Auslandsaufklärung?

Zuerst hieß, der Bundesnachrichtendienst (BND) habe das Material über mutmaßliche Steuersünder wie den Ex-Post-Chef Klaus Zumwinkel nur weitergeleitet. Nun deutet sich an, dass der BND weit größere Aktivitäten entfaltet hat. Jedenfalls scheinen die brisanten Daten dem Nachrichtendienst keineswegs nur „zugespielt“ worden sein, wie es zunächst hieß:

Nach SPIEGEL-Informationen haben Ermittlungsbehörden rund fünf Millionen Euro für die Liechtensteiner Bankdaten gezahlt, die zu den größten Steuerermittlungen in der Geschichte der Bundesrepublik geführt haben. Das Geld, das aus dem Haushaltstopf des Bundesnachrichtendienstes (BND) stammt, ging an einen geheimen Informanten des BND, der sich Anfang 2006 bei dem deutschen Auslandsgeheimdienst gemeldet hatte.

Es darf bezweifelt werden, ob die Ermittlung deutscher Steuersünder zu den Aufgaben des BND gehört. Denn die Behörde ist auschließlich für die Auslandsaufklärung zuständig:

Der Bundesnachrichtendienst sammelt zur Gewinnung von Erkenntnissen über das Ausland, die von außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung für die Bundesrepublik Deutschland sind, die erforderlichen Informationen und wertet sie aus (§ 1 Absatz 2 BNDG).

Der BND darf weitgehend unkontrolliert beschatten, abhören, bestechen und auch sonst alles, was im Spionagegewerbe üblich ist. Diese Freiheiten genießt er vornehmlich deswegen, weil ihm von Gesetzes wegen untersagt ist, seine Aktivitäten gegen Deutschland zu richten oder sich in die Polizeiarbeit in Deutschland einzumischen.

Ob die Behörde nach der Liechtenstein-Aktion diesen Nimbus weiter verdient? Mir ist ein Geheimdienst suspekt, der aktiv der Steuerfahndung hilft und damit offensichtlich die Grenzen seiner gesetzlichen Zuständigkeit strapaziert. Selbst wenn man die Enttarnung von Steueroasen als außenpolitisches Anliegen betrachtet, die Verfolgung deutscher Steuersünder ist jedenfalls keines.

Sofern hier tatsächlich gegen Gesetze verstoßen wurde, stellt sich mal wieder die Frage nach einem Beweisverwertungsverbot. Es wäre nicht gerade ohne Ironie, wenn ausgerechnet das jetzt freudig erwartete Massenschlachten gesellschaftlicher „Leistungsträger“ zu der Einsicht führt, dass es Konsequenzen haben muss, wenn Ermittler ihre Kompetenzen überschreiten und der Zweck die Mittel heiligt.

Nachtrag:

– Interessante Hintergründe im R-Archiv

– ZDF: Die Daten kaufte der Bundesfinanzminister

Mit Papier heizen

125 Ermittlungsverfahren, 900 Durchsuchungsbeschlüsse, möglicherweise Milliarden Euro hinterzogener Steuern. Was mit Klaus Zumwinkel gestern begonnen hat und offensichtlich noch weiter geht, wird in den Medien schon als Steuerskandal von historischen Ausmaßen gehandelt.

Bei den Betroffenen stellt sich jetzt die Frage, ob man emsige Betriebsamkeit ausbrechen lässt. Auf der einen Seite ist niemand verpflichtet, sich selbst zu belasten. Das bedeutet auch, dass man (eigene) Dokumente verschwinden lassen darf.

Allerdings: Unübersehbare Lücken im Aktenschrank, neu formatierte Festplatten und mit Papier geheizte Kamine sehen Ermittler nicht ungerne. Damit lässt sich sehr leicht Verdunkelungsgefahr begründen. Verdunkelungsgefahr ist eine saubere Grundlage für einen Haftbefehl. Dann in der Untersuchungshaft schweigsam zu bleiben, ist nicht jedermann gegeben.

Eine Selbstanzeige könnte noch zur Straflosigkeit führen. Normalerweise ist sie möglich, bis der Steuerfahnder klingelt. Oder man offiziell über die Einleitung eines Verfahrens informiert wurde. Mitunter wird eine Selbstanzeige aber schon dann nicht mehr akzeptiert, wenn der Betroffene davon ausgehen konnte oder musste, dass die Straftat entdeckt ist.

Betroffenen, die über eine Selbstanzeige noch das Schlimmste verhindern wollen, könnte der Medienrummel um Zumwinkel und die Lichtensteiner Stiftungen den Weg versperren.

Zum Thema: Presserklärung der Staatsanwaltschaft Bochum

Domain in Gefahr…

Der Anrufer machte es wichtig und ließ sich sogar in eine Besprechung durchstellen. Schließlich gehe es um nichts Geringeres als unsere Internetpräsenz, erklärte er mir. „Eine andere Firma hat beantragt, ihr die Domain zu übertragen.“

Na ja, vielleicht etwas missverständlich ausgedrückt, räumte er auf Nachfrage ein. „Das andere Unternehmen will sich die Endungen .com, .eu, .net und .org sichern“, raunte der Mann, der angeblich für eine „Europäischen Registrierungsbehörde“ arbeitet. „Erfahrungsgemäß zeigen die dann Werbung. Erotik und so.“

Was ich dagegen tun könne, wollte ich wissen. „Sie können sich die Domains sichern. Aber das geht nur sofort, da wir dem anderen Antrag sonst stattgeben müssen. Wollen Sie die Domains also auf sich registrieren?“

Ich habe ihm erklärt, dass ich die Domains schon längst hätte, wenn ich an den Endungen interessiert wäre. Außerdem bleibe mir immer noch die Möglichkeit, die ominöse Firma wegen Verletzung des Namensrechts zu verklagen.

Ich verabschiedete mich eher knapp von dem Anrufer. Bei Domainregistraren sind sämtliche Domains auch Stunden nach dem Anruf noch immer frei. Es wird also ein Abzockversuch gewesen sein. Immerhin muss ich zugestehen, dass ich von der Masche bisher noch nichts gehört habe.

Riegelschloss

Heute musste ich zum ersten Mal eine Klage gegen einen eigenen Mieter erheben. Der Mieter hat zum 31. Januar 2008 selbst gekündigt. Aber aus irgendwelchen Gründen schafft er es nicht, mir die Schlüssel zur Wohnung zukommen zu lassen.

Keine Reaktion auf Mails oder Anrufe. Keine Nutzungsentschädigung für Februar.

Jetzt berichtet mir der Hausmeister auch noch, dass der Mieter vor einiger Zeit ein Querriegelschloss installiert hat. Da brauche ich für die Räumung demnächst womöglich nicht nur einen Gerichtsvollzieher. Sondern auch einen Gebäudeöffnungsexperten, der uns preiswert und ohne große Schäden Zugang verschafft. Immerhin weiß ich, wie ich an den rankomme.

Verflechtungen

Um kurz vor neun schließlich fuhr Zumwinkels Anwalt in einem schwarzen Porsche-Cabrio vor. Der Postchef wird ihn brauchen: Denn für den Fall, dass sich bei den heutigen Durchsuchungen die Gefahr einer Verdunkelung herausstellt, ist ein Haftbefehl gegen ihn schon vorbereitet.

Das erinnert mich an einen Fall von neulich. Einem Unternehmer, allerdings aus der Regionalliga, ging es ähnlich an den Kragen wie heute dem Postchef. Der Geschäftsmann überlegte, ob er sich von mir (und einem anderen Verteidiger) vetreten lässt. Oder ob er die Sache doch lieber seinen „Hausanwälten“ belässt. Das sind jene, die laut Briefbogen ausgerechnet mit den Steuerberatern kooperieren, die dem Mann seine Steuersparmodelle gebastelt und ihm – nehme ich an – über Jahre gesagt haben, alles sei wasserdicht.

Der Umstand, dass ich darüber schreiben kann, zeigt, wo das Mandat geblieben ist. Bemerkenswet fand ich, dass die Hausanwälte auf keinen Fall gemeinsam mit externen Verteidigern arbeiten wollten, und zwar unabhängig von deren Person. Da sollte man doch eigentlich hellhörig werden und sich nüchtern fragen, welche Auswirkungen gewisse Verflechtungen auf die Verteidungsstrategie haben können.

Können, nicht müssen.

Warnung

Der Besuch des Accounts bei Google Text & Tabellen verursacht heute Augenkrebs. Alles rosa, die Icons in Herzchenform. Der Header wünscht „Alles Gute zum Valentinstag!“.

Hallo Google, ich hätte da schon eine tolle Idee für Ostern…

Aus besseren Zeiten

Da schuldet mir jemand noch knapp 200 Euro. Wegen dieser Forderung lässt er sich vom Gerichtsvollzieher verhaften und gibt die eidesstattliche Versicherung ab. Das Vermögensverzeichnis, sonst eher ein Nest durchgestrichener Felder, liest sich ausnahmsweise interessant. Unter „Fahrzeuge“ findet sich folgender Eintrag:

Mercedes SLK, Baujahr 2001, Kilometerstand: 160.000, Eigentümer: Schuldner

Ich muss den Gerichtsvollzieher mal fragen, warum er den Wagen nicht direkt gepfändet hat. Ich gehe jede Wette ein, dass der Schuldner spätestens in diesem Moment den vollen Betrag auf den Tisch legen würde.

Vermisst

Heute habe ich in einem selten benutzten Aktenkoffer zwei Akten entdeckt, die seit geraumer Zeit auf der Vermisstenliste standen. Ich habe natürlich sofort Aktenkoffer auf die Liste der Orte gesetzt, an die man denken muss, wenn man nach vermissten Akten sucht.

Hoffentlich erinnere ich mich, wo die Liste der Orte gespeichert ist, wenn ich sie mal wieder brauche. Die Liste der vermissten Akten ist jedenfalls erst mal wieder leer.

Verschlusssache Durchwahl

Bei der Staatsanwaltschaft Augsburg ist es den Mitarbeitern der Telefonzentrale nach eigenen Angaben verboten, die Durchwahl von Staatsanwälten rauszugeben. Auch dann, wenn der Anrufer schon etliche Male versucht hat, einen Kontakt über die Geschäftsstelle herzustellen. Die Geschäftsstelle, die ich sprechen müsste, scheint chronisch unterbesetzt. Es geht trotz beharrlicher Versuche niemand ans Telefon.

Die Geheimniskrämerei mit den Durchwahlen hat mich so verblüfft, dass ich einen zweiten Anlauf brauchte, um zu fragen, ob man mich wenigstens mit dem Staatsanwalt verbindet. Das war möglich, aber auch nicht erfolgreich. Er ist nicht da.

Gut möglich, dass ich dem Herrn in der Zentrale jetzt mehrmals täglich mit der Bitte auf die Nerven gehe, mich doch mit dem betreffenden Staatsanwalt zu verbinden. Wenn es denn mal klappt, bin ich gespannt, ob mir der Staatsanwalt mit permanent abwesendem Personal seine Durchwahl sagen will. Oder darf.

Abschied für einen „General“

Lothar Sent, gebürtiger Niederrheiner, war über seine beruflichen Stationen in Köln und Hamm vor acht Jahren Generalstaatsanwalt in Düssedorf geworden – jetzt wurde der 65-Jährige offiziell verabschiedet.

Sein Nachfolger Gregor Steinforth (58) war zuletzt Chef der Staatsanwaltschaft Düsseldorf, vorher Sents ständiger Vertreter. Zum Bezirk der Generalstaatsanwaltschaft (GeStA) Düsseldorf gehören 6 Staatsanwaltschaften in den Landgerichtsbezirken Düsseldorf, Duisburg, Kleve, Krefeld, Mönchengladbach und Wuppertal. Über diese Behörden hat die GeStA die Dienst- und Fachaufsicht. (pbd)

Rücklastschrift-Routine

Vier von bislang fünf Lastschriften sind geplatzt. Jedes Mal rief mich der Mandant an und erklärte, woran es gelegen hat. Und dass wir es im nächsten Monat noch mal versuchen sollen. Langsam habe ich das Gefühl, das ist nur ein Trick, um Zahlungsaufschub zu erhalten.

Ab jetzt gibt es keine Zugeständnisse mehr. Sonst überschreiten die Rücklastschriftgebühren noch den Betrag der einzigen Abbuchung, die bislang durchgegangen ist.