Da mein Privatleben sich in überschaubaren Grenzen hält, muss die mir unbekannte Frau K., die um Rückruf wegen „privat“ bittet, eine Versicherungsvertreterin sein.
Archiv für den Monat: Mai 2007
Frontalangriff auf das Grundgesetz
Selten haben sich Juristen so deutlich in die Tagespolitik eingemischt. Deutsche Anwaltsverbände fordern die Große Koalition auf, den geplanten Sicherheitskatalog von Innenminister Schäuble zu stoppen. Sie sehen Deutschland auf dem Weg zum Präventivstaat.
Spiegel online lässt Standesvertreter zu Wort kommen.
Kurz, aber gut bezahlt
Für das Revisionsverfahren, in dem nur selten mündlich verhandelt wird, erhält der Pflichtverteidiger eine Verfahrensgebühr. Die beträgt 412,00 € netto. Das ist in weniger komplexen Angelegenheiten schon ganz ordentlich.
Zum Beispiel in diesem Fall. Da lautet die Revisionsbegründung wie folgt: „Der Angeklagte konnte nicht verurteilt werden, weil der erforderliche Strafantrag nicht gestellt war.“
Quelle: wulkan (www.wulkan-comic.de)
Links 93
Was nun?
Ein Rrruck geht durch die nordrhein-westfälische Justiz.
Denn deren Ministerin Roswitha Müller-Piepenkötter hat an die Richter und Staatsanwälte appelliert. Beide Berufsstände sind demnach für das „Funktionieren der Gesamtorganisation mitverantwortlich“. Och.
Sollen diese Leute jetzt auch Briefe öffnen, Akten schleppen, ihre Zimmer putzen und ihre Computer reparieren? Nein, nein. So ist das wohl doch nicht gemeint. Sie haben, so die Ministerin, „auch Führungsaufgaben zu übernehmen“.
Die Staatsanwälte sozusagen neben ihrer Ermittlungsarbeit und dem Schreiben von Anklagen. Die Richter zusätzlich zu den Prozessen und deren Vorbereitungen. Und erst recht nach den Urteilen: „Führungsaufgaben übernehmen“. Ja – ist es nicht die Ministerin, die in dieser Pflicht steckt?
Doch, doch. Sie räumt denn auch kleinlaut ein, „dass die beschriebene Verantwortung nur ein Baustein“ sein kann. Letztlich trage der Staat selbst die Verantwortung.
Was nun? Es wird heikel. Denn bei diesem steil abfallenden Weg von der Führungsaufgabe zum Baustein – da werden unsere Staats-Juristen doch wohl eher ins Stolpern kommen… (pbd)
„Vorbeugehaft“ wird nicht gern gehört
Organisierte Kriminalität gegen die Verfassung
Online-Durchsuchung und kein Ende. Das ARD-Magazin „Kontraste“ hat die Chronologie der neuartigen Fahndungsmethode aufgearbeitet. Es erklärt auch, wie es zur Dienstanweisung des damaligen Innenministers Schily kam, die solche grundgesetzwidrigen Maßnahmen billigte.
Zu Wort kommt auch der Frankfurter Juraprofessor Peter-Alexis Albrecht:
Das Schlimme ist, das der Politik die Achtung vor der Verfassung verloren gegangen ist. Wenn das Verfassungsgericht innerhalb der letzten Jahre 5 oder 6 Gesetze kippt, dann ist die Politik nicht demütig und sagt wir haben einen Fehler gemacht, sondern die Politik versucht die Gesetzeslage zu ändern und sie wieder ihrer absurden Optik der Welt anzupassen. Und das ist die verfassungsrechtliche Schweinerei, dass ein Verfassungsgericht sagt, hier ist die Grundrechtsgrenze erreicht und die aktive Exekutive hat nichts anderes im Sinn, als die Gesetzeslage auf ihre Absurdität hin anzupassen. Das ist strafbarer Verfassungsmissbrauch. Das ist organisierte Kriminalität gegen die Verfassung.
Aber im Raumschiff Berlin ist man ja schon längst nicht mehr auf Empfang.
Atze Schröder, unfreiwillig komisch
Komiker Atze Schröder möchte nicht, dass sein bürgerlicher Name irgendwo erwähnt wird. Auch nicht in der Wikipedia.
Damit nimmt ein juristisches Kabinettsstückchen seinen Lauf, über das der Betroffene selbst bericht. Ich wünsche gute Unterhaltung.
Keine Fingerabdruck-Register
Die Fingerabdrücke für den biometrischen Reisepass werden jetzt doch nicht bei den Einwohnermeldeämtern gespeichert. Darauf haben sich nach einem Bericht von heise online die Koalitionsspitzen geeinigt.
Mit der Einigung sei auch ein Onlinezugriff von Polizei und Geheimdiensten auf die hinterlegten Fingerabdrücke ausgeschlossen. Die Abdrücke sollen bei den Meldeämtern nämlich sofort gelöscht werden.
Seelisches Leid durch eine Hose
Ein US-Richter will Schadensersatz von einer Reinigung, die seine Hose verschlampt haben soll. Obwohl sein Beinkleid höchstens ein paar hundert Dollar wert ist, hat der Jurist 65 Millionen Dollar eingeklagt.
Mit welcher Begründung, berichtet die Süddeutsche Zeitung.
Zeitvertreib
Bei einer Besprechung seelenruhig ans klingelnde Handy gehen. Gelassen und laut am Tisch telefonieren, während die drei Gesprächspartner schweigen und zwangsweise zuhören.
Ich bin nach einer Minute raus. Soll der Betreffende dann halt auf mich warten. Die Demonstration ging leider daneben. Als ich zurück ins Besprechungszimmer ging, telefonierte er immer noch.
Wusste gar nicht, dass wir Simpsons-Comics unter den Zeitschriften haben.
Keine Scheidung light
Die „Scheidung light“ wird es nicht geben. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries verfolgt ihren Plan nicht weiter, wonach kinderlose Paare, die sich auch sonst nicht streiten, ihre Ehe ohne Einschaltung eines Anwalts beenden können.
Wie das Handelsblatt berichtet, hat sich die Anwaltslobby durchgesetzt.
Vorsorge für den Erbfall
„Vorsorge für den Erbfall“ heißt eine Broschüre des Bayerischen Justizministeriums. Das Heftchen (PDF) erklärt verständlich und anhand von vielen Beispielen, was man zu Testament, Erbvertrag und Schenkung wissen sollte.
Wenn der wahre Vater im Dunkeln bleibt
Ein Ehemann kann zwar gerichtlich feststellen lassen, dass er nicht der Vater eines von seiner Ehefrau untergeschobenen Kindes ist – er kann aber juristisch nicht klären lassen, wer der biologische, also tatsächliche Vater ist. Damit kann der Ehemann auch von dem anderen Mann keinen bereits gezahlten Unterhalt zurückfordern.
Mit dieser Begründung hat kürzlich das Oberlandesgericht Hamm (AZ: 11 UF 210/06) die Klage des Ehemanns abgewiesen. Denn gesetzlich ist bislang festgeschrieben, dass die Vaterschaftsanerkennung nur von der Mutter, dem (erwachsenen) Kind und dem biologischen Vater beantragt werden kann. Wegen dieser komplizierten Rechtslage wurde die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen. (pbd)
Passivraucher dürfen kündigen
Wer am Arbeitsplatz passiv rauchen muss und sich nicht dagegen schützen kann, darf sein Arbeitsverhältnis kündigen, ohne dass beim Arbeitslosengeld eine Sperrzeit eintritt. beck-aktuell berichtet über ein entsprechendes Urteil des Landessozialgerichts Hessen.