Zur Ablieferung wird aufgefordert

Muss mein Blog in die Deutsche Nationalbibliothek?

Über die im Gesetz vorgesehene „Pflichtablieferung“ auch für elektronische Publikationen gab es Verwirrung. Die Pflichtablieferung besteht zwar fort, aber die Deutsche Nationalbibliothek hat jetzt klargestellt:

Ohne vorherige Aufforderung durch die Deutsche Nationalbibliothek ist „keine Durchsetzung einer Ablieferungspflicht“ und „insbesondere nicht die Einleitung entsprechender Bußgeld- oder Ordnungswidrigkeitsverfahren“ zu erwarten.

Möge dieser Kelch auch künftig an mir vorübergehen.

Drogen, Kinderporno, Killerspiele

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann:

Killerspiele widersprechen dem Wertekonsens unserer auf einem friedlichen Miteinander beruhenden Gesellschaft und gehören geächtet. In ihren schädlichen Auswirkungen stehen sie auf einer Stufe mit Drogen und Kinderpornografie, deren Verbot zurecht niemand infrage stellt.

Die Betonung liegt hier übrigens auf „unserer … Gesellschaft“. Die Gesellschaft in der geistigen Geiselhaft solcher Politiker ist aber keineswegs auf friedliches Miteinander ausgelegt. Sondern auf Simplifizierung, Bevormundung, Diffamierung, Angst, Ausgrenzung und Demagogie. Und noch ein paar andere unschöne Dinge, die ich lieber nicht schreibe.

Zitiert nach golem.de

Pressemitteilung

Von privat bekannt

Polizisten sind mitunter skeptisch, wenn sie von Anwälten angerufen werden. Es muss ja kein Anwalt sein, der sich da meldet. Ich verstehe natürlich die Vorsicht. Datenschutz und so.

Andererseits scheint der tatsächliche Missbrauch nicht sonderlich groß zu sein. Meine Erfahrung aus Kripo-Büros, in denen ich ja öfter sitze, mitunter Stunden: Das Telefon klingelt schon mal eher selten bis gar nicht. Und wenn, sind es erkennbar keine Leute in der Leitung, die sich als Rechtsanwälte ausgeben.

Aber gut, ich empfehle meinen Mandanten ja auch, niemandem Auskunft zu geben, der sich am Telefon als Polizist ausgibt. Und wenn es denn gewünscht wird, weise ich meine Vollmacht auch per Fax oder, wenn auf der Gegenseite vorhanden, mit diesem E-Mail-Dings nach. Heute allerdings war das doch nicht nötig, obwohl der Beamte in einer niedersächsischen Kleinstadt zunächst eher sperrig reagierte. Als ich das Fax mit der Vollmacht ankündigte, fragte er noch mal nach meinen Namen.

Vetter? Ist das Ihre Seite, dieser, na wie heißt er doch, law blog?

Ich fürchtete zuerst, dass er die Vollmacht in diesem Fall im Original sehen möchte. Aber das Gegenteil war der Fall. Nun könne er mich ja einordnen und mit mir sprechen. Ich sei ja quasi „von privat bekannt“.

Dieser Blogeintrag, über den wir am Rande scherzten, ist natürlich nicht als Bestechung gedacht.