt für Steuerrecht, im „Anwaltsreport 01/2005“.

Viele Anwaltskanzleien sind über Dispositionskredite ohne ernsthafte Absprachen mit der Bank geradezu kühn finanziert. … So ist es kein Wunder, dass in der Tat zunehmend insbesondere Dispositionskredite gekündigt werden. Viele Sachbearbeiter sind schon dazu übergegangen, die Rückzahlung des noch offenen Darlehens mit dem Hinweis auf die sonst nötige Information an die Anwaltskammer zu erzwingen.

Betroffen sind nach seiner Erfahrung „traditionell in der Vergangenheit gut beschäftigte Sozietäten mit drei bis etwa neun Anwälten und Büros in nicht allzu zentraler Lage, … die überwiegend forensisch im Massengeschäft beschäftigt sind, also gerichtliche Verkehrsunfallschadenregulierung, streitige Forderungsmandate mit ungünstigen Streitwerten etc. betreiben“.

Da erklärt vielleicht auch, warum unsere Bank in schöner Regelmäßigkeit die Bilanz anfordert. Auf das Formschreiben hilft nur der freundliche Hinweis, dass wir keinen Kredit in Anspruch nehmen und unsere Zahlen deshalb für uns behalten. So richtig aus dem Verteiler gelöscht zu werden, das scheint bei Geschäftskonten aber schon gar nicht mehr machbar zu sein.

MEHRDEUTIG

Hinweis auf Schreiben des Amtsgerichts Moers:

Erreichbar mit allen Buslinien bis Haltestelle „Königlicher Hof“.

RECHNET SICH

Ja, ich beschäftige mich auch mit kleinen Fällen.

Die Klageforderung lautete auf € 293,09. Meine Mandantin kriegte aber nur zu 1/6 Recht. Das Amtsgericht, das ihr zunächst Prozesskostenhilfe verweigert hatte, gewährte sie jetzt doch – in Höhe von € 51,84.

Da erweist es sich ausnahmsweise mal als segensreich, dass die Streitwerttabelle, aus der sich die Höhe der Anwaltsgebühren ergibt, in feste Stufen sortiert ist. Zwischen 1 Cent und € 300,00 ist kein Unterschied. Ich kriege also die gleiche Summe vom Staat, wie wenn Prozesskostenhilfe in voller Höhe bewilligt worden wäre.

VIEL ZEIT

Ich: ellenlange Anzeige wegen komplexer Wirtschaftsdelikte.

Staatsanwaltschaft: “ … ist eingegangen“.

Ich: Anregung auf Durchsuchungen und einen Haftbefehl.

Staatsanwaltschaft: „… sind strafprozessuale Maßnahmen derzeit nicht geplant.“

Ich: Antrag auf Akteneinsicht.

Staatsanwaltschaft: „Die angeforderten Akten liegen an. Es wird um Rückgabe bis zum 7. März 2005 gebeten.“

Man gedenkt also, sich in der Sache viel Zeit zu lassen. Schön durch die Blume gesagt.

ABGEKÜHLT

Post von meiner Online-Videothek:

Sehr geehrte OVIDEO Mitglieder,

Wir möchten Ihnen auf diesem Wege unsere neue Transportversicherung vorstellen, die seit unserer Umstellung auf die neuen Volumentarife verfügbar ist. Die Transportversicherung dient dem Zweck, Sie vor einer Verlustrechnung Ihrer
DVD-Rücksendung zu bewahren, falls diese auf dem Postweg von Ihnen zu uns verloren geht.

Für nur 5€ im Monat haben Sie jetzt die Möglichkeit sich dagegen abzusichern, es ist Ihnen dabei völlig selbst überlassen ob Sie die Transportversicherung buchen oder nicht, Sie sind dazu nicht verpflichtet, die Vorteile liegen aber im Ernstfall klar auf der Hand.

Ich hafte also, wenn auf dem Rückweg bei der Post DVDs verloren gehen, beschädigt oder geklaut werden? Davon hatte ich bei der Anmeldung in den „FAQ“ gar nichts gelesen. Ach, dort ist diese Regelung ja auch nicht erwähnt. Sondern nur im Kleingedruckten, den „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ (AGB).

Ein kurzer Check bei der Konkurrenz ergibt, dass Mitbewerber die Sache kundenfreundlicher handhaben. Sie übernehmen die volle Haftung für den Transport, so wie sich das für einen Rundumservice eigentlich auch gehört.

Vielleicht sollte man sich bei OVIDEO auch vorher fragen, ob es Sinn macht, den Kunden bei jeder Rücksendung zittern zu lassen, dass ihn ein verlorener Umschlag mal locker 5 x € 20,00 Schadensersatz kosten kann. Diesen Betrag berechnet OVIDEO pauschal für jede verlorene DVD. (Weil der Kunde nicht die Möglichkeit hat, einen niedrigeren Schaden nachzuweisen, ist die Klausel übrigens unwirksam, § 309 Ziff. 5 BGB).

Sehen wir es mal realistisch. Auf der Rücksendung können DVDs nur verloren gehen, wenn sie vorher beim Kunden angekommen sind. Schon hier dürften die Beweisschwierigkeiten für OVIDEO anfangen. Einen Beleg für die Zusendung mit einfacher Post hat die Firma nicht. Wie will OVIDEO außerdem die Möglichkeit ausschließen, dass die Rücksendung im eigenen Haus unter die Räder gekommen ist?

Nicht, dass ich jetzt sofort kündige. Im Vergleich zu meinen anderen Erfahrungen Netleih (zu langsam) und Amango (klasse, aber seit der Tarifumstellung schlicht überteuert) bietet OVIDEO nämlich guten Service zu einem fairen Preis. Aber die E-Mail, auch die Formulierung, hat meine Zufriedenheit schlagartig so weit abgekühlt, dass ich mir Alternativen zumindest mal anschauen würde.

So schnell kann’s gehen.

ABLENKUNG

In seinen Strafprozessen hat sich ein 58-jähriger Richter aus Oklahoma offenbar so gelangweilt, dass er Ablenkung suchte. Ihm wird nun vorgeworfen, sich mit einer Vakuumpumpe selbst befriedigt zu haben, berichten die Yahoo News. Wegen ungebührlichen Verhaltens soll dem Richter der Prozess gemacht werden. Er ist mittlerweile im Ruhestand.

(Danke an Papakiesel und einen weiteren Leser – Mail habe ich verschusselt – für den Link)