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NUR MIT HORN

17.2.2006

Blaulicht alleine verschafft Polizei und Rettungsdiensten keine Sonderrechte. Die gelten erst, wenn auch das Einsatzhorn angeschaltet ist. Die Süddeutsche Zeitung berichtet über ein entsprechendes Urteil des Kammergerichts Berlin.

(Link gefunden bei Recht und Alltag)


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