Nett mit Folgen

Die Sicherheitskräfte der Düsseldorfer Rheinbahn gelten als stieselig. Kann auch ein Vorurteil sein, denn einer der Sheriffs zeigte sich heute ausgesprochen nett. Er stellte am Bahnhof Nordstraße seinen Fuß in die Tür einer U-Bahn, die Richtung Stadtmitte abfahren sollte. So konnte eine Frau, die den langen Bahnsteig heranhetzte, die Bahn kriegen.

Interessant war die Reaktion des Fahrers. HB-Männchen nichts dagegen. Würde mich interessieren, was der Arbeitgeber aus der angedrohten „Meldung“ macht.

Geschmack beweisen

Wenn die Justiz in Düsseldorf einmal im Jahr zu Tisch bittet, biegt sich der nicht. Es geht bei solchen Treffen mit Medienvertretern um Kommunikation, nicht um Völlerei. Aber diesmal gab es, sozusagen am Rande, eine kulinarische Entdeckung für die meisten Gäste.

Die Küche des Traditionslokals „En de Canon“ hatte einen ebenso bescheidenes wie köstliches Mahl auf die Teller gebracht. Auf denen lagen, gleich neben einem Stück Fleisch, mehrere grüne Streifen. „Hhhhm“, sagte jemand, der davon gekostet hatte.

Danach wagten sich auch viele andere mit Messer und Gabel an das, was sie für Gemüse hielten – und lobten dessen Aroma. Hier und da kam zwar die Frage auf, „ob man das auch essen kann“. Aber die überwiegende Reaktion bestand aus genüsslicher Zustimmung.

Einer der Gäste ging tagsdrauf zur Wirtin und erkundigte sich nach dem Rezept. Die gute Frau schmunzelte. „Das waren die Schalen von Salatgurken an Soja-Keimlingen“, verriet sie. Und fügte schmunzelnd hinzu: „War eigentlich als Dekoration gedacht!“

Aber eben eine durchaus essbare. Nach diesem Erlebnis bleibt noch die Frage, die speziell unsere ja gern Recht habenden Richter und Staatsanwälte diskutieren können: Die Schalen-Esser oder die Verächter – wer hat an diesem Abend denn nun Geschmack bewiesen? (pbd)

Nicht reisefähig

Das Attest ist kurz:

„Hiermit wird bescheinigt, dass Herr K. wegen Rückenschmerzen nicht reisefähig ist.“ Stempel. Unterschrift.

Ehrlich, da würde ich als Richter auch ungehalten werden.

Aus der Fachabteilung

Mein Ansprechpartner bei der Polizei ist Kriminalkommissar in einer Fachabteilung, die sich mit Internetkriminalität beschäftigt. Vielleicht verzichtet er ja gerade deshalb auf die Möglichkeit, per E-Mail zu kommunizieren.

Um nichts kümmern

Wir haben für den Mandanten Widerspruch gegen einen Mahnbescheid eingelegt. Im Formular haben wir uns zu Bevollmächtigten bestellt. Das Mahngericht schickte uns auch die Mitteilung, dass die Sache für das streitige Verfahren ans zuständige Landgericht abgegeben wird. Dementsprechend hatte ich den Mandanten beruhigt:

Sie brauchen sich um nichts weiter zu kümmern. Die Post vom Gericht geht ab jetzt an uns. Wenn ich Informationen von Ihnen brauche, melde ich mich.

Super, er hat sich daran gehalten. Und nichts gemacht, als ihm das Landgericht einen Packen Papier zustellte. Darunter die Anspruchsbegründung, eine Fristsetzung zur Klageerwiderung und eine Ladung zum Verhandlungstermin. Die Frist zur Klageerwiderung ist rechnerisch schon verstrichen. Aber auch nur rechnerisch.

Die Rechtslage habe ich in einem kleinen Schriftsatz zusammengefasst:

Die Zustellung der Antragsbegründung, der Fristsetzung zur Klageerwiderung und der Ladung zum Termin direkt an den Beklagten war unwirksam. Die Zustellung hätte an uns als seine Prozessbevollmächtigten erfolgen müssen (§ 172 ZPO; BGH NJW 1984,926).

Der Beklagte ging nach Erhalt der Unterlagen davon aus, dass diese entsprechend der Zustellungsvorschriften, über die wir ihn informiert hatten, zumindest ebenfalls an uns gegangen sind. Erst auf seine Rückfrage hin erhielten wir am 24. Oktober 2007 Kenntnis von der unwirksamen Zustellung an den Beklagten.

Der Zustellungsmangel ist frühestens durch Kenntnisnahme durch uns gemäß § 189 ZPO geheilt worden, so dass wir davon ausgehen, dass die Klageerwiderungsfrist am 7. November 2007 endet. …

Falls ich was nicht richtig begriffen haben sollte, bleibt zumindest die Hoffnung, dass die Richter zu den in ihrem Haus gemachten Fehlern stehen und dafür nicht eine Prozesspartei bluten lassen.

Düsseldorf: Stellenausschreibung nach Maß

Bei der Besetzung einzelner Spitzenpositionen im Düsseldorfer Rathaus geht möglicherweise nicht alles mit rechten Dingen zu. Jedenfalls hat das Verwaltungsgericht der Landeshauptstadt große Bedenken gegen die Art und Weise, wie die neue Leiterin des Ordnungsamtes bestimmt wurde. Deshalb untersagt das Gericht mit einer einstweiligen Anordnung vorerst, die Stelle neu zu besetzen. Damit bekam ein unterlegener Bewerber vorläufig Recht.

Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts liegen wichtige Gründe für die Annahme vor, dass das bisherige Auswahlverfahren nur zum Schein stattgefunden habe. Damit habe es im Rechtssinne überhaupt kein Auswahlverfahren gegeben.

Der Eindruck, dass die gekürte Bewerberin nach dem Willen des Oberbürgermeisters der Landeshauptstadt Düsseldorf ohne Rücksicht auf weitere Bewerber mit der Leitung des Ordnungsamtes betraut werden sollte, dränge sich aus mehreren Gründen auf.

So sei die Stelle auf Anweisung nur intern ausgeschrieben worden. Nach Lage der Dinge sei das Anforderungsprofil an die Stelle auf die Auserwählte gleichsam maßgeschneidert worden. So sei die Bewerbungsvoraussetzung „mehrjährige einschlägige Berufs- und Leitungserfahrung“ auf die mindere Anforderung „mehrjährige einschlägige Berufserfahrung, Leitungserfahrung erwünscht“ herabgestuft worden.

Weiter sei bei der Bewerbung des unterlegenen Bewerbers eine frühere dienstliche Beurteilung herangezogen worden. Es hätte aber eine Beurteilung aus dem Zeitraum nach seiner letzten Beförderung verwendet werden müssen.

Da erhebliche Zweifel bestünden, ob ein ordnungsgemäßes Auswahlverfahren überhaupt stattgefunden habe, sei das Auswahlverfahren zu wiederholen. Gegen die Entscheidung kann die Stadt Beschwerde einlegen.

(Aktenzeichen 26 L 1464/07)

Moderne Kommunikation

Herr N. schickt mir jede Mail auch als Fax. Aber vielleicht mailt er mir auch seine Faxe. Morgen frage ich meine Sekretärin, ob er sich den Eingang auch telefonisch bestätigen lässt.

Ich ahne die Antwort.

Polizisten schwächeln im Zivilrecht

Die Polizei, dein Freund und Helfer. Die Ordnungshüter in Stolberg machen sogar den örtlichen Rechtsanwälten Konkurrenz. Weil eine „rüstige“ 84-Jährige sich von Telefonvertretern in ihrer Wohnung einen Zwei-Jahres-Vertrag über DSL aufschwatzen ließ, handelten die Beamten laut Polizeibericht sofort:

Die Beamten riefen noch in der Wohnung den DSL – Anbieter an und stornierten im Auftrag der „Kundin“ den Vertrag sofort. Zudem taten sie gegenüber dem Unternehmen ihre Verwunderung über ein solches Geschäftsgebaren kund. Sie bestanden umgehend auf eine schriftliche Bestätigung des Widerrufs.

Wenn der Telefonanbieter Cojones hat, wartet er zwei Wochen. Und weist dann darauf hin, dass ein telefonischer Widerruf – mal abgesehen vom fehlenden Nachweis der Vollmacht – unwirksam ist. Das Gesetz schreibt nämlich Textform vor. Die ist bei Telefonaten nicht gewahrt, wie man unschwer dem Gesetz entnehmen kann.

(Link gefunden im RA-Blog)

Drei Konvertiten auf dem Pulverfass

Von HANS HOFF

Das Bundeskriminalamt hat in Berlin drei Terrorverdächtige festgesetzt, die offensichtlich im Untergrund an einer Waffe gebastelt haben, mit der sie die ganze Republik erschüttern wollten.

Teilweise soll diese Waffe auch schon zum Einsatz gekommen sein. Es handelt sich bei den drei Festgenommenen um Konvertiten. So war Peer S. früher einmal bekennendes Mitglied einer Vereinigung, die Ältere noch unter dem Begriff SPD kennen. Der an den Rollstuhl gefesselte Wolfgang S. ist früher in der katholischen Kirche eher durch Aufrufe zur Besonnenheit aufgefallen, wurde dann aber über Kontakte zum Angstprediger Otto S. infiziert und wechselte schließlich zum neuen Glauben über.

Diesen neuen Glauben nennen die radikalen Kämpfer selbst Koalition der Mitte. Auch der dritte im Bunde war offenbar gerade dabei, die Seiten zu wechseln. Guido W. hatte indes lange Schwierigkeiten in den inneren Kreis der Terrorbande vorzudringen. Das Bundeskriminalamt hatte die Drei schon eine ganze Weile beschattet, weil sie als potentielle Gefährder galten.

Beschlagnahmt wurden bei der Verhaftung gefährliche Stoffe, aus denen sich ohne Probleme eine höchst gefährliche Waffe bauen ließe, die bei einem Einsatz Millionen von Menschen hätte verseuchen können. Ein erster Prototyp soll schon testweise im Einsatz gewesen sein und bereits verheerende Folgen gezeitigt haben.

Gelagert hatten Peer S., Wolfgang S. und Guido W. ihr „Pulverfass“ im Bundeskanzleramt. Es bestand aus den an sich harmlosen Stoffen Uckermark, Grinsebacke, Fatsuit und Kostümsack. Jede dieser Substanzen ist frei im Handel erhältlich. Mischt man sie jedoch im richtigen Verhältnis zusammen, entsteht eine Waffe, die in der Lage ist, große Räume nur durch ihre Anwesenheit intellektuell zu leeren und Menschen ihrer Urteilskraft zu berauben.

„Wir wollten diese Republik verändern“ soll Wolfgang S . in einer ersten Vernehmung gesagt haben. Ein furchtbarer Gedanke.

(Ebenfalls veröffentlicht in der Biograph-Printausgabe 09/07)

Andrej H. bleibt frei

Der Bundesgerichtshof hat den Haftbefehl gegen den Berliner Soziologen Andrej H. aufgehoben. Der Mann steht im Verdacht, etwas mit der „militanten gruppe“ zu tun zu haben und in Brandanschläge verwickelt zu sein.

Die von der Bundesanwaltschaft gesammelten Indizien überzeugten den Bundesgerichtshof nicht, und zwar aus folgenden Gründen:

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Danke, Kripo Neuss

Im letzten Verhandlungstermin meinte der Strafrichter, dass er ohne die Aussage eines Polizeibeamten nicht auskommt. Kann ich nachvollziehen. Ein Zeuge sagte vor Gericht so ziemlich das Gegenteil von dem aus, was er dem Polizisten berichtet hatte. Da lag es nahe, den Polizisten zu befragen, wie die Vernehmung abgelaufen ist.

Heute die Fortsetzung. Leider fehlte die Hauptperson, der Kriminaler aus Neuss. 35 Minuten nach Beginn der Hauptverhandlung meldete er sich immerhin telefonisch und ließ ausrichten, dass er bislang nicht kommen konnte. Er durchsuche eine Wohnung und sei aufgehalten worden.

Als Richter hätte ich gefragt, ob die Diensthandys knapp werden. Und falls ja, wie weit es zur nächsten Telefonzelle ist. Die Reaktion des Vorsitzenden fand ich noch besser. Er beendete einfach das Gespräch und griff einen Gedanken auf, der schon anfangs durch den Saal schwirrte. Wie wäre es mit einer Einstellung des Verfahrens? Ohne Auflage, ohne Vorstrafe, ohne Schuldanerkenntnis. Zwei Minuten später war die Sache erledigt.

Ich habe selten Gelegenheit, mich bei der Polizei zu bedanken. Heute ist es mal so weit.

Nicht darauf vertrauen

Das Rheinland ist ein Dorado für Anlagebetrüger. Das sagt der zuständige Oberstaatsanwalt Arno Neukirchen in Düsseldorf: „Die Call-Center und Drückerkolonnen samt ihrer Drahtzieher wuchern wie Pilze aus der Erde“.

Zwei herausragende Fälle sieht er nur als Spitze des Eisbergs: Ein 40-jähriger Düsseldorfer hat kürzlich zugegeben, dass er zahlreiche Anleger in Deutschland um rund 18 Millionen US-Dollar geprellt hat; vor dem Landgericht Kleve müssen sich Angeklagte verantworten, die angebliche Filmbeteiligungen verkauft haben.

Doch die Ermittlungen laufen nur „schleppend“, kritisiert Neukirchen: „Es bewegt sich nichts mehr!“ Das zuständige Kriminalkommissariat des Düsseldorfer Polizeipräsidiums sei überlastet, der Staatsanwaltschaft fehlen wenigstens 5 Stellen. Deswegen sei eine „Task Force“, eine schnelle Eingreiftruppe, wünschenswert.

Das Justizministerium wiegelte ab: „Das Wünschenswerte ist nicht immer sofort machbar“, entgegnete Sprecher Ralph Neubauer und warnte: „Auch Anlagebetrüger sollten nicht darauf vertrauen, unentdeckt zu bleiben!“ (pbd)

Republik der eingebildeten Affen

Aus der Verteidigungsschrift eines Rechtsanwalts:

Davon … braucht man als Anklagebehörde und Beschützerin der öffentlichen Kassen keine Kenntnis zu nehmen – in dieser Republik der eingebildeten Affen.

Langsam ahne ich, warum sich der Auftraggeber des Anwalts nach einem anderen Verteidiger umsieht.