Fahrverbot für Radfahrer

Wer Drogen konsumiert, muss sogar aufs Fahrrad verzichten. Das Verwaltungsgericht Hannover hält es jedenfalls für rechtmäßig, wenn ein Straßenverkehrsamt einem Alkohol- und Drogenkonsumenten das Führen von Fahrzeugen verbietet – auch wenn man für diese Fahrzeuge keinen Führerschein braucht.

Im entschiedenen Fall war ein Fahrradfahrer angehalten worden. Der Mann hatte Alkohol und Kokain konsumiert. Die Behörde untersagte ihm, künftig Fahrzeuge jeder Art im Straßenverkehr zu führen. Das Verwaltungsgericht ist der Meinung, dass die Anordnung rechtmäßig ist. Ein milderes Mittel stehe nicht zur Verfügung.

Der Betroffene soll erst wieder Fahrrad fahren dürfen, wenn er sechs Monate drogenfrei gelebt und einen Idiotentest bestanden hat.

beck-aktuell

Angenehme Kontrahentin

„Innerhalb der Vernehmung wurde bekannt, dass die Geschädigte ebenfalls Geschädigte in anderer Sache ist. Die Geschädigte wurde hierzu ebenfalls durch die Unterzeichnerin vernommen.“

Mit Kriminalkommissarin S. habe ich gerne zu tun. Sie ermittelt, wie sie schreibt.

Am Tag, an dem die Klage rausging

„Sagen Sie mir noch Bescheid, falls sich in der Sache was tut.“ Meine Bitte an den Mandanten, einen Vermieter. Die Schuldner zahlen ja oft auf den letzten Drücker. Meistens am Tag, an dem die Räumungsklage rausgeht. Wir haben dann noch gescherzt, dass es hier wohl wenig wahrscheinlich ist, dass ich mir vergeblich Arbeit mache und Kosten produziere. Bei den riesigen Mietrückständen und der bekannt schlechten wirtschaftlichen Situation des Mieters.

Heute erfahren wir, dass sich doch was getan hat. Der Mieter ist gestorben. Am Tag, an dem die Räumungsklage rausging.

Beamte in NRW beim Gehalt „abgekoppelt“

Die Gehälter aller Beamten des Landes Nordhrin-Westfalen sind verfassungswidrig niedrig, denn die Bezahlung ist vom Landtag in „unzulässiger Weise“ von der allgemeinen Einkommensentwicklung abgekoppelt worden. Mit dieser Entscheidung hat die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Arnsberg das „Sonderzahlungsgesetz NRW“ vom November 2003 gerügt, mit dem das Urlaubsgeld für die rund 280.000 aktiven Beamten abgeschafft wurde.

Das Land hat mit dem gestrichenen Urlaubsgeld rund 329 Millionen Euro eingespart. Die Streichung des Ur­laubsgel­des, so meint die Kammer, sei zwar nur eine Einzelmaßnahme im Landes-Gesamtkonzept zur angestrebten Konsolidierung des Haus­halts (schließlich war den Beamten mit dem Sonderzahlungsgesetz ab 2003 auch das Weihnachtsgeld um die Hälfte gekürzt worden). In der Zu­sammenschau des Gerichts führen die Einbußen zu einer „greifbaren Ab­kopplung“ der Beamten-Versorgung von der allgemeinen Quote.

Dieser Anspruchsverlust wird nach dem Beschluss der Verwaltungsgerichts nicht durch andere Leistungen ausgeglichen. Und führt deshalb „zu einem unzuläs­sigen Eingriff“ – der Kern der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums, wird verletzt (AZ 2 K 3224/04).

Die un­terste Grenze der (Mindest-) Ali­mentation, sagen die Richter, ist nicht mehr gewahrt. Die Unterschreitung könne nicht mehr durch den Entscheidungsspielraum des Gesetz­gebers gerechtfertigt werden. In diesem Zusammenhang hatte vor erst einem halben Jahr das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht die Kostendämpfungspauschale für rechtswidrig erklärt. Damit wird auch den 141.500 Pensionären die Beihilfe zu Behandlungskosten bei Krankheiten gekürzt.

Gegen die Streichung ihres Urlaubsgeldes haben ein Polizeioberkommissar aus dem Hochsauerlandkreis und ein Justizamtsinspektor aus dem Märkischen Kreis geklagt. Die insgesamt vier Verfahren nutzte die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts jetzt zu einem Rundumschlag aus. Ihr Befund, so heisst es ausdrücklich, gilt für die Besoldung aller nach den Bundesbesol­dungs­ordnungen A, B und R besoldeten Beamten und Richter des Landes Nord­rhein-Westfalen. Über diese Ansicht wird nun das Bundesverfassungsgericht zu entscheiden haben. Diesem wird der Rechtsstreit vorgelegt, weil die nordrhein-westfälischen Richter von der Verfassungswidrigkeit des Gesetzes ausgehen. (pbd)

Gymnasium heute

„Wir brechen das Eis, dieses Motto haben wir mit Bedacht für den heutigen Konzertabend unserer Schüler gewählt“, sagt der Direktor. „Denn wir befinden uns ja in der kalten Jahreszeit. Und so wie es jetzt frostig ist und erst langsam wieder wärmer wird, so fängt auch dieser Abend mit etwas kühleren Melodien an. Langsam steigern wir uns dann zu heißeren Rhythmen.“

Bei so viel pädagogischem Drive darf man sich getrost zurücklehnen. Es besteht keine Gefahr, dass jemand die Kinder zu Revoluzzern verzieht.

Ampel rot, Motor aus – Handy erlaubt

Ein Autofahrer darf bei abgeschaltetem Motor mit seinem Mobiltelefon an einer roten Ampel telefonieren. Da der Fahrer sich ordnungsgemäß verhält, darf kein Bußgeld verhängt werden. Dies geht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm vom 6. September 2007 (Az: 2 SsOWi 190/07) hervor, wie die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilen.

Ein Autofahrer hielt an einer Ampel, die „Rot“ anzeigte. Er schaltete den Motor ab, nahm sein Handy und telefonierte kurz mit einem Bekannten. Nachdem er das Gespräch beendet hatte, schaltete die Ampel auf Grün, woraufhin der Autofahrer den Motor startete und losfuhr. Er wurde von Polizeibeamten beobachtet, die ihm ein Bußgeld in Höhe von 40 Euro erteilten, weil er als Autofahrer das Mobiltelefon nicht benutzen dürfe. Das war aus Sicht der Polizisten auch bei abgeschaltetem Motor im Straßenverkehr der Fall. Das Amtsgericht Iserlohn verurteilte den Autofahrer noch, weil es ohne Bedeutung sei, dass der Fahrer den Motor ausgeschaltet habe. Schließlich habe der Fahrer sich im Straßenverkehr bewegt.

Vor dem Oberlandesgericht hatte die Beschwerde des Fahrers aber Erfolg. Der Autofahrer wurde freigesprochen. Zwar dürfe der Fahrer als Fahrzeugführer kein Mobiltelefon benutzen. Dies gelte jedoch nach der Straßenverkehrsordnung ausnahmsweise dann nicht, wenn das Auto stehe und der Motor abgeschaltet sei. Die Situation an der Rotlichtampel stelle diese Ausnahme dar, denn der Fahrer habe mit Abschalten des Motors die Regelung befolgt. Weil er sich im Sinne der Straßenverkehrsordnung verhalten habe, könne er auch nicht mit einem Bußgeld belastet werden. So auch das Oberlandesgericht Bamberg in seinem Urteil vom 27. September 2006 (Az: 3 Ss Owi 1050/06).

Versicherungsmäßig abgedeckt

Und dann war da noch der Anwalt, der einen vernünftigen Vergleichsvorschlag des Gerichts mit den Worten beiseite wischte:

So was müssen wir nicht machen. Bei uns ist das Verfahren versicherungsmäßig voll abgedeckt.

Offensichtlich geht der Anwalt davon aus, dass das Gericht die Zeugen hören muss. Wenn er den Richter kennen würde, was er nicht tut, weil er von auswärts kommt, wüsste er, dass dieser Vorsitzende nicht lange mit Klagen fackelt, wenn der Sachvortrag dünn ist und den Anspruch nicht trägt.

Wenn der Anwalt dem Richter wenigstens vorher zugehört und das Gehörte verarbeitet hätte, wüsste er aber immerhin, dass seine Klage durchaus in diese Kategorie fallen kann. Also hätte er sich wenigstens seinen doofen Spruch sparen sollen. Denn der ist wirklich eine Einladung zum Konter.

Ich rechne allerdings mit gar nichts. Umso größer ist später die Freude.

Linkspolitiker für Verfassungsschutz tabu

Der Verfassungsschutz darf den Bundestagsabgeordneten der Linkspartei Bodo Ramelow nicht beobachten. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln heute entschieden.

In einer kurzen mündlichen Begründung der Entscheidung wies das Gericht darauf hin, die Voraussetzungen für eine Beobachtung durch den Verfassungsschutz – einschließlich des von der Behörde ausdrücklich vorbehaltenen Einsatzes nachrichtendienstlicher Mittel – unter Berücksichtigung seines Status als Abgeordneter, seiner Parteifunktionen und seiner konkreten politischen Betätigung lägen nicht vor.

Das Gericht erklärte ausdrücklich, dass es die Fragen, ob Abgeordnete schon wegen ihres Abgeordnetenstatus grundsätzlich nicht vom Verfassungsschutz beobachtet werden dürfen und ob die frühere „Linkspartei.PDS“ bzw. „Die Linke“ als solche beobachtet werden darf, nicht entschieden hat.

Gegen das Urteil ist Berufung möglich.

Pressemitteilung des Gerichts

NRW: Beamte klagen gegen neue Behörden

Das Land Nordrhein-Westfalen will Bürokratie abbauen, doch Beamte und Personalvertretungen wehren sich: Allein das Verwaltungsgericht Düsseldorf beschäftigt sich momentan mit 9 Klagen und 10 Eilanträgen – Angehörige der aufgelösten Versorgungsämter und der verlagerten Umweltverwaltung wollen nicht vesetzt werden, sie machen ihre Mittbestimmungsrechte geltend.

In sieben Fällen entschied das Verwaltunsgericht bereits gegen das Land. Die Arbeit der einst staatlichen Versorgungsämter wird seit Jahreswechsel von den Gemeinden erledigt. Dorthin ist auch die Umweltverwaltung, die bei den Bezirksregierungen bestand, ausquartiert worden. (pbd)

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Schnelle Bayern

Eins muss man den bayerischen Behörden lassen. Sie sind auf Zack. Heute Morgen habe ich ein Fax ans Ausländeramt Schweinfurt gesandt; knappe vier Stunden später lag schon die Antwort vor. Das ist in dem betreffenden Fall zwar Rekord. Aber auch sonst musste ich bisher nie mehr als zwei, drei Tage auf eine Reaktion warten.

Bei nordrhein-westfälischen Ausländerämtern, vor allem in den Großstädten, kommt die Antwort meistens erst nach Wochen oder Monaten. Wenn überhaupt.