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ARD VERLIERT

24.3.2006

Der ARD ist es nicht gelungen, sich unter Berufung auf Markenrechte die Domain „wahltipp.de“ zu sichern. Im Gegenteil: Der Inhaber der Domain drehte den Spieß um und verklagte die ARD. Die Kosten des Verfahrens tragen die Gebührenzahler.

Einzelheiten bei domainundrecht.de / Beschluss des Landgerichts Düsseldorf


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