Tipps für Dealer – aus der Staatsanwaltschaft?

Der Schrecken bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf sitzt tief: Eine Justizbeamtin des gehobenen Dienst im eigenen Haus wird der Beihilfe zum schweren Rauschgifthandel beschuldigt.

Die 53-Jährige soll von ihrem Arbeitsplatz aus zwei Händlern diverse Hinweise gegeben haben, wie Marihuana und Haschisch zu transportieren ist, ohne dabei aufzufallen. Bei der Telefonüberwachung der beiden mutmaßlichen Haupttäter kamen Kriminalbeamte der Beamtin auf die Spur und durchsuchten ihr Dienstzimmer und ihre Wohnung am vergangenen Freitag, weil da wieder eine Lieferung erwartet wurde.

Seit einigen Monaten konzentrierten sich die Ermittlungen des Düsseldorfer Rauschgift-Kommissariats auf mehrere Männer, die aus den Niederlanden rund 3,4 Kilogramm Marihuana und 1,7 Kilogramm Haschisch geschmuggelt haben sollen. Damit wird laut Staatsanwaltschaft eine erlaubte Menge um das Hundertfache überschritten. Einer der Hauptbeschuldigten ging deshalb vorgestern in Untersuchungshaft.

Die bislang unauffällige Justizbeamtin ist suspendiert worden, sie darf die Staatsanwaltschaft nicht mehr betreten. In ihrer ersten Vernehmung soll sie die Vorwürfe als „Missverständnisse“ bezeichnet haben. Behördensprecher Johannes Mocken sagte gestern: „Wir werden die Zusammenhänge aufklären – ohne jede falsche Rücksichtnahme!“ (pbd)

Tauben füttern kein Grundrecht

Wenn eine Gemeinde das Füttern von Tauben in der Öffentlichkeit verbietet, dann ist damit nicht die grundgesetzlich geschützte Persönlichkeitsentfaltung von Tierfreunden gefährdet. Im Gegenteil: Ein solches Taubenfütterungsverbot steht im Einklang mit der Verfassung. Mit diesem Beschluss hat das Oberlandesgericht Hamm jetzt einen Schlußstrich in einem Streit gezogen.

Ein Tauben fütternder Mann aus Hagen war gegen ein städtisches Knöllchen von 20 Euro angegangen. Er sah dadurch die Ausübung seiner Gunst für Tiere beschränkt. Das OLG hielt dagegen (AZ: 2 Ss OWi 836/06), ein Fütterungsverbot stelle einen „nur sehr begrenzten Eingriff in die Freiheit der Ausübung von Tierliebe“ dar, es überwiege das Interesse der Allgemeinheit – in großen Scharen auftretende Tauben könnten nicht nur Schäden etwa an Gebäuden, sondern durch Dreck auch zu Beeinträchtigungen von Menschen führen. (pbd)

Nazi-Greuel nicht bestätigt

Die Gerüchte um Nazi-Greuel an Patienten eines ehemaligen Krankenhauses im sauerländischen Menden-Barge brodelten seit einem halben Jahr heftig, jetzt sind sie widerlegt. „Wir haben im Laufe unserer umfangreichen Ermittlungen keine Hinweise auf Tötungen von Kindern und Erwachsenen in den letzten Monaten des Dritten Reiches gefunden“, stellte gestern der Dortmunder Oberstaatsanwalt Ulrich Maaß fest.

Er und eine Kommission des Landeskriminalamtes hatten vor einem halben Jahr ihre Nachforschungen begonnen. Und standen dabei unter öffentlichem Druck. Eine angebliche Zeit-Zeugin hatte berichtet, im Krankenhaus Wimbern seien 1944/45 Menschen „wie Fliegen“ gestorben und hatte damit Spekulationen um Euthanasieopfer auf zwei Grabfeldern des katholischen Friedhofs ausgelöst.

Vor einem Untersuchungsrichter aber widerrief die Frau ihre Angaben. Das genügte der Kommission nicht, mit kriminalistischer Kleinarbeit und wissenschaftlichen Gutachten schloss sie jeden Verdacht aus. Aus einem Polizei-Hubschrauber waren spezielle Luftaufnahmen des Friedhofes gemacht worden, die mit alten Aufklärungsfotos der Alliierten aus den Jahren 1943 bis 1945 verglichen wurden.

Die Lage der anonymen Gräber war nicht verändert worden – die Ermittler wussten, wo sie zu suchen hatten. Die Knochen und Skeletteile von 34 Leichen wurden im rechtsmedizinischen Institut der Universität Düsseldorf untersucht. Hier konnten Todesursachen und Todeszeitpunkte, das Geschlecht und das grobe Alter bestimmt werden. „Es gab keine Hinweise auf Tötungen!“, sagte der Staatsanwalt gestern.

Auch die Vernehmungen von 129 Zeugen ergaben keine Anhaltspunkte für Straftaten. Das Fazit von Ulrich Maaß: „Sogar die Identifizierung der Leichen ist nachträglich gelungen. Der Rechtsfriede sollte wiederhergestellt sein!“ Die sterblichen Überreste wurden in der vorigen Woche beigesetzt, heute wird es in Menden eine Gedenkfeier geben. (pbd)

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Hintergründe zum Doppelmord in Rheydt

Zum Doppelmord in Mönchengladbach-Rheydt hat die nordrhein-westfälische Justizministerin Müller-Piepenkötter jetzt dem Rechtsausschuss des Landtags einen Bericht vorgelegt. Darin schildert sie den Ablauf der Tat und die Hintergründe.

Die Hauptverantwortung sieht die Ministerin bei der Staatsanwaltschaft. Diese hätte sich nach dem Anruf des Richters um die Sache kümmern müssen. Der Familienrichter wird dagegen entlastet. Er habe keine Möglichkeit gehabt, den späteren Täter festnehmen zu lassen.

Der Bericht ist hier veröffentlicht.

(Quelle des Links)

Zackig organisiert

Am 7. März 2007 – noch am Tag seiner Vorsprache auf dem Amt – schickt die ARGE Herrn S. einen Rückforderungsbescheid. Er soll Sozialhilfe erstatten. Schon am nächsten Tag (!) erhält er ein Schreiben der Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion, Abteilung „Forderungseinzug“ in Recklinghausen. Diese fordert ihn auf, das Geld bis spätestens 23. März 2007 zu überweisen.

Schon auffallend diese zackige Organisation, wenn es um Rückforderungen geht. Wenn man bedenkt, dass Antragsteller mitunter erst Geld bekommen, wenn das Sozialgericht eine einstweilige Verfügung erlässt.

Wenige Dateien

Mein Mandant kriegte Post von der Staatsanwaltschaft. Gegen ihn sei ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden. Wegen Verstoßes gegen das Urheberrechtsgesetz.

Der zweite Abschnitt des Briefes war erfreulicher.

Nach den bisherigen Ermittlungen, schrieb der Staatsanwalt, gehe es um wenige Dateien, die über das Internet getauscht worden seien. Deshalb habe er das Verfahren sogleich wegen geringer Schuld eingestellt. Für den Wiederholungsfall könne mein Mandant aber nicht mit erneuter Nachsicht rechnen.

Wie es scheint, gibt es da draußen durchaus Ermittler mit Augenmaß.

Schnellstmöglich

Aus dem Schreiben eines Ex-Arbeitgebers:

Wir möchten Sie bitten, die von Ihnen unterschriebenen Erklärungen schnellstmöglich an uns zurückzusenden, da es für uns nur nach Erhalt dieser Unterlagen möglich ist, Ihnen die Steuerkarte für das Jahr 2006 auszuhändigen.

Das eine hat mit dem anderen rein gar nichts zu tun. Mal sehen, ob die Lohnsteuerkarte kommt. Oder ob wir klagen müssen.

Höfliches Angebot

Die Sache sah eigentlich nicht so dramatisch aus. Klar, dass sich der Mandant überlegte, ob er mich beim Hauptverhandlungstermin braucht. Kostet ja auch Geld. „So lange die Geldstrafe nicht zu hoch wird“, sagte er. „Und die Führerscheinsperre nicht zu lang.“

Wir kamen überein, dass er es am Amtsgericht erst einmal selbst versucht. Das Ergebnis: eine Freiheitsstrafe auf Bewährung und eine happige Sperre. In der Berufungsverhandlung will er mich jetzt auf jeden Fall dabei haben. „Koste es, was es wolle.“

Trotz des höflichen Angebots bleibe ich beim üblichen Tarif.

Hurra, wir werden getestet

Die Coburger Polizei versucht, den Raubmord an einem Supermarktleiter in Mitwitz aufzuklären. Mit einem Massen-Gentest. Allein aus der Region Steinachtal wurden 2000 Männer schriftlich aufgefordert, ihre Speichelprobe abzugeben.

Viele standen schon vor Öffnung der Schule Schlange, um sich testen zu lassen. Besonders erfreut zeigt sich die Polizei darüber, dass sogar Männer kommen, die gar nicht eingeladen waren. Der zuständige Oberstaatsanwalt verkündet, man werde bei allen, die sich dem Test verweigern, das zum Anlass für eine „gewissenhafte Überprüfung“ nehmen. Und versuchen, auf anderem Wege an den Speichel dieser Männer zu kommen.

Ein aufschlussreiches Video des Regionalsenders Kanal 8.

(Danke an Dr. Detlev Tietjen für den Link)

Sehr bezeichnend

Ein Alexander Reich berichtet in der jungen Welt über die Leipziger Buchmesse. Zu Bloggern fällt ihm auch was ein:

Das sind keine Personen oder gar Persönlichkeiten, sondern Kunstfiguren. Sie heißen Don Alphonso, Don Dahlmann, Lyssa, Madame Modeste und x. Ihr Bemühen um Originalität ist anstrengend bis peinlich.

Überhaupt ist es doch sehr bezeichnend, daß der Siegeszug der Weblogs hierzulande nicht stattfindet, sondern fortwährend beschworen wird von den etabliertesten Medien, für deren Niedergang die Blogs ja eigentlich sorgen sollen. Die Demokratisierung wird von oben »verhindert«, lange bevor überhaupt von Demokratisierung gesprochen werden kann. Ein Grund ist, daß die Blogger nichts wollen, außer aufgekauft zu werden; diese verdammten Nutten.

Sehr bezeichnend. Fragt sich nur, für wen. Und was.

(Link gefunden bei Peter Turi)

Operation mit frisch gepresstem Zitronensaft?

Böswillig verwunden wollte und will der Arzt Dr. P. offensichtlich niemanden. Im Gegenteil. Auf seiner Internetseite wirbt der Chirurg für operative Eingriffe mit kleinsten Verletzungen von Haut und Weichteilen. Er berichtet dort vom Jubiläumspreis, den er von der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie schon 1992 bekommen hat und preist in einer langen Liste seine wissenschaftlichen Tätigkeiten. 1991 ließ er 800 Chirurgen im Kongresszentrum München per drahtloser Direktübertragung zuschauen, als er mit einer Schlüsselloch-Operation eine Gallenblase entfernte. Doch gegen P., der sich außerdem zahlreicher Fernsehauftritte rühmt und als Pionier der sanften Chirurgie feiern ließ, ermittelt die Staatsanwaltschaft Mönchengladbach.

Der Chefarzt einer Klinik im rheinischen Wegberg steht unter dem Verdacht, 13 Menschen fahrlässig getötet zu haben: „Wir haben mehr als einen Anfangsverdacht“, bestätigte Behördensprecher Lothar Gathen auf Anfrage. Vor drei Monaten waren in einer anonymen Anzeige ärztliche Behandlungsfehler des Mediziners behauptet worden, die zum Tod von 12 Patienten geführt haben sollen. „Da sind außergewöhnlich detaillierte und fundierte Angaben gemacht worden“, sagt Oberstaatsanwalt Gathen.

Deswegen könne es sein, dass Ärzte die Strafverfolger informiert haben. Zu den Einzelheiten gehört die Behauptung, operierten Patienten sei der Bauchraum mit frisch gepresstem Zitronensaft ausgespült worden. Weil dramatisch in der Klinik gespart worden sei, habe es auch an Desinfektionsmitteln gemangelt.

Ein mögliches 13. Opfer entdeckten Kriminalbeamte und Staatsanwaltschaft bei ihren Nachforschungen nur knapp vor der Beerdigung der Leiche. Ein Gutachter hat bereits vier Todesfälle untersucht und laut Staatsanwaltschaft bei zweien einen Zusammenhang zwischen Behandlungsfehlern und dem Tode bestätigt.

Der Arzt bestreitet den Vorwurf der fahrlässigen Tötung und verhält sich bei der Aufklärungsarbeit, so Oberstaatsanwalt Gathen, „kooperativ“. Ärztlich arbeiten darf P. allerdings nicht mehr. Die Bezirksregierung Köln, das bestätigte deren Sprecher Oliver Königsfeld, hat ihm kürzlich aufgrund der strafrechtlichen Ermittlungen die staatliche Zulassung entzogen. (pbd)

Das Recht zu schweigen

Die tragische Geschichte um das aus einem Hamburger Hochhaus geworfene Baby hat eine überraschende Wendung genommen. Fahndete die Polizei bis vor wenigen Stunden noch nach dem Freund der Kindesmutter, soll jetzt die 26-jährige Frau das Kind selbst aus dem Fenster geworfen haben. Die Fahndung nach dem 23-jährigen Mann soll inzwischen sogar eingestellt sein, berichtet Welt Online.

Die Schilderung des Ablaufs lässt einen Verteidiger aufhorchen. Erst soll die neben anderen als Täterin in Frage kommende Frau mit einer Vernehmung und einem Speicheltest einverstanden gewesen sein. Dabei soll sie aber noch nichts von ihrer Schwangerschaft gesagt haben. Bei ihrer Vernehmung soll sie sich dann den Beamten offenbart und ihren Freund belastet haben. Bei dieser Vernehmung am gestrigen Dienstag sollen „kleinere Widersprüche“ aufgetreten sein.

Bei späteren Vernehmungen soll die Frau dann mit den Widersprüchen und Ermittlungsergebnissen konfrontiert worden sein – während noch nach ihrem Freund gefahndet wurde. Bei der Vernehmung hierzu habe sie sich dann immer tiefer in Widersprüche verstrickt. Offenbar so tief, dass die Fahndung nach dem Freund abgeblasen und gegen sie ein Haftbefehl beantragt wurde. Von einem Geständnis der Frau ist allerdings nicht die Rede.

Als erstes würde ich überprüfen, wann und wie die Verdächtige über ihre Rechte belehrt wurde. Und ob die Beamten angemessen auf ihre ihre „psychisch schwierige Situation“ Rücksicht genommen haben. Gerade diese Situation kann auch eine Rolle bei der Frage spielen, ob die Frau in ausreichendem Maße die Möglichkeit hatte, einen Anwalt zu konsultieren – und ob ein mögicher Verzicht auf juristischen Beistand tatsächlich autonom zustande kam.

Warum das wichtig ist?

Der Bundesgerichtshof hat eine frühere Verurteilung der Kindesmörderin Monika W. aufgehoben, weil sie noch als Zeugin vernommen wurde, obwohl sie in den Köpfen der Ermittlungsbeamten schon eine ganze Zeit Beschuldigte war. Dass der vorliegende Fall von der Dynamik her eine ähnliche Komponenten aufweist, dürfte nicht ganz von der Hand zu weisen sein. Insbesondere gilt dies auch für den Umstand, dass die Frau in Anwesenheit eines Anwalts mit einiger Sicherheit zu einem viel früheren Zeitpunkt von einem wichtigen Recht Gebrauch gemacht hätte. Dem Recht zu schweigen.