MARIAH

Kreditkartenbelege mit dem eigenen Namen unterschreiben – einfach langweilig. Außerdem prüft ja sowieso niemand, ob die Unterschrift passt.

Ob man allerdings so weit gehen sollte wie John Hargrove in seiner witzigen Dokumentation (Fake-Gefahr nicht ausgeschlossen), sollte man sich lieber zweimal überlegen. Der unterschreibt sogar leserlich mit Mariah Carey und keinem fällt es auf.

Die Kündigung der Kartenfirma wäre bei uns aber sicher nur eine Frage der Zeit. Und strafbar wird es spätestens, wenn man auf den Trichter kommt, den Ausgleich der Belege mit der Begründung abzulehnen, dass die Unterschrift nicht stimmt.

(Link gefunden bei vowe dot net)

ERLEDIGT

Schwarzfahrer. Dieser Vorwurf hat meine Mandanten doch hart getroffen. Auf mein Schreiben an den Anwalt der Bahn kam jetzt die Antwort:

Sehr geehrter Herr Kollege Vetter,

nach Prüfung des Sachverhaltes sieht meine Mandantin ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und ohne jedes Präjudiz einmalig von ihrer Forderung ab.

Bitte betrachten Sie die Angelegenheit als erledigt.

VERLOREN

Brief eines Richters:

Die Akte zum Verfahren D. ./. S. ist bedauerlicherweise seit November 2004 nicht mehr auffindbar. Alle diesbezüglichen Nachforschungen sind bislang erfolglos geblieben. Die Hoffnung, dass die Akte gleichwohl noch irgendwo auftauchen könnte, wird immer geringer.

Es folgt dann ein Vergleichsvorschlag, den der Richter wohl aufgrund dessen macht, was er vom Prozess im Kopf hat. (Immerhin hat er anscheinend die Akte gelesen, bevor sie verschwunden ist.) Für mich hört sich die Idee gar nicht übel an; wir werden zustimmen.

Wenn die Gegenseite nicht einverstanden ist, muss zunächst die Akte rekonstruiert werden. Dazu schicken die Anwälte dann ihre Unterlagen samt der vom Gericht erhaltenen Schreiben ein und der Geschäftsstellenbeamte kopiert sich alles wieder zusammen.

WASSERTRENSEN

Mein Patenkind Sophie ist jetzt bald 8. Obwohl ich mit ihr in Filme wie „School of Rock“ gegangen bin, kriegt sie – Reitstunden. Für mich als freigiebigen Menschen eine wunderbare Gelegenheit, durch Lektüre des Prospekts der Pferdesporthandlung Loesdau in neue Sprachwelten vorzustoßen.

Da gibt es Abschwitzdecken, Ballistol animal, Jeans-Schabracken, Kardätschen, Stretch-Anbindestricke, Gummiknochen, Verziehmähnenkämme, Gummistriegel, Kräuter-Lecksteine, Melkfett, Strahlsan, Neopren-Hufglocken, Gel-Sattelgurte, Schweifriemen-Ringe, Leder-Longiergurte („extrastark“), Lammfellsattelsitze, Gummigebiss-Wassertrensen, Western-Sporen „Roping“, Liverpoolkandaren, Zweispännerleinen, Kunststoffpfähle mit integrierten Isolatoren, Gesäßlederreithosen („Husar“) und Nubuk-Reitletten.

Jetzt will ich sie doch mal bringen und gucken, ob dort alles mit rechten Dingen zugeht.

ANONYME GEBURT

Nach einem Bericht der FAZ (leider nur für Abonnenten zugänglich) ermittelt die Staatsanwaltschaft Düsseldorf gegen Mitarbeiter einer Neusser Klinik und zwei Mütter. Die Frauen hatten im Jahr 2003 von der Möglichkeit einer „anonymen Geburt“ Gebrauch gemacht; ihre Kinder galten seitdem als Vollwaisen.

Nach Auskunft der Staatsanwaltschaft wird jetzt geprüft, ob eine Personenstandsfälschung sowie Verletzung der Unterhaltspflicht vorliegen.

Die Betroffenen werden sich darauf berufen, dass die Kinder ansonsten wahrscheinlich gar nicht zur Welt gekommen wären.

(Danke an alef für den Link)

ABGABE

Auch auf PCs soll eine urheberrechtliche Abgabe fällig werden. Das Landgericht München legte in einer Art Musterprozess 12 Euro fest. Näheres bei heise online.

(Danke an Andrea Altefrone für den Link)

GERANGEL

Jetzt geht das Gerangel los, wie hoch die Geschäftsgebühr nach dem neuen Rechtsanwaltsvergütungsgesetz zu bemessen ist. „Normal“ ist 1,5, das ist auch die Mittelgebühr. Ist die Sache aber weder schwierig noch umfangreich, ist dieser Satz auf 1,3 gekappt.

1,3 ist also die Gebühr für normale Fälle. Nicht sehr überraschend verlangen Autoversicherer bei Unfallregulierungen, dass die Gebühr weiter reduziert wird. Offensichtlich hat man sich dort auf 0,9 eingeschossen.

Mir ist das seit der Gesetzesnovelle (Juli 2004) drei- oder viermal passiert. Ich habe jedesmal widersprochen und Kopien aus dem Kommentar Baumgärtel RVG beigefügt, der mit schöner Begründung und Hinweis auf die Gesetzesmaterialien zu dem Ergebnis kommt:

Eine weitere Begrenzung der Schwellengebühr unter einen Gebührensetzrahmen von 1,3 kann daher nicht in Betracht kommen.

Mindestens zwei der reluktanten Versicherungen haben daraufhin gezahlt.

„SELBSTJUSTIZ“

Meine Kollegin hatte Samstag ihr Auto um die Ecke geparkt, ziemlich dicht vor einem Laternenmast. Als sie wieder zum Wagen kam, lag ein Fahrrad auf der Kühlerhaube. Das Rad war an den Laternenmast gekettet. Samstag war ein stürmischer Tag.

Ein dicker Kratzer in der Motorhabe, das Scheinwerferglas gesplittert. Mein Rat: „Ruf´ die Polizei.“ Die interessierte sich allerdings nicht für den Fall. Keine Straftat, sondern eine rein zivilrechtliche Angelegenheit. Nicht ganz von der Hand zu weisen.

Da in den umliegenden Häusern niemand aufmachte oder sich für das Fahrrad verantwortlich fühlte, blieb nur eins: das Rad sichern, und zwar mit einem schönen, dicken Schloss. Und ein Zettel dazu mit Adresse und Handynummern.

Sonntagnachmittag dann der zu erwartende Anruf. Xanthippe tobt am Telefon und droht mit der Polizei. Selbstjustiz wäre das, jawohl. Doch bei den Kollegen in Grün, die jetzt wenigstens rauskommen, erhält sie eine Abfuhr. Die finden nämlich, dass so was noch unter erlaubte Selbsthilfe fällt, vor allem wenn sich andere Polizisten geweigert haben, an Ort und Stelle zu erscheinen.

Anders formuliert: Selbst wenn man Gewalt annehmen will, fehlt es für eine Nötigung an der Verwerflichkeit der Mittel – Zweck – Relation. Insbesondere deswegen, wie einer der Beamten gar nicht dumm ergänzte, „da Wohnung der Halterin ja nur 20 Meter und Büro nur 30 Meter weg sind und genug Handynummern auf dem Zettel standen“.

Der Fahrradbesitzerin blieb also nichts anderes übrig, als Namen und Adresse rauszurücken. Bei der Gelegenheit stellten die Beamten dann auch gleich noch fest, dass der Schaden sehr gut von dem umgefallenen Fahrrad stammen kann und dass weder das Auto noch wir so aussehen, als hätten wir es nötig, irgendwelchen Leuten was anzudichten.

Dafür wiederum hätte ihm Xanthippe gern die Augen ausgekratzt.

GUTER ANWALT

Die Süddeutsche Zeitung berichtet über den Prozess gegen Karl-Heinz Wildmoser junior und über seinen Anwalt Peter Gauweiler:

Gauweiler ist ein guter Anwalt, das renommierte Juve-Handbuch nennt seine Kanzlei „geschätzt und etabliert“ – allerdings vor allem im Immobilien- und im Baurecht. Das ist Wildmosers Problem. Denn ein Zivilanwalt, wie es Gauweiler ist, hat als Prozessgegner für gewöhnlich einen anderen Zivilanwalt. Was der sagt und behauptet, wird erst einmal bestritten. Im Strafprozess hingegen ist der Gegner die Staatsanwaltschaft, was eine Behörde ist, und auch wenn das immer wieder dementiert wird, so gibt es doch eine gewisse Nähe zwischen ihr und dem Gericht.

Der Verteidiger im Strafprozess muss also: kooperativ sein, das Gericht nicht verärgern, für gute Stimmung sorgen, hinter verschlossenen Türen ein wenig drehen und so versuchen, das Beste für seinen Mandanten herauszuholen. Gauweiler hingegen trägt alles in die öffentliche Verhandlung und scheint nicht zu verstehen, dass er so dem Gericht oft keine andere Wahl lässt, als seine Anträge abzuschmettern.

(Link gefunden im HandakteWebLAWg)

ENERGIE-PROTEST

Der Unmut über Energiepreiserhöhungen – vor allem beim Gas – ist nach wie vor hoch. Wolfgang Flamme weist auf die Seite des Bundes der Energieverbraucher hin. Dort gibt es konkrete Tipps, wie man sich wehren kann.

Keine gute Idee ist die eigenmächtige Kürzung der festgelegten Abschlagszahlungen. Das Amtsgericht Hamburg-Harburg hat laut beck-online festgestellt, dass E.on in so einem Fall den Anschluss sperren darf. Hierbei hat das Gericht aber nicht darüber entschieden, ob eventuelle Preiserhöhungen zulässig sind.

REISEKOSTEN

Die Reisekosten eines Rechtsanwaltes sind auch dann erstattungsfähig, wenn er wegen einer mehrstündigen Autobahnsperre erst nach der Verhandlung im Gericht eintrifft. Dies musste jetzt tatsächlich das OLG Celle klarstellen (13 Verg 1/04; DRsp Nr. 2004/14898). Mit einem unvorhersehbaren Ereignis wie der Autobahnsperre müsse der Anwalt jedenfalls dann nicht rechnen, wenn die Straße erst nach Antritt der Fahrt gesperrt wird.

QUOTE OF THE DAY

Schulmitteilung:

Im Februar (9.2. und 10.2.) sehen wir in der Schule während der Freiarbeit das Puppentheaterstück „Die kichernden Brötchen“, gespielt von Herrn Stüttgen mit seinem Kasperkoffer.

SEHEN UNS

Diskussion mit einem Strafrichter, der um 18.04 Uhr (sehr löblich, diese Arbeitszeiten) auf mein Handy durchgestellt wurde:

Ihr Büro ist nicht in der Lage, mir zu sagen, ob Herr X eine neue Adresse hat.

Das ist um die Uhrzeit nicht mein Büro, sondern ein Callcenter.

Och, das hat man aber nicht gemerkt.

Es ist ja auch ein gutes Callcenter.

Trotzdem müssen die mir doch Auskunft geben können.

Das geht schon deshalb nicht so einfach, weil die Damen in Berlin sitzen. Die können nicht einfach mal so in die Akte gucken. Deshalb bieten sie ja auch einen möglichst baldigen Rückruf an. Oder sie stellen aufs Handy durch – in eiligen Fällen.

Na ja, aber schön ist das nicht.

Vielleicht sollten Sie bedenken, dass Sie in anderen Büros um die Uhrzeit mit dem Anrufbeantworter sprechen. Wenn überhaupt.

Hat der Herr X denn jetzt eine neue Adresse?

Das kann ich Ihnen nicht sagen.

Dann sind Sie aber auch nicht viel schlauer als Ihr tolles Callcenter. Das wundert mich aber.

Doch, bin ich. Aber ich kann es Ihnen nicht sagen, weil ich der Schweigepflicht unterliege. Und schon deswegen hätte Ihnen auch meine Sekretärin nichts aus der Akte vorgelesen, wenn sie nach sechs Uhr noch im Büro wäre.

Dann haben Sie aber auch eine gute Sekretärin. Normalerweise kriege ich die Infos, die ich haben will.

Ja, Richter am Amtsgericht klingt ja auch sehr autoritär.

Nun gut, man muss auch mal verlieren können. Grüßen Sie den Mandanten – wo auch immer. Wir sehen uns schon noch…