Passbilder im Netz – die nächste Abmahnwelle?

Wer sich fotografieren lässt und die Bilder bezahlt, kann damit noch lange nicht machen was er will. Das Landgericht Köln untersagte einem Rechtsanwalt und IT-Berater, auf seiner Homepage ein Passfoto von sich zu veröffentlichen. Der Fotograf des Bildes hatte den Rechtsanwalt, seinen Kunden, auf Unterlassung verklagt.

Der Anwalt hatte sogar darauf hingewiesen, dass er die Bilder „online“ verwenden will. Zu diesem Zweck erhielt er die Fotos auch auf CD, wofür er 30 Euro extra zahlte. Selbst diese Erklärung schien dem Landgericht Köln nicht ausreichend. Bei objektiver Auslegung, so das Landgericht, seien „Onlinebewerbungen“ gemeint gewesen. Darunter versteht das Gericht anscheinend Bewerbungen per Mail, jedenfalls aber nicht die Veröffentlichung der Bilder auf einer Homepage.

So wie sich das anhört, kann die Abmahnwelle jetzt rollen. Zumindest bei Fotostudios, die eine gut geführte Kundenkartei haben.

Link zum Urteil

Die Segnungen der Liebe

Der Vorwurf, eine Scheinehe geschlossen und sich das Visum für Deutschland erschlichen zu haben, traf meinen Mandanten hart genug. Er hat nämlich wirklich an die große Liebe geglaubt. Auch wenn ihm diese eine Aufenthaltserlaubnis für Deutschland beschert hat.

Sogar die angeblich gekaufte Ehefrau sagt in ihrer „Selbstanzeige“, ihr Ehemann sei ein Opfer. Er habe gar nicht gemerkt, dass seine Verwandten ihr 10.000 Euro zahlen, wenn sie mit ihm vor den Traualtar tritt.

So könnte wenigstens das Strafverfahren noch eine glückliche Wendung nehmen. Liebe macht eben nicht nur blind, sondern lässt mitunter auch den Vorsatz entfallen.

Rechtsschutz am Telefon

Neue Wege will die ARAG-Rechtsschutzversicherung in Düsseldorf gehen. Ab sofort gibt es für Anwälte eine Rufnummer, über die Schadensfälle telefonisch angemeldet werden können. Weiterer Schriftverkehr soll nicht nötig sein.

Laut ARAG genügt eine knappe Darstellung des Sachverhaltes. 95 Prozent der Anfragen sollen innerhalb von fünf Minuten entschieden werden. Die sofortige Zusage soll für das gesamte Verfahren gelten. Zwangsvollstreckung eingeschlossen.

Das klingt positiv. Allerdings diktiere ich eine Rechtsschutzanfrage, sofern nicht ohnehin als Textbaustein vorhanden, in einer halben Minute. Einschließlich der Angabe für die Mitarbeiterin, welche Kopien sie beifügen soll.

Ob ein mehrminütiges Gespräch mit einem Versicherungsmenschen wirklich die angenehmere Alternative ist? Bei nächster Gelegenheit wage ich den Selbstversuch.

Landespolizeileitstelle

Die Kondition der nordrhein-westfälischen Polizei ist auch eine Frage der Konzentration. Die neue Landespolizeileitstelle (LLST) in Neuss wurde denn auch von Innenminister Ingo Wolf so gelobt: „Mehr Sicherheit durch schnelle und kompetente Einsatzunterstützung aus einer Hand“.

Wo sonst, etwa bei einer Geiselnahme, das Landeskriminalamt und die jeweiligen Polizeiabteilungen der fünf Bezirksregierungen zur Unterstützung des örtlichen Einsatzes zwischengeschaltet waren, ist jetzt die LLST mit allen Polizeibehörden verbunden und schickt auf deren Anforderung schneller die personelle und technische Unterstützung. Dazu gehören nun auch die Polizeifliegerstaffel, die Koordinierungsstelle für die Spezialeinheiten (wie das Einsatzkommando für Observation) und die Zentrale Informationsstelle Sporteinsätze. Auch aus Neuss werden die Einsätze der Bereitschaftspolizei, der Diensthunde und die der beiden Landesreiterstaffeln geregelt.

Zu den Arbeitsplätzen in den Leitstellen der örtlichen Polizeien gehörte früher mal gerade ein Bildschirm. In der LLST nutzt je einer von insgesamt sechs Beamten gleich vier. Der erste links dient der Computer-Recherche an hochmodernen Rechnern, auf dem zweiten ist Platz für das interne System „eCebius“. Damit können beispielsweise Verfolgungsfahrten landesweit koordiert werden. Auf dem dritten Schirm ist die gesamte Landeskarte verfügbar, die über 100 Kilometer weit über die Grenzen reicht. Sie kann aus einer Gesamtübersicht auf kleinste Straßen gezoomt werden.

Bleibt noch das „Herzstück“, auf dem die LLST-Beamten per Mausklick den Funkverkehr aller 47 Polizeibehörden zusammenschalten kann. Im Notfall kann die Besatzung eines Streifenwagens in Bielefeld mit einer aus Aachen direkt sprechen. Die neue Technik kostete rund 1,5 Millionnen Euro. (pbd)

Ohne Leistung kein Geld

Eine Internetfirma hatte dem Beklagten einen DSL-Anschluss verkauft. Später zog der Beklagte um. An seinem neuen Wohnort funktionierte der Anschluss aber nicht; der Anbieter konnte dort auch kein DSL anbieten. Trotzdem wollte er weiter sein Geld. Darauf kündigte der Beklagte. Dies wollte wiederum der Anbieter nicht akzeptieren.

Das Amtsgericht München meint, ein Vertragspartner, der zu einer Leistung nicht im Stande ist, hat auch keinen Anspruch auf Gegenleistung. Deshalb habe der Beklagte kündigen dürfen. Die Klage des DSL-Anbieters wies das Gericht rechtskräftig ab.

Urteil des AG München vom 20.3.07, 271 C 32921/06.

Ich kriege vielleicht Unterhalt

Ein Schuldner hat für uns freundlicherweise die eidesstattliche Versicherung abgegeben. Er hat kein Einkommen. Angeblich. Aber seine getrennt lebende Frau verdient 4.600 Euro.

Ich hatte eigentlich vor, keine Unterhaltsprozesse mehr zu führen. Aber in eigener Sache könnte ich es glatt noch mal versuchen. Natürlich wird es nur zu einem Prozess kommen, sofern die Ehefrau den in wenigen Tagen gepfändeten Unterhaltsanspruch ihres Mannes nicht anerkennt und den pfändungsfreien Betrag freiwillig an uns überweist.

Haftprüfung

In den nächsten Tagen steht eine Haftprüfung an. Ich habe es mir angewöhnt, den Richter vorher noch einmal anzurufen. Damit lässt sich abklären, ob es was Neues gibt, das bislang nicht zu mir durchgedrungen ist. Außerdem kommt selbst bei missmutigen und/oder unkommunikativen Ermittlungsrichtern (Disclaimer: nur eine Minderheit) immerhin ein Stimmungsbild zustande.

Für den anstehenden Termin sammele ich noch Belege für die sozialen Bindungen meines Mandanten (Arbeitsplatz, Wohnung, Schreiben der Freundin). Damit lässt sich der Haftgrund der Fluchtgefahr entkräften. Die Verdunkelungsgefahr hat sich schon auf anderem Wege verflüchtigt.

Nach dem Gespräch mit dem Richter dürfte einer Außervollzugsetzung nichts im Wege stehen. Der Richter gehörte definitiv nicht zur erwähnten Minderheit. Außerdem merkte ich, dass ihm die Argumente, die ich vorbrachte, auch schon selbst in den Sinn gekommen waren.

Das ist schon mal gar nicht schlecht. Für einen Montag.

In einer Art Stakkato

Der Bundespräsident ist doch für Überraschungen gut. Obwohl von Peter Hahne befragt, gelingen ihm bemerkenswerte Aussagen:

Besorgt zeigt sich der Präsident auch über die aktuelle Sicherheitspolitik – er zweifle erheblich daran, dass „Dinge wie die Tötung eines vermeintlichen Terroristen ohne Gerichtsurteil“ machbar seien, sagt Köhler. … Zwar habe Schäuble als zuständiger Ressortchef die Aufgabe, „sich den Kopf zu zerbrechen“, allerdings halte er „die Art, wie die Vorschläge kommen“, nämlich in einer Art Stakkato, für nicht optimal. Damit würden die Bürger unnötig verunsichert, fürchtet Köhler.

„Persönliche Zweifel“ habe er außerdem daran, dass etwa „die Tötung eines vermeintlichen Terroristen ohne Gerichtsurteil so von der leichten Hand“ gemacht werden könne, sagt der Bundespräsident. In diesem Punkt stünden noch Diskussionen aus – doch am Ende, da sei er sicher, finde man „eine Lösung, die unseren rechtsstaatlichen Prinzipien genüge tut“, sagt Köhler im ZDF.

Damit gibt der Bundespräsident wohl deutlich zu verstehen, dass er von seinem Recht Gebrauch machen wird, neue „Sicherheits“gesetze auf ihre Verfssungsmäßigkeit zu überprüfen. Köhler hat bereits seine Unterschrift unter Gesetze verweigert.

Auch der SPD-Vorsitzende Kurt Beck scheint zu merken, dass Schäubles Pläne dem Rechtsstaat das Fundament entziehen:

„Wolfgang Schäuble hat Maß und Ziel verloren. Seine Vorschläge überdehnen den jetzigen Verfassungskonsens weit. Er will die Freiheit zu Tode schützen. Wenn ich am Ende überall überwacht werde wie in einem diktatorischen System, wenn niemand mehr weiß, ob auch die persönlichsten Dinge im eigenen PC geschützt sind, dann sind die Grenzen des Zulässigen weit überschritten“, sagte Beck weiter.

Die Art von Online-Untersuchungen, wie Schäuble sie will, werde es mit der SPD nicht geben. „Ich muss wissen dürfen, welche meiner Daten möglicherweise missbraucht worden sind und ich muss mich dagegen wehren können“, forderte der SPD-Vorsitzende.

Auch der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar meldete sich zu Wort:

Schaar warf dem Gesetzgeber und den Behörden in der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ vor, Aspekte der Sicherheit und der staatlichen Aufgabenwahrnehmung in vielen Bereichen „wesentlich höher zu gewichten“ als die Rechte der Bürgerinnen und Bürger. „Das ist, wenn sich diese Entwicklung fortsetzt, eine bedrückende Perspektive“, sagte Schaar.

Mit dem Argument Terrorismusbekämpfung würden auch Maßnahmen durchgesetzt, die dieser letztlich gar nicht dienten. Viele Instrumente wie die Videoüberwachung würden später auch für andere Zwecke genutzt.

Zeitmanagement

Im Nachbarhaus sagte gerade ein Handwerker übers Mobiltelefon allen möglichen Leuten lautstark Bescheid, dass es nachher zehn Minuten später wird. Er hat ja so viel zu tun und wird nicht früher fertig. Dabei erzählte man sich natürlich noch dies und das, so dass die Aktion round about zehn Minuten dauerte.

Faszinierend.

Schiebetermin

Heute nachmittag noch ein sogenannter Schiebetermin. Das Gericht tagt nur wenige Minuten, um die Hauptverhandlung getreu dem Buchstaben des Gesetzes drei Wochen unterbrechen zu können. Während der Angeklagte dann weiter in der U-Haft schmort, fährt ein mir nicht näher bekannter Teil der fünf Richter in Urlaub.

Der ungewöhnliche Termin freitags um 15.30 Uhr ist dem Umstand geschuldet, dass ein Verteidiger heute früh einen Termin in den neuen Bundesländern hat. Und einer der Richter auf einer Fortbildung in Berlin ist. Da macht der Richter nach eigener Aussage heute früher Schluss, um noch einen Flieger oder ’nen schnellen Zug nach Düsseldorf zu kriegen.

Ob das klappt? Ich nehme mir auf jeden Fall was zum Lesen mit.