Ein Mandant überweist 10 Euro „Praxisgebühr“. Wenigstens nimmt er die Selbstbeteiligung bei der Beratungshilfe mit Humor.
Ein Mandant überweist 10 Euro „Praxisgebühr“. Wenigstens nimmt er die Selbstbeteiligung bei der Beratungshilfe mit Humor.