Weihnachtspakete für Gefangene

Noch nie was vom Schwarzen Kreuz gehört? Bei mir war das der Fall, bis ich diese Mail eines Lesers erhielt:

Wir spenden seit Jahren Weihnachtspakete über das Schwarze Kreuz, mein Gedanke wäre an dieser Stelle, ob Sie in Ihrem Blog vielleicht mal einen Linktip zum Schwarzen Kreuz einfügen könnten?

Ich finde die Arbeit des Schwarzen Kreuzes und die Aktion Weihnachtsfreude sehr wichtig und sie kommt eben Menschen zugute, für die sich wirklich kein Mensch interessiert….sind ja womöglich Kinderschänder oder so…..(Sowas bekommt man zu hören wenn man davon erzählt, aber das wird Ihnen ja bekannt vorkommen – ich gebe dann immer einen kurzen Hinweis auf die christliche Nächstenliebe).

Im Rahmen des Projekts „Weihnachtsfreude im Gefängnis“ kann man selbst ein Lebensmittelpaket packen (Gesamtkosten ca. 30,00 €). Das Schwarze Kreuz vermittelt den Empfänger.

Man kann die Arbeit des Schwarzen Kreuzes auch durch Spenden unterstützen.

Zur – neuerdings erschwerten – Arbeit des Schwarzen Kreuzes ein Bericht in der taz.

Alternative: Freiabos für Gefangene

Sonderopfer

Vor einigen Tagen wollte ich einen Dauerauftrag löschen. Online, ebenso wie ich ihn eingerichtet hatte. Doch das war nicht möglich. In der Übersicht für mein privates Konto sahen alle Daueraufträge gleich aus. Nur neben dem, um den es geht, stand ein Sternchen:

Mit * versehene Daueraufträge können online nicht geändert oder gelöscht werden.
Bitte wenden Sie sich hierzu an Ihr Investment & FinanzCenter.

Das tat ich dann auch. Den Kundenberater bei der Deutschen Bank handelte ich von einem Fax auf eine E-Mail runter. Der Auftrag ist dann auch gelöscht worden. Allerdings berechnet mir die Bank jetzt 1,50 Euro Gebühren. Für die manuelle Löschung gemäß „Deutsche Bank PGK AG Preisberechnung“.

Ich verbuche den Betrag als Sonderopfer zur Bewältigung der Finanzkrise.

Wie man beiläufig seinen Mandanten verrät

Der Vorsitzende einer Strafkammer rief letzten Freitag in meinem Büro an. Er fragte meine Sekretärin, ob ich heute, also genau eine Woche später, noch was frei habe. Am frühen Vormittag ging es, also trug meine Mitarbeiterin den Hauptverhandlungstermin im Kalender ein. Die schriftliche Ladung kam am Mittwoch nachmittag bei uns an. Ich habe sie gestern nachmittag, als ich von Terminen zurückkam, gesehen.

Ich also heute zum Gerichtstermin. Wer war nicht da? Der Angeklagte. Es steht noch nicht mal fest, ob er die Ladung erhalten hat. Eine Zustellungsurkunde war in der Gerichtsakte nicht aufzufinden. Wäre ja auch verwunderlich, denn wesentlich früher als ich dürfte der Angeklagte die Ladung keinesfalls im Briefkasten gehabt haben. Wenn der private Zustelldienst des Gerichts so lange mit der Rücksendung von Quitttungen wie mit dem Austragen der Post braucht, wird daraus vor Mitte nächster Woche ohnehin nichts.

Dann irritierte mich der Vorsitzende mit einem Satz. Oder versuchte es zumindest. „Ich gehe ja eigentlich davon aus, dass Verteidiger ab und zu Kontakt mit ihren Mandanten haben.“

Offenbar wollte er hören, ob und wie ich versucht habe, den Angeklagten über den Termin zu informieren. Ich beschränkte mich auf zwei Hinweise: Ich sehe keinen Grund, mich zum Ob und Wie der Kommunikation mit meinem Mandanten zu äußern. Überdies sehe ich nicht, dass ich für gerichtliche Ladungen und die Einhaltung gesetzlicher Ladungsfristen zuständig bin.

Der Hintergrund der Richterworte ist klar. Wenn der Angeklagte von einem Termin weiß, aber nicht kommt, kann man ihm unter Umständen auch einen Strick daraus drehen, selbst wenn die gesetzliche Ladungsfrist von einer Woche nicht eingehalten ist. Hier lag zwischen der möglichen Zustellung und dem Termin allenfalls ein Tag; die Frist ist also nicht eingehalten.

Grundsätzlich hat der Angeklagte das Recht, bei Nichteinhaltung der Ladungsfrist Vertagung zu verlangen. Weiß er allerdings nachweislich von dem Termin, muss das Gericht zwar auch vertagen, kann aber mit einigem bösen Willen und unter Verdrängung eigener Versäumnisse (gesetzeswidrige Ladungsfrist) das Fernbleiben trotzdem als „unentschuldigt“ werten – und sich nette Zwangsmittel überlegen. Einen Vorführhaftbefehl zum Beispiel.

Dieser Haftbefehl würde mit einiger Sicherheit von der Beschwerdeinstanz aufgehoben. Stichwort: Verhältnismäßigkeit.

Ich fand es dennoch interessant, wie fast beiläufig versucht wurde, mich zu einem Interessen“verrat“ gegenüber meinem Mandanten zu verleiten. Nicht, dass ich in dieser Sache groß hätte etwas erzählen können. Aber wenn ich, theoretisch, drauf losgeplappert und, ebenso theoretisch, offenbart hätte, dass mein Mandant womöglich von mir von der Ladung weiß, hätte ich Informationen geliefert, die meinen Mandanten möglicherweise in eine Zelle bringen.

Kein angenehmer Gedanke.

Es ist übrigens nicht so, dass ich mich grundsätzlich so formal verhalte. Aber in diesem Fall, sagt meine Sekretärin, wurden wir bei der telefonischen Mitteilung nicht mal gebeten, den Mandanten zu unterrichten. Wenn das Gericht schon will, dass Verteidiger seine Arbeit mit erledigen, sollte es wenigstens klare Aufträge erteilen.

Dann hätte es mit einer Antwort rechnen können. Auch wenn diese möglicherweise eine Absage gewesen wäre.

Unwürdiger Drill

Mein Mandant ist Asylbewerber. Die Stadtverwaltung zahlt ihm Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Das sind täglich 1,91 € Bargeld und 7,13 € in Form von Einkaufsgutscheinen.

Was meinen Mandanten zu mir führt, ist Folgendes: Er muss seit neuestem jeden Morgen punkt neun Uhr auf dem Amt sein. Dann erhält er einen Scheck über 1,91 € und die Einkaufsgutscheine in die Hand gedrückt. Wehe, er kommt zu spät. Auch wenn es nur Minuten sind, wird ihm die Leistung für den jeweiligen Tag gestrichen.

Ich habe das zunächst nicht glauben wollen, aber er hat sich für die letzten zwei Wochen Kopien der täglichen Barschecks (kostenfrei einzulösen bei der Stadtsparkasse) und Einkaufsgutscheine gemacht.

Er weiß nicht, wieso man ihn so schikaniert (und die Personalkosten, die für ihn aufgewendet werden müssen, steigert). Üblich ist dieser, aus meiner Sicht unwürdige, Drill jedenfalls nicht. Die anderen Bewohner des Asylbewerberheims, in dem er in einem Dreibettzimmer untergebracht ist, erhalten ihre Leistungen jeweils halbmonatlich. Dafür gibt es sogar einen offiziellen „Auszahlplan“.

Ich erwarte mit Interesse, welche Begründung die Behörde liefert.

Hauen und Stauken

Die gestrige Folge der Supernanny macht Schlagzeilen, weil sie das Martyrium eines von seiner Mutter verhassten Siebenjährigen zeigt. Die Sendung ist derzeit noch auf RTL zu sehen.

Abseits von allem, insbesondere dem guten Ende für den Jungen, frage ich mich, wieso die Mutter in der Sendung überhaupt mitgemacht hat. Und wieso sie die Ausstrahlung des Beitrags nicht wenigstens verhindert hat. Ahnt die Frau nicht, was sie sich damit antut?

Wahrscheinlich tut sie es wirklich nicht.

Floskeln hinterfragt

Ein Anwalt schreibt mir:

Mein Mandant verfügt derzeit lediglich über Einkünfte, die unterhalb des pfändbaren Einkommens liegen, weshalb ich kollegialiter bitte, von etwaigen Vollstreckungsversuchen abzusehen.

Das werde ich möglicherweise meinem Mandanten raten. Weil die mitgesandten Unterlagen aussagekräftig sind und echt wirken. Aber sicher nicht, weil ich „kollegialiter“ irgendwelche Rücksichten auf den anderen Rechtsanwalt nehme. Die Floskel ist in so einem Kontext extrem unpassend, seltsamerweise aber gar nicht mal selten.

Juristenkalender: Hier exklusiv und noch dazu umsonst

Es ist schon Tradition, dass es hier in der Vorweihnachtszeit Juristenkalender von wulkan zu gewinnen gibt. Auch dieses Jahr verlose ich fünf der aufwendig gestalteten Kalender.

Wer mitmachen will, schreibt einfach einen Kommentar. Bitte eine gültige E-Mail-Adresse angeben. Über diese E-Mail-Adresse frage ich dann nach der Postanschrift. Der Juristenkalender 2009 wird den Gewinnern frei Haus geliefert. Kommentare können bis Montag, 8. Dezember 2008, 10 Uhr, abgegeben werden.

Hinweis: Ansonsten ist der Juristenkalender 2009 schon vergriffen.

Reger Zugriff auf Vorratsdaten

Innerhalb von drei Monaten sollen Ermittlungsbehörden schon über 2000-mal auf Vorratsdaten zugegriffen haben. Diese Zahl ergibt sich aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage der FDP-Fraktion, berichtet Spiegel online.

Das sind beeindruckende und erschreckende Zahlen. Vor allem, weil das Bundesverfassungsgericht per einstweiliger Anordnung den Zugriff ausdrücklich auf Fälle beschränkt hat, in denen Gegenstand des Ermittlungsverfahrens eine schwere Straftat im Sinne des § 100a Abs. 2 StPO ist, die auch im Einzelfall schwer wiegt, der Verdacht durch bestimmte Tatsachen begründet ist und die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise wesentlich erschwert oder aussichtslos wäre.

Schon die Zahl der Verfahren zeigt, dass die Vorgaben des Verfassungsgerichts nicht ernst genommen werden. Wenn das mal nicht zum Eigentor wird. Die Bundesregierung muss nämlich auch dem Verfassungsgericht über den praktischen Umgang mit den Vorratsdaten berichten. Wenn die Richter sehen, wie lax und verantwortungslos der Datentopf aufgemacht wird, haben sie jedenfalls ein Argument mehr, die Speicherung zu verbieten.

Fehlerhafte Urteile, Tag für Tag

Es gibt sicherlich (noch) einige Richter, die ihre Urteile mit der Hand schreiben. Aber nur wenige, die offensichtlich beharrlich gegen gesetzliche Formvorschriften verstoßen. Jedes Zivilurteil muss die Parteien, ihre gesetzlichen Vertreter und die Prozessbevollmächtigten bezeichnen (§ 313 Zivilprozessordnung).

Einen Amtsrichter interessiert das herzlich wenig. Er verwendet seit jeher ein selbstgemaltes Formular für die Urschrift des Urteils, in dem die Parteien, ihre gesetzlichen Vertreter und die Prozessbevollmächtigten immer gleich heißen, nämlich:

volles Rubrum wie Blatt … einrücken

Das sieht so aus:

Das ist kein harmloser Fehler, sondern ein Gesetzesverstoß. Dazu der Bundesgerichtshof:

Soweit die Urschrift des Beschlusses durch die Formulierung „einrücken wie Bl. … d.A.“ auf bestimmte Teile der Akten verweist, werden diese von der Unterschrift des Richters nicht gedeckt, so dass der Beschluss formell fehlerhaft zu Stande gekommen ist. Mit der Verweisung „einrücken Bl. … d.A.“ erteilt der Richter nämlich einer nachgeordneten, zur Entscheidungsfindung nicht befugten Person die Anweisung, die fehlenden Angaben nachzuholen, ohne deren Befolgung zu kontrollieren und dafür selbst die Verantwortung zu übernehmen.

Eine solche Verfahrensweise entspricht nicht dem Gesetz. Die Fehlerhaftigkeit des Beschlusses wurde nicht dadurch geheilt, dass seine Ausfertigungen das Rubrum und die Entscheidungsformel enthalten. Denn deren Funktion beschränkt sich darauf, die Urschrift wortgetreu und richtig wiederzugeben. Da sie von der Geschäftsstelle veranlasst werden, enthalten sie keine richterliche Bestätigung und sind folglich allgemein nicht geeignet, den formellen Mangel des Beschlusses zu heilen.

NJW 2003, Seite 3136

Das zuständige Landgericht hat schon mehrfach in Berufungsurteilen Zweifel geäußert, ob der Amtsrichter überhaupt ein wirksames Urteil gesprochen hat. Vor ungefähr sieben oder acht Jahren erhielt ich auch mal so eine Entscheidung. Die Frage wurde damals offengelassen. Das Landgericht musste die Beweisaufnahme nämlich ohnehin wiederholen. Es hat dann auch genau andersrum entschieden; aber das nur am Rande.

Dem Richter kann also nicht unbekannt sein, dass seine Urteile nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Aber anscheinend ist es ihm schlicht und einfach egal. Nicht unbedingt eine Einstellung, die man sich von jemandem wünscht, der Tag für Tag „Im Namen des Volkes“ Recht spricht.

Würde gern, kann aber nicht

Die Mandantin ist nach einem Schlaganfall krankgeschrieben. Auf unabsehbare Zeit. Sie bezieht Hartz IV. Die ARGE verlangt nun, dass sie eine Wiedereingliederungsvereinbarung unterschreibt, in der sie sich unter anderem zu Folgendem verpflichtet:

… drei schriftliche Bewerbungen um ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis pro Woche.

Wie soll man sich das vorstellen? „Ihr Stellenangebot interessiert mich. Ich bin sicher auch qualifiziert für den Job, kann ihn wegen Arbeitsunfähigkeit, deren Ende nicht abzusehen ist, aber derzeit nicht antreten. Seien Sie so freundlich und reservieren Sie mir den Arbeitsplatz zunächst bis zum 30. Juni 2009.“

Ob sie rechtlich zur Unterschrift verpflichtet ist, lasse ich mal offen. Ich habe die Mandantin an einen Fachanwalt für Sozialrecht „überwiesen“.

Beharrliche Nachfragen

Die Anwältin auf der Gegenseite ist beharrlich. Sie schickt mir ständig Schreiben mit Zahlungsaufforderungen. So viele letzte und allerletzte Fristen wurden mir bisher selten gesetzt. Ich antworte nicht. Weil schon alles gesagt ist und mein Mandant mich nicht für Wiederholungen bezahlen möchte. Jetzt meldet sich die Anwältin auch noch telefonisch und motzt meine Sekretärin an, wieso wir nicht antworten. Dass ihr gesagt wurde, wir würden dazu keine Auskunft geben, hat sie wohl nicht erheitert.

Ich hoffe, sie merkt irgendwann, dass mein Mandant freiwillig nicht zahlen wird. Aber ein bisschen vermute ich, sie hat nur keine Lust, die Klage zu diktieren. Mit den ständigen Erinnerungen scheint sie nur die eigene Partei ruhig zu stellen. Die Klage ist jedenfalls mit Arbeit verbunden. Es ist nämlich ziemlich klar, dass mein Mandant die besseren Karten hat.

Vielen Dank dafür

Auf einem Verbraucherportal hat ein Nutzer unter Nicknamen eine ziemlich vernichtende Kritik über das Restaurant meines Mandanten veröffentlicht. Mit Sicherheit dieselbe Person, die auch das Gesundheitsamt in Marsch gesetzt hat. Die Kontrollen der Behörde blieben ohne Beanstandung.

Der Interneteintrag aber blieb. Mein Mandant weiß natürlich, um wen es sich handelt. Um eine frühere Mitarbeiterin. Die wollte sich was zum Arbeitslosengeld dazu verdienen. Als sie ihre Arbeitszeit aufstocken wollte, wäre das Mehreinkommen angerechnet worden. Als mein Mandant sie nicht schwarz bezahlen wollte, kündigte sie.

Ich habe die Frau angeschrieben und sie aufgefordert, den Beitrag zu löschen oder zumindest die falschen Behauptungen rauszunehmen. Sie antwortete, dass sie dazu überhaupt keinen Grund sieht. Sie berichte nur aufgrund ihrer unschönen Erfahrungen als „Gast“. Und überhaupt sei mein Mandant, zusammengefasst, ein geiziger Fiesling.

Dafür schon mal vielen Dank. Ich denke, das Portal wird nicht lange fackeln und den Beitrag terminieren. Wann kann man schon schriftlich belegen, dass es sich nicht um eine Verbrauchermeinung handelt, sondern um Racheakt?

Der Nächste, bitte

Für 9.45 Uhr hatte ich mich bei einem neuen Mandanten in der Justizvollzugsanstalt angesagt. Der Beamte an der Besucherschleuse hatte allerdings nicht nur mein Fax, sondern auch welche von diversen anderen Anwälten. Wie es aussieht, haben die Angehörigen sich mal wieder nicht abgesprochen und gleich Kohorten von Verteidigern in Marsch gesetzt.

Aber immerhin war ich der erste. Und „mein“ Teil der Familie steht für die Anwaltsgebühren gerade, zuverlässig wie immer. Vor diesem Hintergrund mache ich mir zunächst keine großen Gedanken, wem der Mandant nach mir noch so alles Vollmachten erteilt haben mag.

Landgericht Krefeld: Mikros aus, Kameras weg

Alles was Sie sagen, kann gegen Sie verwandt werden – diese übliche Belehrung in Strafverfahren haben die sieben Überwachungskameras am Landgericht Krefekld verschwiegen. Stattdessen trugen eingebaute Mikrofone die Gespräche von Rechtsanwälten, Prozeßbeteiligten und Zuschauern und so ziemlich alle anderen Töne und Geräusche von draußen in die Kabine des Pförtners. Diese Abhöraktion dauerte wenigstens sieben Tag lang.

Sie könnte Befangenheitsanträge von Verteidigern auslösen. Denn sie war illegal, wie gestern Ralph Neubauer vom Justizministerium bestätigte. Videokameres gehören zum Sicherheitskonzept für die Gerichte und Staatsanwaltschaften im Lande. Für die Beschaffung ist der Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW (BLB NRW) zuständig. Der hatte Mitte November eine Firma mit der Installation in Krefeld beauftragt.

Was die Handwerker wussten, ahnte sonst niemand. Verteidiger in einem laufenden Zuhälterprozeß etwa unterhielten sich rauchend über ihre Strategie. Der Anwalt des Opfers sprach mit seiner Mandantin offen über deren Aussage. Auch Wolfgang Thielen, ein Haftrichter sollte dort plaudern. Doch das Interview mit einem Kamerateam wurde ständig unterbrochen – es gab Rückkoppelungen.

Erst jetzt wurde auch Gerd Waldhausen, dem Landgerichtspräsidenten, der öffentliche Lauschangriff klar. Dumm nur, dass sich die serienmäßig fest eingebauten Mikrofone nicht entfernen ließen. Deshalb wurden die Kameras samt und sonders abgebaut. Ähnliche Geräte gibt es an Justizbauten in Mönchengladbach, Höxter und Bochum. „Dort waren“, heisst es beim BLB, „die Mikrofone von vorherein deaktiviert“. Warum es sie überhaupt gibt – das weiß niemand. (pbd)