Jugendgewalt: Schon heute ist vieles möglich
Tausende verlassen StudiVZ – die meisten bleiben
„… noch nie so eine eiskalte Frau gesehen“ / Die Strumpfhose ist leider nicht mehr auffindbar
Von der „Sig“-Rune bis zu den „14 Words“: Der Berliner Verfassungsschutz stellt in einer Broschüre (PDF) die Symbole und Codes der Neonazis dar und ordnet sie rechtlich ein.
Kriegt der Deutsche Journalistenverband einen Livestream zustande? Ab 19 Uhr sollte hier ( djv.de ) die Podiumsdiskussion über Bloggen und Journalismus übertragen werden. Auf Bloggerseite werden Thomas Knüwer und Don Alphonso in den Ring steigen. Auf der Gegenseite hauptsächlich ein webignoranter Verbandsfunktionär.
Ich halte die Wette, dass sie die Übertragung nicht mal für eine Viertelstunde hinkriegen.
Vermeintlichen Spam oder Irrläufer-Mails sollte man nicht unbeachtet lassen. Das legen die Erfahrungen von M.B. aus V. nahe. Er durfte heute eine Hausdurchsuchung über sich ergeben lassen – bloß weil jemand seine E-Mail-Adresse gekapert hat.
Sein Bericht:
Heute morgen klingelte mein Mobiltelefon. Ein Polizist war dran, er stünde in meiner Wohnung. Ob ich mal eben vorbeikommen könnte. Mein im gleichen Haushalt lebender Bruder hatte die Tür geöffnet.
20 Minuten später war ich zu Hause. Mein PC (kein Monitor, keine CDs, keine der offen herumliegenden Festplatten!) stand bereits fertig gepackt im Wohnzimmer.
Der Verdacht: Computerbetrug.
„Dem Beschuldigten wird zur Last gelegt, unter Angabe falscher Personalien, nämlich des Geschädigten X, kostenpflichtig Internetleistugen in Anspruch genommen zu haben.“
Ich folgte den Beamten auf die Wache, um dort gemeinsam mit dem Ermittler die vorliegende Akte einzusehen.
Um es kurz zu machen: Einziger „Beweis“ gegen mich ist die Tatsache, dass meine eMail-Adresse „(gängiger Vorname)@gmx.de“ bei der Anmeldung für die nicht bezahlten Dienstleistungen angegeben wurde. Die E-Mail-Adresse habe ich im Jahr 1997 auf meinen korrekten Namen inkl. Anschrift registert, das war wohl ein Fehler.
Anfänglich sagten die Polizisten noch etwas davon, dass meine IP-Adresse identifiziert wurde, mit der die Leistungen in Anspruch genommen wurden. Davon fand sich in der Akte jedoch nichts. Lediglich eine Anfrage an den Provider Tele 2 war enthalten, jedoch nicht dessen Antwort. Tele 2 habe ich auch nie als ISP verwendet.
Die eMails mit Rechnungen und Mahnungen habe ich tatsächlich bekommen, diese aber wie so viele andere ignoriert. Es stand ja auch ein ganz anderer Adressat in der Rechnung, nämlich Herr X.
Fazit bis jetzt: Der Polizist hat sich sehr darüber gewundert, dass allein aufgrund der Nennung meiner Adresse ein Durchsuchungsbeschluss angeordnet wurde. Sein einziger Einwand immer wieder: „Wenn sich nicht noch herausstellt, dass die besagte IP-Adresse Ihnen zugeordnet werden kann.“
Er sagte mir zu, dem StA nahezulegen, dass mir mein Rechner umgehend wieder ausgehändigt werden darf.
Meine Mandantin ist an der niederländisch-deutschen Grenze kontrolliert worden. Die Polizei wirft ihr vor, eine geringe Menge Marihuana nach Deutschland eingeführt zu haben. In der Formularmeldung an das Straßenverkehrsamt („Überprüfung der Eignung oder Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen“) kreuzt der Polizist als Begründung an:
x Gute Kenntnisse über Bezugsquellen und Qualitäten
Das Kästchen steht in der Rubrik „Eingeräumter Konsum von Haschisch oder Marihuana“. Bemerkenswert. Meine Mandantin hat nichts zur Sache gesagt. Deshalb steht auch in der Anzeige:
Eine Vernehmung lehnte sie kategorisch ab.
Beide Schriftstücke hat derselbe Beamte geschrieben.
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung organisiert eine Handykarten-Tauschbörse. Wer eine freigeschaltete Prepaid-Karte mit mindetstens zehn Euro Guthaben einsendet, erhält innerhalb weniger Tage eine entsprechende Karte zurück.
Hierdurch soll zumindest in Teilen wieder eine (anfängliche) Anonymität beim Telefonieren hergestellt werden. Der Arbeitskreis weist darauf hin, der Kartentausch sei legal. Das ist korrekt.
Allerdings trägt jeder Teilnehmer das Risiko, dass der Empfänger seiner Karte ins Visier von Ermittlungsbehörden gerät. Die Behörden haben als ersten Anlaufpunkt oft nur die Registrierungsdaten der Mobilfunkfirma.
Der Arbeitskreis selbst will keinerlei Daten speichern und auch keine Adresslisten führen.
Anscheinend haben viele Leute ähnliche Vorsätze fürs neue Jahr. Im Sportstudio ist es voll. Sehr voll. Probetraining an allen Ecken und Enden.
„Ab der dritten Januarwoche“, sagt ein Trainer zu dem Ansturm, „geben 80 % wieder die Couchkartoffel.“
So macht natürlich auch die Mindestlaufzeit der Verträge Sinn. Die beträgt ein Jahr.
Kurze Freiheitsstrafen: Tür zur kriminellen Karriere
Vorratsdatenspeicherung: Große Provider haben (offiziell) noch keine Meinung
Kunden müssen sich nicht mit der Schufa drohen lassen
Filesharing-Urteile: ein Überblick
Firma muss ihre Mitarbeiter nicht auf Filesharing überwachen
Gefährliche Zugtüren: Ermittlungen gegen Eisenbahnaufsicht
„Die Tagesschau bleibt die gehaltvolle, seriöse Nachrichtensendung.“
Ich werfe das Tagesschau-Blog jetzt aus dem Reader. Die tägliche Selbstbeweihräucherung ist ja noch einschläfernder als die Sendung selbst.
Vier Jahre soll die ehemalige Rechtsanwältin des Holocaust-Leugners Horst Zündel hinter Gitter. Dieses Strafmaß forderte die Staatsanwaltschaft in dem Verfahren gegen die 44-Jährige. Die Juristin hatte im Zündel-Prozess den Holocaust als größte Lüge der Weltgeschichte bezeichnet, berichtet beck-aktuell. Einen Schriftsatz in eigener Sache soll sie mit Heil Hitler unterzeichnet haben.
Bei mir hinterlässt es einen bitteren Nachgeschmack, wenn jemand wegen seiner geäußerten politischen Auffassung oder seines Weltbildes bestraft wird. Auch wenn mir die Auffassung dieser Person nicht sympathisch ist. Dass es hier eine offensichtlich verblendete Type trifft, die ohnehin kaum jemand ernst nehmen dürfte, macht die Sache nicht besser.
In ihrem Prospekt für Januar verspricht die Hans Soldan GmbH einen duften Rabatt. Soldan ist der Haus- und Hoflieferant für viele Anwaltskanzleien. Jeder Kunde, der für mindestens 150 Euro Aktendeckel, Hartpappe-Ordner, Kassetten-Blockhefter oder sonstigen Bürobedarf bestellt, kriegt einen Gutschein der Parfümeriekette Douglas über 15 Euro. Im Kleingedruckten heißt es zum Gutschein:
… Lieferung solange der Vorrat reicht.
Tolle Klausel, vor allem bei der ahnungslosen Klientel.
Inhaber eines Internetanschlusses sind nicht ohne weiteres verpflichtet, die Downloadgewohnheiten naher Angehöriger zu überwachen. Diese Pflicht besteht nach Ansicht des Oberlandesgerichts Frankfurt nur, wenn konkrete Anhaltspunkte bestehen, dass andere Nutzer urheberrechtlich geschützte Dateien herunterladen.
Alleine der Umstand, dass in der Presse über Filesharing berichtet wird, begründet laut Oberlandesgericht Frankfurt kein Verdachtsmoment. Die Richter wiesen eine Klage der Musikindustrie gegen einen Mann wegen rechtswidriger Downloads ab, in dessen Haushalt auch vier Kinder leben.