Bitte, meinen Mandanten zu verurteilen

Eine Mandantin ist verklagt worden. Der Anwalt des Anspruchsstellers formuliert den Klageantrag so:

1. Der Kläger wird verurteilt, an die Beklagte 1.254,16 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 22.05.2009 zu bezahlen.

2. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Gericht hat schon mal nichts gemerkt und die Klage ohne weiteren Hinweis zugestellt.

Vielleicht sollten wir uns einfach gar nicht melden und nicht zum Verhandlungstermin gehen. Womöglich diktiert der Richter dann das Übliche: „Es geht Versäumnisurteil entsprechend dem Antrag in der Klageschrift.“ Könnte klappen, da der Kläger weit weg wohnt und sicher nur einen Unterbevollmächtigten beauftragt, der die Akte sowieso meist nicht kennt. Also beste Voraussetzungen, dass niemand noch mal nachliest, um was es überhaupt geht.

Ob ich aus diesem Versäumnisurteil vollstrecken könnte, ist natürlich noch die Frage. Spaß machen würde es aber auf jeden Fall – schon weil der Kläger ein echter Unsymph ist.

Terminsbericht

Ich berichte dem Mandanten vom Gerichtstermin:

… der Richter hatte keinen Plan, also noch gar nichts in der Akte gelesen. Die Gegenseite hat jetzt drei Wochen Zeit, auf unseren Schriftsatz zu erwidern. Dann soll eine Entscheidung im schriftlichen Verfahren ergehen. Ich hoffe, nachdem der Richter die Schriftsätze gelesen hat.

Später noch mal probieren

Mal wieder einer dieser wichtigen Anrufe. Aus dem Ausland. Frau N. sei bei der Einreise festgenommen worden. Sie benötige Hilfe. Dringend. Kein Problem, sage ich. Wenn sich jemand findet, der einen Kostenvorschuss für unsere Tätigkeit zahlt. Der Staat tut das regelmäßig nicht, und subventionierte Sozialarbeiter sind wir auch nicht.

Schweigen. Dann will es der Anrufer später noch mal probieren. Sagt er. In Wirklichkeit wird er natürlich ganz was anderes probieren: einen Anwalt zu finden, der sich ohne Vorschuss in die Sache reinhängt.

Ich hätte ihm sogar den einen oder anderen Kollegen empfehlen können. Aber dafür war die Leitung zu schnell tot.

Ein paar freundliche Worte

Eine Mandantin muss im städtischen Wohnheim leben. Das hat ausländerrechtliche Gründe. Schon seit einiger Zeit, berichtet sie, klopfen die Securityleute jede Nacht drei Mal laut an ihre Tür. Gegen drei Uhr morgens.

Die Mandantin wacht natürlich auf, fragt, was los ist und erhält nur die Antwort, das sei eine Anweisung von der „Chefin“. Die wiederum wollte sich gegenüber der Mandantin nicht dazu äußern. Auch nicht zu der Frage, warum nur an die Tür der Mandantin geklopft wird, nicht jedoch an eine der anderen sieben auf dem Flur.

Weil sie sich nicht weiter zu helfen wusste, bat mich die Mandantin um Hilfe. Ich habe darauf mit der „Chefin“ telefoniert. Seit diesem Tag, berichtet die Mandantin, wird nicht mehr bei ihr geklopft.

Es lohnt sich halt immer, ein paar freundliche Worte zu wechseln.

Staatsanwalt darf nicht löschen

Eine derbe Schlappe mehr hat sich die Wuppertaler Staatsanwaltschaft eingefangen. Im Ermittlungsverfahren gegen Harald Friedrich (Grüne), den ehemaligen Abteilungsleiter des Umweltmisteriums, hat dessen Verteidiger Oliver Doelfs einen Beschluss des Amtsgerichts Wuppertal erstritten. Darin heisst es, dass die Staatsanwalt „rechtswidrig“ alle Informationen gelöscht hat, die aus abgehörten Telefonaten und vom Landeskriminalamt mitgelesen E-Mails stammten.

Diese Daten aber wären für eine gerichtliche Überprüfung wichtig gewesen. Durch die voreilige Vernichtung wird auch das Recht von Friedrichs Verteidiger beschnitten, den Inhalt der Gespräche und E-Mails zu erklären. Unter dem – inzwischen eingestellten – Vorwurf des bandenmäßigen Betruges waren, wie berichtet, vom 21. Mai bis zum 2. Juni 2008 Friedrichs 282 Festnetz- und 306 Handytelefonate, außerdem seine rund 170 E-Mails überwacht worden.

Dagegen hatte ausdrücklich einer von Friedrichs Gesprächspartnern, der grüne Landtagsabgeordnete Johannes Remmel, protestiert. „Insbesondere dessen Recht auf informationelle Selbstbestimmung wollten wir mit der Löschung so weit wie möglich schützen“, rechtfertigt denn auch Wuppertals Chefankläger Helmut Schoss die vorschnelle Datenzerstörung.

Die Löschung kann die Staatsanwaltschaft aber nicht von sich aus anordnen, rügt das Amtsgericht nun.

Friedrich, der als enger Vertrauter der grünen Ex-Umweltministerin Bärbel Höhn gilt, war von dessen Nachfolger Echhard Uhlenberg (CDU) einer Reihe von Amts- und Eigentumsdelikten bezichtigt worden. Danach war die Sonderkommission „Stuhl“ des Landeskriminalamt an einer bundesweiten Razzia mit Durchsuchungen und Telefonüberwachungen beteiligt. Friedrich wurde drei Wochen lang in Untersuchungshaft genommen.

Der Fall hat den Landtag mehrmals beschäftigt, weil die Oppositionsparteien SPD und Grüne eine Verunglimpfung Friedrichs durch den CDU-Umweltminister fürchten. Der deshalb kürzlich eingesetzte Parlamentarische Untersuchungsausschuss wird am 5. Oktober erstmals Zeugen benennen, die vernommen werden sollen. (pbd)

Übrig bleibt der Kleinbürger voller Angst

Hier lässt sich nachlesen, was der heftig angefeindete Thilo Sarrazin im Zusammenhang gesagt hat.

Man muss seine Bestandsaufnahme nicht vollständig finden. Man kann seine Meinung für falsch, seine Ausdrucksweise für überzogen halten. Aber Beleidigung? Volksverhetzung gar?

Nein, nein, nein. Eher schon, das, was Don Alphonso in seinem FAZ-Blog herausarbeitet:

Und genau das machen all die von Oben agierenden Klassenkämpfer mit den Argumentationsmustern eines Sarrazin anders. Ihre Strategie lautet „Divide et impera“, weil es das ist, was sie auf lateinisch sagen können, und weil sie – ohne Hintergrundwissen um den Niedergang des Imperiums – gehört haben, dass es bei den Römern funktioniert hatte. Es werden ganze Klassen, Schichten und Weltanschauungen ausgesondert und abgewertet: Die Muslime. Die 68er. Die Arbeitslosen. Die armen Familien. Die Alleinerziehenden.

Man hackt mit ein paar Phrasen unterhalb, seitlich und über der vom Abstieg bedrohten Mittelschicht die nicht genehmen Gruppen weg. Übrig bleibt letztlich der spiessige Kleinbürger voller Angst, man könnte ihm auch seinen kleinen Status wegnehmen und zu solchen Gruppen rechnen. Gruppen des sozialen Prestigeverlustes, Gruppen, vor denen er sich fürchtet, weil sie nicht seiner und der Herrschenden Norm entsprechen. Gruppen, mit denen man den Mittelstand dazu bringt, die Herrschaft der Spalter von Oben zu lieben.

Man sollte Sarrazin also nicht für seine Offenheit tadeln. Man sollte ihn preisen. Weil er den Vorhang aufreißt und den Blick auf das öffnet, was bei uns ziemlich unappetitlich hinter der Political Correctness gärt – in den Leserkommentaren der Onlinezeitungen zum Beispiel.

Dagegen kommen keine Gedankenpolizei und keine Gesinnungsstaatsanwälte an. Höchstens eine vernünftige Politik für die von Sarrazin angesprochenen Menschen, von denen viele Jüngere (weniger die Kopftuchmädchen, mehr die zornigen Jungs) so sind, wie sie sind, von denen aber viele anders wären, wenn man sie nicht seit 15, 20 Jahren ungerührt im Regen stehen ließe.

Ordnungsamt muss auf Blaulicht verzichten

Wer zuletzt kam, verliert zuerst – frei nach diesem Motto kommen dem städtischen Ordnungsdienst in Düsseldorf an rund 20 Fahrzeugen sowohl Blaulichter als auch Martinshörner abhanden.

Als vor zwölf Jahren die ersten Ordnungspartnerschaften („Mehr Sicherheit in Städten und Gemeinden“) zwischen der staatlichen Polizei und den kommunalen Ordnungsämtern begannen, weckte das Begehrlichkeiten. Auch die Angehörigen der Ordnungsämter wollten und wollen wie die Polizei mit Sonderrechten vorankommen. Dem hat jetzt das Oberverwaltungsgericht Münster einen Riegel vorgeschoben und mit seiner Entscheidung ein Urteil des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts bestätigt: Weder Blaulicht noch Martinshorn sind für Fahrzeuge eines kommunalen Ordnungsdienstes erforderlich.

Der Ordnungsdienst sei nun mal keine Polizei. Die Bevölkerung dürfe nicht durch die Wirkung der Sondersignale beeinträchtigt werden – „die Unfallgefahr muß gering gehalten werden“, heisst es (AZ: ( 8 A 1531/09). Mit diesem Urteil sieht sich die Bezirksregierung bestätigt. Sie hatte auf Weisung des Verkehrsministeriums der Stadt Wuppertal die Berechtigung für Sonderrechte verweigert. Und wird nun auch der Stadtverwaltung Düsseldorf die Erneuerung der zumeist 2012 auslaufenden Ausnahmegenehmigungen verweigern.

„Wir reißen jetzt nicht jedes bislang genehmigtes Blaulicht vom Autodach“, beschwichtigt Matthias Vollstedt, Hauptdezernent Verkehr beim Regierungspräsidenten. Aber auf lange Sicht müsse eine Sonderrechtsinflation eingedämmt werden: „Waren Sie schon einmal in New York?“, fragte er gestern. Da mache es nämlich ständig piep-piep-piep auf den Straßen. „Schier erschlagen“ werde man von den Sirenen.

Mit jedem weiteren Fahrzeug, das hinzukomme, sinke der Aufmerksamkeitsgrad der Bürger weiter. „Je mehr akustische Wahrnehmungen es gibt, desto gleichgültiger wird der Hörer. Es juckt keinen mehr.“ Das sieht Michael Zimmermann ein bißchen anders. Er ist kommissarischer Leiter des Düsseldorfer Ordnungsamtes: „Wir hatten in den vergangenen zweieinhalb Jahren 129 solcher Einsätze – immer ging es um Abwehr von Gefahren, Verstärkung für Kollegen in Not bis hin zur Verfolgung verdächtiger Räuber.“

Er bleibt dabei: „In Großstädten wie Düsseldorf sind Sonderrechte für den Ordnungs- und Servicedienst sehr sinnvoll.“ Zumal alle Fahrer selbstverständlich entsprechend geschult worden seien. Das Oberverwaltungsgericht allerdings ist kategorisch: „Bislang befristete Ausnahmen werden nach der ministeriellen Weisung nicht mehr verlängert“.

Sowohl Michael Zimmermann von der Stadt als auch Matthias Vollstedt von der Bezirksregierung sind sich aber in einem einig: Beide wollen erst mal das schriftliche Urteil lesen. Und das werden sie abklopfen. Auf Schlupflöcher der eine. Und wie die gestopft werden können, der andere. (pbd)

Pizzabacken unter Freunden

Heute morgen mal wieder Überlegungen zur Verteidigungsstrategie. In der Pizzeria meines Mandanten hatten die Schwarzarbeits-Kontrolleure kontrolliert und einen „indischen Staatsbürger angetroffen, der am Herd Speisen zubereitete“.

Der Koch hatte zwar einen Aufenthaltstitel, aber keine Arbeitserlaubnis. Mein Mandant hatte sich dann schriftlich so geäußert: Der Betreffende sei ein Freund, der ab und zu helfe, wenn Not am Mann ist. Ein reiner Freundschaftsdienst. Geld werde nicht bezahlt.

Die Behörde wertete das, wenig überraschend, als „Schutzbehauptung“ und verhängte ein Bußgeld. Nicht 3,50 €, sondern gleich mal 6.000,00 €. Ich habe dem Mandanten erklärt, dass illegale Beschäftigung schon dann vorliegt, wenn man einen Ausländer ohne Arbeitserlaubnis Arbeiten machen lässt, die normalerweise nur gegen Bezahlung gemacht werden. Ob Geld fließt, spielt (fast) keine Rolle. Und außerdem der klare Hinweis, dass der Richter die Geschichte mit dem Freundschaftsdienst schon eine Million mal gehört hat (ungefähr 50-mal von mir).

Für mich bot es sich eher an, die Sache zuzugeben und gegen die Höhe der Geldbuße zu argumentieren. Immerhin verdient man heutzutage ja nichts mit einer Pizzeria. Wovon sollen Frau und zwei Töchter, von denen eine auch noch teuer auswärts studiert, leben, wenn der Alleinernährer nur noch für die Bußgeldstelle Pizzas backt?

Zum Glück war auch dem Richter deutlich anzumerken, dass er 6.000,00 € für überzogen und nicht stemmbar hält. Nach zwei Minuten war die Sache schon am Ende. Mein Vorschlag, es bei einem Tausender zu belassen, war noch gar nicht komplett geäußert, da setzte der Richter schon zur Urteilsverkündung an. Geldbuße 1.000,00 €.

Die kleinen Überlegungen zur Verteidigungsstrategie werden sich für den Mandanten also lohnen. Auch wenn er natürlich noch meine Rechnung zahlen muss.

Polanski hätte auch in D einen schweren Stand

Der in Zürich bei seiner Einreise in die Schweiz festgenomme Roman Polanski wäre auch nach einer Landung am Düsseldorfer Flughafen in Auslieferungshaft genommen worden. Zu dieser Einschätzung kommt die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf auf Anfrage.

„Zwar wäre in Deutschland die Tat verjährt“, so erklärt es Oberstaatsanwalt Axel Stahl, „aber diesen Einwand könnten wir nicht geltend machen“. Denn nach Artikel 9 des Auslieferungsvertrages zwischen Deutschland und den USA von 1979 gelte das Recht des ersuchenden Staates.

In den USA aber ist der sexuelle Missbrauchs einer 13-jährigen vor 32 Jahren nicht verjährt. Dieser Tat wird der 76-jährige Star-Regisseur noch immer beschuldigt. Er wehrt sich gegen seine Auslieferung in die USA und fordert seine Freilassung. (pbd)

Reingelegt

Eigentlich sollte es ein schöner Betriebsausflug werden. Doch der endete für die Firma, die wir vertreten, im Desaster. Einzelheiten spare ich mir. Nach einigem Hin und Her einigten wir uns mit dem Veranstalter des Betriebsausflugs, dass er 500,00 € erstattet. Außerdem unsere Anwaltsgebühren. Letztere in stolzer Höhe von 96,03 €.

Ich hatte nichts gegen den Vorschlag der Ansprechpartnerin einzuwenden, dass die Anwaltsgebühren an uns, der Schadensersatz direkt an die Mandantin gezahlt werden. Die 96,03 € waren dann auch nach einigen Tagen auf unserem Konto.

Nun, einige Monate später, fragt die Mandantin bei uns nach den 500,00 €. Sie hat nämlich noch nichts erhalten. Wir haben das Geld auch nicht. Also hat die Gegenseite wohl einfach nicht überwiesen. Ich nehme mal an in der Hoffnung, dass Gras über die Sache wächst – vor allem weil der Anwalt, der seine Gebühren gebucht hat, möglicherweise zufrieden ist.

Das Böse lauert halt überall – ich muss es kurz mal vergessen haben. Ein Glück allerdings, dass es den Laden noch gibt. Sonst hätte ich wohl in die eigene Kasse greifen müssen.

Stehe zur Verfügung

Brief vom Staatsanwalt:

Für Rückfragen und Erörterungen stehe ich unter der o.g. Durchwahl gerne zur Verfügung.

Im Briefkopf steht dann, völlig ungewöhnlich und ziemlich modern, nicht die Telefonnummer der Geschäftsstelle. Sondern tatsächlich die Nummer, unter welcher der Staatsanwalt direkt am Draht ist.

Das „gerne“ werde ich, voller Zuversicht, gleich mal überprüfen.

Gebrauchte mit dubioser Vorgeschichte

Die Anzeigen finden sich in den Portalen für gebrauchte Automobile: gut erhaltene Mittelklassefahrzeuge oder Cabrios von Mercedes, BMW, Audi und anderen Marken mit Prestige. Oft ist der Preis überraschend niedrig.

Nichts gegen Schnäppchen, aber Vorsicht ist angebracht. Selbst wenn eine komplette deutsche Zulassungsbescheinigung vorgelegt wird. Denn es werden immer wieder Leasingfahrzeuge auf den deutschen Markt gebracht, die vor allem in Italien unterschlagen wurden.

Ich lasse mal offen, wie es den Drahtziehern gelingt, die in Italien als vermisst gemeldeten Fahrzeuge in Autos mit vermeintlich deutschem Ursprung zu verwandeln. Fest steht, sie schaffen es immer wieder, „korrekte“ deutsche Papiere für die Fahrzeuge zu bekommen. Was den Weiterverkauf natürlich enorm erleichtert.

In einem aktuellen Fall begann für meinen Mandanten der Ärger am frühen Morgen. Er wollte gerade mit seinem gebraucht gekauften Mercedes CLS zur Arbeit fahren, als Polizeibeamte klingelten. Sie wollten gar nicht groß mit ihm reden, sondern nur sein Fahrzeug beschlagnahmen. Was sie dann auch machten.

Dass das Auto aus Italien kommt, hätte der Betroffene sogar merken können. In der ASU-Bescheinigung, es muss ja auf Täterseite schnell gehen, war noch das italienische Kennzeichen eingetragen. Auch die Umstände des Verkaufs hätten stutzig machen können. Treffpunkt an einer Tankstelle, windelweiche Erklärungen zur Vorgeschichte des Autos, schnelle Probefahrt („Es gibt noch andere Interessenten“), Barzahlung.

Nun hat er den Salat, zumindest vorläufig. Seine Chancen, den Wagen wieder zu bekommen, stehen dabei gar nicht schlecht. An gestohlenen Sachen, auch Autos, kann man zwar nicht gutgläubig Eigentum erwerben. Anders ist es aber, wenn das Fahrzeug vom letzten rechtmäßigen Besitzer (Leasingnehmer) unterschlagen wurde. Dann gilt es nicht als „abhanden gekommen“ im Sinne des Gesetzes. Wenn die Papiere stimmen, kann der letzte Käufer also wirksam Eigentümer geworden sein.

Sofern man sich als Käufer nicht wehrt, das heißt mächtig Druck macht, bleibt das Fahrzeug aber regelmäßig beschlagnahmt. Meist kommen die zuständigen Staatsanwälte und Ermittlungsrichter erst in die Gänge, wenn man auf die zivilrechtliche Lage in einem Widerspruch oder einem Antrag auf gerichtliche Entscheidung hinweist. Normalerweise wird dann dem vorletzten Eigentümer (Leasingfirma) eine Frist gesetzt, auf Herausgabe des Wagens zu klagen. Die italienischen Leasingfirmen haben in den Fällen, die ich bisher bearbeitet habe, nicht geklagt.

Nach Ablauf der Frist (oft weitere vier oder sechs Wochen) wird das Fahrzeug dann normalerweise herausgegeben. Es sei denn, die Behörden halten es als Beweismittel in den laufenden Strafverfahren für unverzichtbar. Da lässt sich dann aber meist mit der Zusage, das Auto nicht ohne Einverständnis der Staatsanwaltschaft weiter zu verkaufen, eine Lösung erzielen.

Für den gutgläubigen Käufer bleiben am Ende Ärger, Kosten und meist etliche Wochen, in denen er auf sein Auto verzichten muss. Beim Verkäufer ist finanziell meist nichts zu holen. Gern werden Strohleute eingesetzt, die schon längst die Finger gehoben haben.

Ich kann nur raten, bei Gebrauchtwagenkäufen die Augen aufzuhalten. Man sollte gezielt hinterfragen, ob das Auto aus dem Ausland stammt. Sofern sich Hinweise auf Italien ergeben, ist größte Vorsicht angesagt. Die Masche klappt wohl vornehmlich mit Autos aus diesem Land.