YOU WANTED THE BEST. YOU GOT THE BEST. THE HOTTEST BAND IN THE WORLD!
Seit vorhin freue ich mich – auf den 11. Juni.
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Seit vorhin freue ich mich – auf den 11. Juni.
Der Große Brockhaus wird künftig nur noch im Internet fortleben, ist heute zu lesen. Das Zeitalter der gedruckten Lexika nähert sich wohl seinem Ende.
Dabei kam mir in den Sinn, dass ich zu Hause noch einen Großen Brockhaus stehen habe. Diesen möchte ich im Rahmen meiner privaten Aktion „Ballast abwerfen“ schon länger loswerden. 24 Bände sind es, das weiß ich. Habe ich damals alle bei Erscheinen neu gekauft. Das ging über mehrere Jahre. Es dürfte sich also um die 19. Auflage handeln. Gut erhalten, da praktisch nicht gelesen, ist sie jedenfalls.
Falls jemand angesichts der aktuellen Nachrichten ein Spekulationsobjekt sucht, kann er mir gern ein Angebot an lawblog@gmx.de mailen. Ich würde den Ballast dann wirklich abwerfen.
Nachtrag: Da man mit einem Brockhaus offensichtlich Gutes tun kann, werde ich die 24 Bände spenden. Wer Interesse hat, sagt bitte bis zum 20. Februar 2008 per Kommentar oder Mail, wofür das Lexikon sinnvoll eingesetzt werden soll. Mails bitte mit dem Betreff „Brockhaus“.
Zum Thema: Der stille Tod des Brockhaus
Aus einem gerichtlichen Hinweis an den Anwalt der Klägerin:
Darüber hinaus sind die Wertangaben zu den Gegenständen gemäß Klageantrag zu 2) („Wert gemäß Kaufpreise“) nicht schlüssig.
Ich hatte mich auch schon gewundert, mit welcher Selbstverständlichkeit die Gegenseite für Gebrauchtmöbel Schadensersatz in Höhe des damaligen Ladenpreises verlangt. Es gibt keinen funktionierenden Markt für Gebrauchtmöbel. Deshalb liegt der Zeitwert von Möbeln schon nach kürzester Zeit nur bei einem Bruchteil des Kaufpreises.
Somit dürfte der Zahlungsantrag zu 80 % aus heißer Luft bestehen. Das ist ja schon mal gut für die Kostenverteilung am Ende des Prozesses, unabhängig davon, ob der Schadensersatzanspruch besteht oder nicht.
„Der N. wurde gegen 22.30 Uhr von den Beamten H. und J. kontrolliert. Er führte ein Bubble Heroin in einem Überraschungsei mit sich (Bruttogewicht 0,2 Gramm).“
Was, frage ich mich in diesem Fall, bewegt Polizeibeamte dazu, so einen armen Kerl wie den schwer Abhängigen N. zum x-ten Mal anzuhalten und zu filzen? Eigentlich müssten sie doch auch sehen, dass ihm, der schon ganz unten angekommen ist, vieles helfen könnte.
Eine Anklage aber nicht.
Wie versetzt man das Bodenpersonal der Lufthansa in Verzückung? Online einchecken, die Bordkarte auf farbigem Papier ausdrucken. Hellblau wurde sowohl beim Hin- als auch beim Rückflug ausdrücklich gelobt. Im Sinne von „Das ist mal was anderes“. Was natürlich in erster Linie zeigt, wie spannend der Job am Gate sein muss.
Wenn ein Gericht selbst von einem „Systemwechsel“ spricht, handelt es sich um keine Kleinigkeit. Der Große Senat des Bundesgerichtshofs hat sich jetzt für einen dieser Systemwechsel entschieden. War es bei rechtsstaatswidrig langen Verfahren bislang so, dass die Strafe gemildert wurde, wird jetzt ein neues Modell angewandt:
Ist der Abschluss eines Strafverfahrens rechtsstaatswidrig derart verzögert
worden, dass dies bei der Durchsetzung des staatlichen Strafanspruchs unter
näherer Bestimmung des Ausmaßes berücksichtigt werden muss, so ist anstelle der bisher gewährten Strafminderung in der Urteilsformel auszusprechen, dass zur Entschädigung für die überlange Verfahrensdauer ein bezifferter Teil der verhängten Strafe als vollstreckt gilt.
Der Angeklagte wird also künftig zur vollen Strafe verurteilt, die er ohne Verfahrensverzögerung erhalten hätte. Im Anschluss daran stellt das Gericht fest, dass ein Teil dieser Strafe bereits als verbüßt gilt. Das orientiert sich offensichtlich an der bislang schon vorhandenen Möglichkeit, ausländische Untersuchungshaft mit einem Faktor X anzurechnen.
Der Vorteil des neuen Verfahrens scheint mir, dass das Gericht beim Strafabschlag wohl noch mehr Farbe bekennen muss. Die Feststellung, ob und in welcher Höhe Strafe als verbüßt gilt, wird im Urteil jedenfalls deutlicher zu erkennen sein als der bislang übliche „Rabatt“ auf die letzlich absolut verhängte Strafe.
Interessant ist überdies auch diese Feststellung des Großen Senats:
Verstöße der Strafverfolgungsorgane gegen das Gebot zügiger Verfahrenserledigung sind in zunehmendem Maße festzustellen; die Gründe hierfür hat der Große Senat an dieser Stelle nicht zu erörtern.
Das ist in der Tat ein knochentrockener Fakt.
Sehr geehrter Herr Vetter,
offensichtlich ist Ihre Seite lawblog.de jugendgefährdend. Recht so, denn so freie Meinungen wie Sie vertreten kann man ja nicht auf Jugendliche loslassen!
Ok, war nicht ganz ernst gemeint, aber der Hintergrund meiner Mail ist, dass ich die Seite nur noch ansehen kann, wenn ich in meiner Kaspersky Firewall die Kindersicherung ausschalte!
Selbst die niedrige Einstellung „Verbot der Anzeige von Seiten mit pornographischem Charakter, über Drogen und Gewalt, mit anstößiger Sprache“ filtert Ihre Seite!
Stimmt ja irgendwie, denn ab un zu geht es ja um Drogen und Kinderpornographie, aber ob das jetzt so gemeint war!?
Gruss
O.C.
Mit einem Hartz-IV-Speiseplan will Berlins Finanzsenator Thilo Sarrazin belegen, wie prima sich eine Person mit 4,25 Euro pro Tag verpflegen kann. Das ist der Betrag, der einem Hartz-IV-Empfänger täglich für Ernährung zur Verfügung steht.
Die Welt veröffentlicht die Ernährungstipps des Politikers:
Sarrazins Speiseplan für einen Ein-Personen-Haushalt sieht zum Beispiel für ein Mittagessen eine Bratwurst für 38 Cent mit 150 Gramm Sauerkraut für 12 Cent und Kartoffelbrei für 25 Cent plus Gewürze und Öl für 20 Cent vor. … Voraussetzung ist allerdings, dass kein Geld für Alkohol ausgegeben wird.
Laut Sarrazin ist mit seinem Speiseplan (für drei Tage?) der Nachweis geführt, dass man sich auch mit Hartz IV „vollständig, gesund und wertstoffreich ernähren“ kann.
(Ich habe ungefähr zehnmal angesetzt, mein Empfinden über diese Äußerung zu formulieren. Nicht, was den Inhalt an sich angeht. Sondern wegen der offenkundigen Bereitschaft, auf den Armen in diesem Land auch noch rumzutrampeln. Ich lasse es, weil ich nicht die richtigen Worte finde.)
Ich wunderte mich ein wenig, als mir der Beamte an der Gefängnispforte wortlos meinen Führerschein zurückreichte. Normalerweise muss ich dort meinen Anwaltsausweis vorlegen.
Sein Lächeln signalisierte mir aber: Vom Sehen bekannt. Und wahrscheinlich ab sofort als schusselig eingestuft.
Von EBERHARD PH. LILIENSIEK
Noch posiert er charmant, gestern um 13.46 Uhr war es, vor den Kameraleuten. Der 23-jährige Youssef Mohamad E.H. bleckt die Zähne, signalisiert so ein breites Lächeln. Ganz so, als wäre das Hochsicherheitsgebäude des Oberlandesgerichts Düsseldorf ein Fotostudio. Selbst der sonst spröde Vorsitzende des Staatsschutzsenats ist um das „Profil“ des mutmaßlichen Kofferbombers bemüht und platziert eine Zeichnerin näher an ihn ran.
Doch dann mahnt Ottmar Breidling ihn: „Schauen Sie uns an! Wir möchten Ihr Gesicht sehen! So, jetzt sind Sie quasi online!“ Während der ersten Stellungnahme des Angeklagten zu den Vorwürfen der Bundesanwaltschaft: Versuchter Mord an ungezählten Menschen. „Ich bin froh, aber nicht erfreut“, mit diesen Worten beginnt Youssef Mohamad E.H. seine vom Blatt abgelesene Aussage. Um dann zu erklären: „Ich bin froh darüber, dass wir in letzter Minute verhindert haben, dass unschuldige Menschen sterben“.
Aber eben, und das klingt schon nach der Reue eines Geständnisses, überhaupt nicht erfreut darüber, „dass ich diesen Weg mit Jihad H. zusammen gegangen bin“. Das ist seine blumige Umschreibung für das gemeinsame Basteln von Kofferbomben, die im Sommer vor zwei Jahren in deutschen Zügen explodieren sollten. Die Idee dazu, sagt der Angeklagte, habe dieser Jihad H. gehabt. Der hatte, wie berichtet, bei seinen Vernehmungen im Libanon den in Düsseldorf Angeklagten als Drahtzieher beschuldigt.
Doch wiederum Youssef Mohamad E.H. sagte gestern, alles habe mit einer E-Mail von Jihad angefangen. Dann habe der ihn in Kiel besucht. „Ich habe da zwar an den Dschihad geglaubt, den Heiligen Krieg. Ich war auch gegen US-Soldaten im Irak. Aber gegen Gewalt“. Seinen Bekannten Jihad aus dem Libanon ließ er in die Wohnung, gab ihm den Schlüssel, ließ ihn an seinen Computer. Und über den kriegte sein Besucher eine Datei geschickt, „wie man Bomben baut“.
Er sei überrascht gewesen und habe gefragt: „Das ist doch sehr gefährlich, was willst du denn damit?“ Doch Jihads Antwort war: „Das ist doch normal“. Der Freund „war auch für die Tötung im Falle eines Krieges“. Ja, es sei die religiöse Pflicht, jemanden zu töten, der den Propheten beleidige. Damit hatte Jihad D. die Mohammed-Karikaturen gemeint, die Anfang 2006 erst in Dänemark und später auch Deutschland veröffentlich worden waren.
Sich selbst beschreibt Youssef E.H. als einen Verführten, dessen erste Sorge seinem Studium galt. Doch nach und nach schlich sich bei ihm ein, dass die palästinensische Hamas keine terroristische Organisation ist, sondern nur eine „islamistische“. Bereits gestern hat der Staatsschutzsenats-Vorsitzende angekündigt, dass es in den nächsten Verhandlungen viele Fragen an den Angeklagten geben wird: „Wir wollen soweit wie möglich an das Tatgeschehen heran“, sagte Ottmar Breidling.
Mit anderen Worten: Die angeklagte Tat ist noch längst nicht aufgeklärt. Im weiteren Prozessverlauf wird sich zeigen, ob Youssef Mohamad E.H. dann wieder „online“ ist. (pbd)
Wovon träumt eigentlich unsere Justiz? An ein hochmodernes Verhandlungsgebäude am Kapellweg im Düsseldorfer Stadtteil Hamm hat sie geglaubt. Das auch dort zum Preis von 32 Millionen Euro enstanden ist und vor genau 1.486 Tagen eingeweiht wurde. Seitdem aber ist ein wesentlicher Teil der wunderbaren Technik überflüssig geworden.
Gestern wurde im Prozess um den mutmaßlichen Kofferbomber dessen Geständnis erwartet. Entsprechend groß war der Andrang. Die Menschen standen eine Stunde vor Verhandlungsbeginn in einer langen Schlange. Kein Problem, sollte man meinen. Hatte die Justiz zur Einweihung doch stolz berichtet, in fünf Eingangsschleusen könnten Besucher kontrolliert werden.
Nur eine wurde genutzt. Warum, so wurde der Sprecher des Oberlandesgerichs folgerichtig gefragt. „Wir haben zu wenig Personal“, antwortete Ulrich Thole trocken. Dieses Geständnis offenbart den fortschreitenden Verlust der Justiz an Realität: An die vierzig Besucher mussten in der Kälte warten. Mit 45 Minuten Verspätung begann der Prozess.
Anne-José Paulsen, die Präsidentin des Oberlandesgerichts, wünscht sich in ihrem Internetauftritt, dass „Informationsbedürfnis“ der Besucher „effektiv und schnell“ zu befriedigen. Wie gesagt: Ein Traum. Das gestrige Erlebnis ist die Wirklichkeit. (pbd)
In manchen Dingen bin ich eigen. Wenn ich abends nach Hause komme, will ich zum Beispiel nicht wissen, wer tagsüber auf meinem privaten Festnetzanschluss angerufen hat. Interessiert mich einfach nicht. Vielleicht auch deswegen, weil ja ohnehin nur Callagents davon ausgehen, ich könnte zwischen 9 und 18 Uhr zu Hause sein.
Allerdings ist die Firma Siemens der Meinung, dass ich entgangene Anrufe unbedingt zur Kenntnis nehmen muss. Mittels eines roten Lämpchens, das am Gigaset S670 rechts unter dem Display in eine Taste integriert ist. Selbst wenn jemand mit unterdrückter Nummer anwählt, signalisiert das Lämpchen den Anruf.
Ich hatte zuerst die Hoffnung, dass man übers Ruflistenmenü die Funktion deaktivieren kann. Leider hat man nur die Wahl, ob man alle (auch abgehende und angenommene) Anrufe angezeigt haben will. Oder nur die entgangenen – und die setzen zwangsläufig die rote Lampe in Betrieb. Auf vieles darf der Kunde offenbar verzichten. Der Hinweis auf entgangene Anrufe gehört nicht dazu.
Ich könnte natürlich mit einem Telefon klarkommen, das ständig rot blinkt. Aber das ist so nervig, dass ich es mir nicht erlauben kann, eigen zu sein.