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„Mindestlohn“ für Anwälte

24.1.2008

„Damit ist von mindestens 2.300.- € als Richtmaß für das Einstiegsgehalt eines Rechtsanwaltes ohne besondere Spezialisierung, ohne besondere Zusatzqualifikationen, ohne Prädikatsexamen bei Vollzeitstelle auszugehen.“

Anwaltsgerichtshof Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 2. November 2007, 2 ZU 7/07

(Quelle des Links)


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