Handyverbot gilt auch für Organizer

Wer beim Autofahren einen Organizer benutzt, handelt sich möglicherweise Bußgeld und einen Punkt in Flensburg ein. Zumindest dann, wenn der Organizer auch als Telefon benutzt werden kann. Laut Oberlandesgericht Karlsruhe spielt es nämlich keine Rolle, ob der Fahrer nur andere Funktionen des Organziers genutzt hat.

Das Amtsgericht muss jetzt neu über die Sache entscheiden, berichtet SWR.de. Zunächst hatte das Amtsgericht den Autofahrer freigesprochen, weil nach der Straßenverkehrsordnung nur die Benutzung eines Mobiltelefons verboten sei.

(Link gefunden bei Alltägliches)

Geflügel in Robe

Nach einem Gerichtstermin hatte sich der Gegenanwalt in Rage geredet. Was die Richterin da erzählt habe, sei Schwachsinn. Und zwar zu 100 Prozent. Sein Mandant werde das angekündigte Urteil nicht akzeptieren. Nie und nimmer. In der Berufung müsse sich meine Auftraggeberin aber warm anziehen. Am Landgericht säßen nämlich nicht so junge Hühner, die von nix eine Ahnung hätten.

Was flattert mir statt des Rechtsmittels ins Haus? Eine Zahlung. Der Beklagte hat die Forderung überwiesen. Berufung ist nicht eingelegt worden.

Da beweist jemand mehr Sinn für die Realität als sein Rechtsvertreter. Den man, greift man seinen Sprachgebrauch auf, übrigens als jungen Gockel beschreiben könnte.

Bei 120 Mails macht der Server schlapp

Von EBERHARD PH. LILIENSIEK

Die Empörung nach der Einstellung des Mannesmann-Strafverfahrens schlägt noch immer hoch – doch vor derselben Strafkammer des Landgerichts Düsseldorf stehen inzwischen viele Menschen auch Schlange. Sie alle wollen einen Anteil von den 2.320.000 Euro, die die sechs Angeklagten an gemeinnützige Organisationen zahlen sollen.

„So etwas“, sagt Ulrich Thole, „habe ich in meinen 15 Richterjahren noch nie erlebt“. Auch der Pressesprecher der Behörde wird von flehentlichen Bitten, barschen Forderungen und anspruchsvollen Appellen geradezu überrollt. Gestern rief er öffentlich um Hilfe: Gemeinnützige Einrichtungen sollen Anfragen nur noch schriftlich einreichen. Schon einen Tag nach der Verkündung des Beschlusses, in der Nacht vom vorigen Donnerstag auf Freitag, quollen aus dem Faxgerät des Landgerichts 700 Blatt Papier.

Weiterlesen

Von Gravenreuth: Berufung gegen Strafurteil

Gegenüber dem Onlinedienst Gulli hat der Münchner Rechtsanwalt Günter Freiherr von Gravenreuth bestätigt, dass er wegen Unterschlagung zu neun Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt wurde. Laut diesem Bericht will der wegen zahlreicher Abmahnfälle bekannt gewordene Jurist gegen die Entscheidung des Amtsgerichts München Berufung einlegen.

Von Gravenreuth bestreitet, rund 7.000 € von einem Mandanten unterschlagen zu haben. Dieser habe sich bislang geweigert, eine Bankverbindung mitzuteilen. Bar- oder Scheckauszahlungen mache er nicht, wird von Gravenreuth zitiert.

Ansonsten gibt sich der Rechtsanwalt optimistisch. Zahlungsprobleme, die im Gerichtstermin zur Sprache kamen, scheinen nicht mehr aktuell. Zitat:

Man ist nach wie vor gut im Geschäft.

Mit Publikum

Jugendgericht.

Forderung der Staatsanwältin: Verwarnung, 400 Euro Auflage.

Mein Vorschlag: Verwarnung.

Urteil: Verwarnung, 500 Euro Auflage.

Hinten saß eine Schulklasse.

Vom Öl leben

Zu Venezuela habe ich gestern im Radio gehört, dass laut einer Umfrage rund die Hälfte der Bevölkerung der Meinung ist, sie brauche nicht zu arbeiten. Man könne auch gut vom Öl leben.

Der Gegenkandidat soll es übrigens auf die Spitze getrieben haben: Er wollte eine Kreditkarte einführen, auf die jeder Bürger direkt seinen Anteil aus den Öleinnahmen gebucht bekommt. Im Monat sollten das umgerechnet bis zu 800 € sein.

Vorher, nachher

Mein Trainer möchte seine Homepage überarbeiten. Ich soll ihm ein Statement schreiben. Das mache ich gerne. Außerdem hatte er die Idee, Vorher- und Nachherfotos zu veröffentlichen. Ich habe ihm weisgemacht, so was sei grundsätzlich verboten.

War ja keine Rechtsberatung. Sondern Notwehr.

Neu auf der Fahndungsliste: Ronald Schill

Das ist wohl der Tiefpunkt seiner Karriere: Die Polizei fahndet nach dem Ex-Senator und Ex-Richter Ronald Schill, berichtet die Netzeitung. Schill, der sich nach Angaben eines Anwalts „auf Weltreise“ befindet, soll von einem Untersuchungsausschuss als Zeuge befragt werden. Normale Ladungen an seine Meldeadresse in Deutschland scheinen erfolglos geblieben zu sein.

Noch vor einigen Tagen habe ich im Radio einen Bericht über Schill gehört. Reporter haben ihn in Rio ausfindig gemacht. Schill gab, wenn auch widerwillig, einige Antworten. Soweit ich mich erinnere, hat er mit Deutschland abgeschlossen. Ob ihn hier jemand sprechen will, interessiert ihn nicht. Ihm gefällt es in Brasilien und er wäre auch bereit, dem Land als Präsident vorzustehen.

Klingt so, als sprächen wir zwar über einen Tiefpunkt, aber nur einen vorläufigen.

(Link gefunden bei Nico Lumma)

Kölnerin sperrt Stromableser ein

Einer Kölnerin war wegen unbezahlter Rechnungen der Strom abgestellt worden. Als sie sich dann selbst wieder freischaltete, schickte die RheinEnergie einen Mitarbeiter vorbei. Dem zeigte die Frau noch den Weg in den Keller. Doch dann sperrte sie hinter ihm ab und stellte die Ohren auf Durchzug, berichtet der Express.

Nur weil er Hilfe übers Handy alarmieren konnte, wurde der Mann befreit. Das Amtsgericht Köln schickte der Frau jetzt einen Strafbefehl, unter anderem wegen Freiheitsberaubung. Die im Bericht erwähnten 250 Euro Geldstrafe klingen nach einem echten Schnäppchen.

(Link gefunden bei Strafprozesse und andere Ungereimtheiten)

Wann kommt der Arzt?

Eine Hamburger Anwaltskanzlei soll Strafanzeige gegen die Richter im Mannesmann-Verfahren erstattet haben. Und gegen die Staatsanwälte. Und gegen die Angeklagten. Der Vorwurf laute „Rechtsbeugung und Strafvereitelung“, berichtet RP-online:

Der Jurist kritisiert, dass es Spitzenverdienern offensichtlich gelinge, „Untreuehandlungen ohne abschließende rechtliche Prüfung in einem rechtsstaatlichen Verfahren gegen stattliche Geldzahlungen einstellen zu lassen“. Dem Normalbürger dränge sich der Eindruck auf, dass man sich in Deutschland durch teure Verteidiger und Geldzahlungen einer Verurteilung im Strafverfahren entziehen könne.

Man kann mit dem Ergebnis des Verfahrens unzufrieden sein. Wenn der „Normalbürger“ Rechtsbeugung ruft, ist das verständlich. Aber ein Anwalt? Womöglich müssen da mal Ärzte ran, teure am besten.