Solicitor

Ich habe einem Mandanten einen Anwalt in London besorgt.

„Na, da hoffe ich mal“, sagt er, „dass die Preispolitik dort moderater ist.“

Ich wünsche gutes Erwachen.

Schulterzucken reicht nicht

Das Schulterzucken am Schalter hat wohl auch der Rechtsabteilung der Bank nicht so gut gefallen. Jedenfalls muss sich mein Mandant nicht, wie zunächst von seiner Kundenbetreuerin vorgeschlagen, an den Nachbarn halten, der sich mit gefälschten Überweisungen an seinem Girokonto bedient hat.

Der Erstattungsbetrag ging heute auf unserem Konto ein. Die Anwaltskosten auch.

Polizist wehrt sich gegen Blutprobe

Von Eberhard Ph. Liliensiek

Sicherheit geht vor. Erst recht bei der Polizei. Deswegen müssen sich alle Beamtinnen und Beamte, die ein Dienstfahrzeug führen, regelmäßig auf ihre Tauglichkeit dazu untersuchen lassen – so regelt es ein Erlass des Innenministeriums. Der war im Polizeipräsidium Duisburg um eine Verfügung ergänzt worden, die generell Entnahmen von Blutproben vorschreibt. Mit seiner (Ver-)Weigerung zog ein Kriminalbeamter vor das Verwaltungsgericht Düsseldorf.

Dort machte der Polizeiarzt Reinhard Vorhold eine Aussage, die die Klage des Beamten kippen könnte. Denn laut Innenministerium liegt es gerade im Ermessen des Mediziners, ob er für sein jeweiliges Gutachten auch die Blutwerte sehen will. Vorhold sagte, Krankheiten wie Diabetes oder Alkoholsucht könnten nur durch eine Blutprobe ausgeschlossen werden.

„Damit wird generell unterstellt,“ konterte der Beamte, „dass jemand womöglich alkoholkrank ist“. Der Polizeipräsident verbot ihm prompt, auch nur noch ein Dienstfahrzeug zu führen. Mit seiner Klage dagegen vor dem Verwaltungsgericht fordert der Kriminalbeamte – der auch NRW-Landesvorsitzender des Bundes Deutscher Kriminalbeamter ist – „nur im Einzelfall“ und wenn „konkrete Tatsachen“ vorliegen, dürfe eine Blutprobe entnommen werden. Alles andere verstoße gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung.

Er glaubt selbst, das Gericht werde gegen ihn entscheiden, aber zugleich die Berufung zum Oberverwaltungsgericht Münster zulassen. Denn die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf habe einerseits durchblicken lassen, dass die Anordnung einer Blutprobentnahme im Ermessen der Polizeiärzte liege – andererseits aber eine landesweite Regelung des Innenministeriums fehle. Das Gericht will innerhalb der nächsten zwei Wochen sein Urteil verkünden. (pbd)

Beugehaft gegen Seelsorger

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat gegen einen katholischen Gefängnisseelsorger Beugehaft verhängt. Der Gemeindereferent war als Zeuge im Al Qaida- Prozess vernommen worden. Er hatte sich geweigert, darüber Auskunft zu geben, ob er für einen der drei Angeklagten im Internet Adressen von Versicherungsunternehmen recheriert hat. Der Seelsorger beruft sich auf das gesetzlich vorgesehene Zeugnisverweigerungsrecht. Laut Gericht steht ihm dieses Recht bei der Frage nicht zu, da sie nicht die Seelsorge betreffe.

Näheres bei rp-online.

Bitte nicht optimiert

Fast so anspruchsvoll wie Gerichtsverhandlungen sind Finanzierungsgespräche mit der Bank. Nicht so sehr, was die Kreditwürdigkeit angeht (puh). Sondern weil es gar nicht einfach ist, den üblichen Beratungsansatz wegzukriegen, der da lautet: Wir machen das schon so, dass Sie möglichst viel Steuern sparen.

Nein, wir machen das anders. Bis 57 ist alles bezahlt. Dafür war zwar einige Überzeugungsarbeit erforderlich. Und die ausdrücklich erklärte Bereitschaft, Herrn Steinbrück unnötig Geld zu schenken (allerdings wahrscheinlich nur den Betrag, welcher der Bank bei einem nicht steueroptimierten Modell entgeht).

Letztlich räumte man dann aber ein, dass auch dem Konzept 57 ein gewisser Charme innewohnt. Vielleicht sollte ich mir das als Marke schützen lassen.

16 Jahre später

Ein Verein will Mitgliedsbeiträge. Normal. Aber für die Jahre 1990 bis 1996? Mit der Begründung, es sei festgestellt worden, dass damals bei etlichen Mitgliedern der Bankeinzug nicht funktionierte?

Ich bin mir nicht sicher, ob es wirklich lohnt, auch die Mitglieder zu verprellen, die heute noch zahlen. Noch dazu, wenn nach dem ersten Brief gleich das Creditreform-Inkasso auf die Leute gehetzt wird.

Mein Mandant wendet jedenfalls Verjährung ein. Ich rechne mir da auch einige Erfolgaussicht aus (§ 195 BGB).

Gute Tat

Anruf eines Mandanten. Er hat eine Kopie des Scheidungsurteils bekommen und fragt treuherzig, wohin er die dreitausend Euro überweisen soll. Ich bin kurz versucht zu sagen: „Auf unser Kanzleikonto.“ Es bleibt aber bei dieser unmoralischen Sekunde. Dann erkläre ich ihm, dass das nur der Streitwert ist, den das Gericht festgesetzt hat. Er muss tatsächlich viel weniger zahlen.

Fällt so was auch unter gute Tat? Dann hätte ich heute mein Pensum schon übererfüllt.

Beweise, knallhart

… eine Kunststoffkiste mit Betäubungsmittelgeruch, ein Karton „Nokia“ mit Betäubungsmittelgeruch, drei Kunststofftaschen mit Betäubungsmittelgeruch…

Manchmal ist die Beweislage so niederschmetternd, da möchte man als Verteidiger nur noch heulen.

Schmerzfreie Recherche

Wer eine Frage zur Rente hat, dem kann ich das AnwaltsBürgertelefon der Deutschen Rentenversicherung Rheinland sehr empfehlen. Mir rechnete ein sehr kompetenter und ausgesprochen freundlicher Mitarbeiter gerade in drei Minuten aus, welche Einmalzahlung in die Rentenkasse eine Anwartschaft von 41,41 € begründet.

Ich hoffe mal, es ist nicht verwerflich, dass ich für eine Auskunft diese komfortable Recherchemöglichkeit genutzt und mir eine stundenlange Qual mit Gesetzbüchern und Familienrechtssoftware erspart habe.

Dem Mandanten wird diese Zeitersparnis natürlich brutalstmöglich zugute kommen.

(Telefon 0800 1000 48013)

Überhaupt kein Aufwand

Die E-Mail des Tages lautet zusammengefasst so:

Lieber Herr Vetter, ich habe mich vor einigen Monaten bei der neuen Sache doch für einen anderen Anwalt entschieden. Der ist jetzt im Urlaub. Außerdem antwortet er mir auch sonst nicht. Nehmen Sie bitte Akteneinsicht. Kopieren Sie einmal die komplette Akte, damit ich auf dem neuesten Stand bin. Ich möchte aber darauf hinweisen, dass ich hierfür und auch sonst auf absehbare Zeit nichts bezahlen kann. Ich habe gerade viel Geld für meinen Umzug ausgegeben.

Aber der Aufwand ist für Sie ja ohnehin gering. Ich gehe davon aus, dass ich die Akte Anfang nächster Woche bei Ihnen abholen kann.

Buch mit Wirkung

Alain de Botton, Status Anxiety:

Our ‚ego‘ or self-conception could be pictured as a leaking balloon, forever requiring the helium of external love to remain inflated and vulnerable to the smallest pinpricks of neglect. There is something sobering and absurd in the extent to which we are cheered by attention and damaged by disregard.

Eine Mischung aus Geschichtsstunde und gehobener Lebensberatung. Man muss ja nicht gleich zum Bohemien werden, wie es der Autor rät. Schon das Lesen macht indolent. Für so einen Effekt muss man sonst in die Apotheke.

Schülergewalt: Opfer erhält Schmerzensgeld

Auch (alltägliche) Gewalt in der Schule kann teuer werden. Das Oberlandesgericht Oldenburg hat zwei Jungen und zwei Mädchen zu 4.000 € Schmerzensgeld verurteilt. Die 11- bis 13-Jährigen hatten ihre 11-jähriges Opfer zwei Monate lang in der großen Pause an den Rand des Schulhofs gedrängt, um nicht von der Aufsicht gesehen zu werden. Dort hielten sie den Jungen fest, traten und schlugen ihn. Sie vermieden Schläge ins Gesicht, um keine Spuren zu hinterlassen.

Das Gericht betont, dass nicht nur die aktiven Schläger für die Verletzungen haften. Verantwortlich seien auch die Schüler, die die Haupttäter psychisch unterstützt haben, indem sie mit ihnen während der Misshandlungen in einer Runde standen.

Pressemitteilung des Gerichts

(Link gefunden in der Handakte)