GEZ will Rechtsmeinung verbieten lassen
Warum Rechtsansichten keine Tatsachenbehauptungen sind
Frau Kriminalhauptkommissarin lädt meinen Mandanten zur Vernehmung vor. Am 12. Oktober soll er um acht Uhr bei ihr erscheinen.
Manchmal ist schon der zeitliche Rahmen ein Indiz dafür, wie hoch die Sache gehängt wird.
„Nur mit Zynismus kann ich Schäubles wirren Äußerungen noch begegnen.“
Hat sonst noch jemand in Düsseldorf (Mitte/Nord) während der letzten Tage Probleme mit dem DSL der T-Com? Extrem niedrige Geschwindigkeiten, teilweise gar kein Verbindungsaufbau mehr möglich (außer zu Google, seltsamerweise).
Weil es dann plötzlich wieder reibungslos funktioniert, glaube ich nicht so recht an einen Systemfehler bei uns. Den will mir die Störungsstelle aber einreden. Unser Anschluss funktioniere „laut Messung“ nämlich einwandfrei.
Das von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble geforderte Gesetz zu den umstrittenen Onlinedurchsuchungen wird vom Deutschen Anwaltverein (DAV) weiterhin massiv abgelehnt. Der DAV unterstützt dabei die Bundesministerin der Justiz Brigitte Zypries bei ihrer Ablehnung dieser Pläne. Die umstrittenen Onlinedurchsuchungen würden das Recht auf informationelle Selbstbestimmung aushöhlen.
„Anders als bei „echten“, körperlichen Durchsuchungen, ist bei den Onlinedurchsuchungen ein Schutz des Kernbereichs der Privatsphäre unmöglich,“ erläutert Rechtsanwalt Hartmut Kilger, DAV-Präsident. Gegenstände wie Tagebücher etc. könnte man bei einer Hausdurchsuchung beiseite legen. Bei Onlinedurchsuchungen bestehe diese Möglichkeit nicht. Die Festplatte eines Computers könne man nur ganz oder gar nicht durchsuchen. Daher könne es keine mit der Verfassung zu vereinbarende Regelung zu Onlinedurchsuchungen geben.
Kilger weiter: „Die Mittel zur Bekämpfung des Terrorismus müssen rechtsstaatlich sein und dürfen nicht dazu führen, dass der Rechtsstaat ausgehöhlt wird.“ Bei eingeplanten Maßnahmen der Terrorbekämpfung müsse es eine Orientierung an der Verfassung geben und nicht Gedankenspiele, die Verfassung zu ändern.
„Das dürfen Sie nicht.“
Die Dame, wir sind mit der U-Bahn gerade an der Haltestelle Nordstraße vorbei, schaut mich streng an. Genauer gesagt: den Kaffeebecher in meiner Hand. „Getränke sind verboten.“ Obwohl ich nichts esse, fügt sie an: „Essen ist in der Bahn auch nicht mehr erlaubt.“
Sie verschränkt die Arme und erwartet wohl, dass ich den Kaffeebecher entsorge. Ich bin zuerst auch etwas unsicher, sehe aber dann doch eines der Schilder, die jetzt in jedem Zug hängen. Alkoholische Getränke? Nach kurzer Diskussion verzichtet die Frau auf den Nachweis, dass ich Kaffee ohne Schuss trinke.
„Andere halten sich dran“, nölt sie noch. Dann muss ich aussteigen. Möglicherweise habe ich jemanden um seine liebste Freizeitbeschäftigung gebracht.
Die versteckten Reserven nähern sich der Auflösung. Statt mit einem Besuch in der Filiale der Bank, habe ich es mit einer Mail an den Kundenservice probiert.
Heute kam ein bereits fertig ausgefüllter Antrag mit der Bitte, das Sparbuch und eine Ausweiskopie zurückzusenden. Das Guthaben mit Zinsen werde dann dem von mir gewünschten Konto gutgeschrieben.
Der frühere Bundesinnenminister Gerhart Baum nennt auf Spiegel online Argumente gegen die Online-Durchsuchung:
Das Durchleuchten der Festplatte ist ein Eingriff in die Unverletzlichkeit der Wohnung, in den Datenschutz und vor allem in die Privatheit, wie sie durch das Prinzip der Menschenwürde geschützt ist. Es gibt keine überzeugende Antwort der Bundesregierung, dass bisher dieser Kernbereich privater Lebensführung geschützt werden kann. Gerade das aber muss nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Lauschangriff von 2004 gesichert sein.
Der Bundesgerichtshof fällt weiter mieterfreundliche Urteile. Heute haben die Richter entschieden, dass auch eine Klausel in Mietverträgen unwirksam ist, die den Mieter verpflichtet, die Wohnung bei Auszug „fachgerecht“ zu renovieren.
Wie auch schon bei den Fristenplänen beanstandet der Bundesgerichtshof, dass diese Endrenovierungsklausel ohne Rücksicht auf den tatsächlichen Zustand der Wohnung Gültigkeit beansprucht. Dies benachteilige den Mieter unangemessen. Die Vorinstanzen hatten die Regelung für wirksam angesehen.
Düsseldorf wird heute um 17.15 Uhr schuldenfrei. Auf dem dem Rathausvorplatz gibt’s Freibier.
Es wird von 16.30 bis 20 Uhr gefeiert. Immerhin kommen so wenigstens die Leistungsträger in dieser Stadt, deren Steuern und Abgaben mit verantwortlich für den Erfolg sind, nicht übermäßig in Versuchung. Wäre ja auch schade ums Sozialprodukt.
Das Oberlandesgericht hat die Berufung zurückgewiesen, weil sie keine Aussicht auf Erfolg hat. Das geht durch Beschluss, § 522 Zivilprozessordnung.
Der Mandant hat jetzt aus bestimmten Gründen Interesse daran, dass ihm die Rechtskraft des Urteils bescheinigt wird. Erst war die Akte bei der Staatsanwaltschaft. Jetzt erfahre ich, dass man noch ein „Notfristzeugnis“ vom Bundesgerichtshof angefordert hat. Ohne das soll es angeblich nicht gehen.
Allerdings verstehe ich nicht, wieso der Bundesgerichtshof bescheinigen soll, dass innerhalb welcher Frist auch immer bei ihm kein Rechtsmittel eingegangen ist. Der Beschluss des Oberlandesgerichts ist unanfechtbar (§ 522 Abs. 3 Zivilprozessordnung) und damit tritt doch wohl die Rechtskraft ein. Wo es kein Rechtsmittel gibt, können auch keine „Notfristen“ laufen. So jedenfalls mein Gedankengang.
Werde mal mit dem Richter/Rechtspfleger darüber sprechen. Der Mandant hat es nämlich eilig. Der Bundesgerichtshof in der Regel nicht…
Der Streit um ein beim Sportunterricht verschwundenes Schüler-Handy geht weiter: Das Landgericht Wuppertal will in 14 Tagen zwei Zeugen vernehmen.
Dabei geht es um die strittigen Fragen, ob der Schüler sein Handy bei sich hatte, ob seine ehemalige Lehrerin es vor dem Unterricht in Verwahrung genommen und in eine offene Kiste gelegt hat.
Das beklagte Land NRW bestreitet bislang, wie berichtet, eine Amtshaftung. Das Gericht will nun auch ermitteln, ob der Schüler der Eigentümer des Handys war. Dazu soll seine Schwester gehört werden. Zum Wert des Telefons wird ein Sachverständiger sein Gutachten vorlegen. (pbd)
Wir hatten damals in der Oberstufe im Leistungskurs Geschichte eine Lehrerin, die hätte solche Ideen wie jene von Herrn Bosbach, ein Konvertitenregister einzuführen, als Steilvorlage empfunden.
Das hätte nahtlos zu Diskussionen über die Frage geführt, ob die Menschen aus der Geschichte nichts gelernt haben. Gleich, ob das aktuelle Thema im Unterricht Nationalsozialismus, Kreuzzüge oder sonstwie gelautet hätte. Da wäre es sicher hoch her gegangen. Auch wir hatten damals im Kurs schon kleine Bosbachs sitzen, die nicht begriffen, wieso es gefährlich ist, Menschen nach allgemeinen Kriterien zu katalogisieren, abzustempeln und sonderzubehandeln.
Unser Weltbild blieb aber einigermaßen heil, denn so gingen deutsche Politiker Ende der Achtziger nicht mit der Freiheit, der Gleichheit und dem Rechtsstaat um. Ich weiß nicht, ob mir das heute auch noch so ginge, wenn ich 25 Jahre jünger wäre.
Allerdings weiß ich auch nicht, ob man solche Dinge heute überhaupt noch in der Schule offen bespricht. Wo doch „Prävention“ immer wichtiger wird. Und die nächsten Register somit nicht weit sein dürften.
Nachtrag: Die angeblichen Äußerungen hat Wolfgang Bosbach so nicht gemacht.