Stellungnahme der Berliner Polizei

Zu den gestrigen Vorkommnissen bei der Demonstration „Freiheit statt Angst“ wurde eben die Stellungnahme der Berliner Polizei veröffentlicht:

(..) Im Zusammenhang mit der Überprüfung des Lautsprecherwagens kam es seitens mehrerer Teilnehmer zu massiven Störungen der polizeilichen Maßnahmen. Trotz wiederholter Aufforderungen, den Ort zu verlassen, störte insbesondere ein 37-Jähriger weiter. Die Beamten erteilten ihm schließlich einen Platzverweis. Nachdem auch dieser wiederholt ausgesprochen worden war und der Mann keine Anstalten machte, dem nachzukommen, nahmen ihn die Polizisten fest. Hierbei griff ein Unbekannter in das Geschehen ein und versuchte, den Festgenommenen zu befreien, was die Beamten mittels einfacher körperlicher Gewalt verhinderten. Der Unbekannte entfernte sich anschließend vom Tatort. Der 37-Jährige erlitt bei seiner Festnahme Verletzungen im Gesicht und kam zur Behandlung in ein Krankenhaus.

Die Vorgehensweise der an der Festnahme beteiligten Beamten einer Einsatzhundertschaft, die auch in einer im Internet verbreiteten Videosequenz erkennbar ist, hat die Polizei veranlasst, ein Strafverfahren wegen Körperverletzung im Amt einzuleiten. Das Ermittlungsverfahren wird durch das zuständige Fachdezernat beim Landeskriminalamt mit Vorrang geführt. (..)

Die komplette Stellungnahme im Original

Update:

Auch eine etwas andere Version der Geschichte findet sich inzwischen im Internet:
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Mustergültiger Einsatz II

Eben, auf dem Heimweg der Freiheit statt Angst-Demo, habe ich mir überlegt, ein paar Zeilen zu eben dieser Demo zu schreiben. Super Stimmung, viele Teilnehmer, gutes Pressecho, sehr entspannt-freundlich auftretende Polizisten, perfektes Wetter, gut organisiert.

Und dann, als ich gerade dabei war, einen Link auf den Pressespiegel bei netzpolitik.org zu setzen, stolpere ich über einen Link zu einem Video, das offensichtlich während der Abschlusskundgebung am Potsdamer Platzes entstanden ist, und meine Meinung über die Polizisten vor Ort wie auch meine Laune schlagartig geändert hat.

Da der Server mit dem Originalvideo offensichtlich Lastprobleme hat, hier eine lokale Kopie. Laut Fefes Weblog war der Auslöser übrigens „dass der Radfahrer eine Anzeige gegen einen anderen Polizisten erstatten wollte, weil er gesehen hatte, wie ein Freund von ihm unsanft einkassiert wurde.“

Um die Wortwahl von Udo zu übernehmen: „Man muss gar nicht ins Handbuch der Polizeitaktik sehen, um festzustellen: mustergültiger Einsatz. Weiter so.“

Eine gewisse Tradition scheinen derartige Feierabendbetätigungen in Berliner Polizeikreisen ja bereits zu haben.

Für den Übergriff werden übrigens noch Zeugen gesucht. Hinweise hierzu an mail at ccc punkt de.

Update: Die Berliner Morgenpost twittert, dass die Berliner Polizei eine Stellungnahme zu dem Video im Laufe des Tages angekündigt hat.

Update II: Die angekündigte Stellungnahme der Berliner Polizei liegt bislang nicht vor. Inzwischen wurde jedoch mindestens eine Strafanzeige gestellt, auch ein Aufruf zur Mahnwache kursiert. Diverse grosse Medien wie Spiegel Online sowie tagesschau.de berichten über den Vorfall. Nach Informationen des Tagesspiegels soll ein Verfahren gegen mindestens zwei Polizeibeamte wegen Körperverletzung im Amt eingeleitet werden. Auch die Berliner Morgenpost erwähnt derartige Ermittlungen auf Twitter. Weiterhin berichtet die Morgenpost ebenfalls auf Twitter davon, dass die offizielle Erklärung wohl am Abend erscheinen wird. Intern würde das Vorgehen durch die Polizeiführung kritisiert, ausserdem würde es verschiedene Ermittlungen wegen versuchter Gefangenenbefreiung geben. (1, 2)

Update III: Die Stellungnahme der Berliner Polizei

Blinddarm-Eingriff war eine Brust-OP

Duisburg/Mülheim.War es Gier? Der Mülheimer Frauenarzt Georges P. (55) ist vom Landgericht Duisburg jetzt zu 3 Jahren und 4 Monaten Haft wegen Betruges verurteilt worden, weil er innerhalb von 5 Jahren mit wenigstens 126 vorgetäuschten Operationen diverse Krankenkassen um rund 300 000 Euro geschädigt hat.

Rund 250 Frauen haben sich zwischen 2002 und 2007 von P., so die Staatsanwaltschaft Wuppertal, die Bäuche straffen oder ihre Brüste operieren lassen – der Kasse aber jeweils eine gefälschte Rechnung wegen eines „Eingriffs am Blinddarm“ geschickt. Die Betrugsserie war aufgeflogen, weil Krankenkassen mißtrauisch geworden waren. Bei denen hatten sich Frauen aus Süddeutschland privat zusätzlich versichert, drei Monate gewartet, um sich dann alle ausgerechnet von P. in Mülheim behandeln zu lassen.

Die „Schwerpunktabteilung für Ärztesachen und Korruptionsverfahren” der Staatsanwaltschaft Wuppertal ermittelte dann hunderte solcher Fälle. Neben P. sind, so Oberstaatsanwalt Wolf-Tilman Baumert, bereits 150 Frauen zumeist aus dem Ruhrgebiet wegen Betruges verurteilt worden. Gegen P. erging durch die 2. große Strafkammer des Landgericht Duisburg auch ein 3-jähriges Berufsverbot. (pbd)

Morgen, 15 Uhr, Berlin.

wetter.com schreibt heute, dass man sich langsam Zeit nehmen sollte, um sich vom Sommer zu verabschieden – und der Wettervorhersage für Berlin nach zu urteilen ist morgen wohl der letzte sinnvolle Tag, ab Sonntag soll es regnen. 20% Regenwahrscheinlichkeit, 20° Höchsttemperatur, wolkig bis leicht bewölkt.

Was liegt da näher, als einen Spätsommerrundgang entlang verschiedener Sehenswürdigkeiten Berlins zu unternehmen? Mein Vorschlag:
Vom Potsdamer Platz – als „Berlins Antwort auf den Times Square“ konzipiert, und als Mahnmal zu den Themenkomplexen „Pfusch am Bau“ sowie „Giraffenpenis aus fünfzehntausend Legosteinen“ (Oder, alternativ: „Was zur Hölle benutzt Reuters als Deutsch-Englisch-Wörterbuch?“) realisiert – ausgehend, geht es an ostdeutschen Plattenprachtbauten vorbei bis in das historische Zentrum Berlins. Der erste Teil als Ausgrabungsstätte, der zweite Teil als nahezu komplett renovierte Prachtstrasse.

Treffpunkt ist um 15 Uhr am Potsdamer Platz, und nach ein paar Reden geht es dann mit musikalischer Untermalung von Reggae über Hiphop bis zu Elektronischer Musik auf den Rundgang, Ende ist gegen 18 Uhr wieder auf dem Potsdamer Platz.

…Oder, vielleicht nochmal seriös in kurz: Morgen, 15 Uhr, Grossdemonstration „“Freiheit statt Angst – Stoppt den Überwachungswahn!“. Wetter wird gut, Programm ist spannend, Ausreden gibts also keine. Die politischen Ziele, Gründe, Unterstützer und auch die konkrete Durchführung dieses Sommerspaziergangs finden sich bei dem AK Vorrat.

GEZ-Mini-Update

Vor ziemlich genau zwei Jahren machte die Nachricht die Runde, dass ein „Rundfunkgebühren-Beauftragter“ (Volksmund: „GEZ-Fahnder“) vom Amtsgericht Neumünster zu einer Geldstrafe verurteilt worden war. Seine Methoden waren als versuchte Nötigung eingestuft worden.

Laut FAZ wollte der Mann dieses Urteil aber nicht hinnehmen, er ging in die Berufung. Das Urteil war damit nicht rechtskräftig. Durch Zufall bekam ich die Geschichte von damals auf den Bildschirm und fragte mich, was aus der Sache geworden ist. Vielleicht war der „Rundfunkgebühren-Beauftragte“ (Volksmund: „GEZ-Fahnder“) ja sogar freigesprochen worden.

Die Recherche war kurz, das Ergebnis eindeutig: Das Urteil ist längst rechtskräftig. Nachdem das zuständige Landgericht Kiel die Hauptverhandlung anberaumt hatte, nahm der Angeklagte die Berufung zurück, heißt es in einer Pressemitteilung des Landgerichtes Kiel vom Juni 2008.

Vielleicht war der Mann einfach motiviert durch die GEZ-Kampagne: „Natürlich zahl´ich“. In dem Fall die Geldstrafe wegen versuchter Nötigung.

Zoff zwischen Polizei und Staatsanwaltschaft

Essen/Mülheim/Duisburg. Die Mülheimerin Marion W. könnte noch leben – sie wurde am 8. März 2009 erdrosselt in ihrer Wohnung gefunden. Der 38-jährige Thorsten D. hatte die Möglichkeit und die Zeit zu dieser Tat. Obwohl gegen ihn die Essener Kriminalpolizei schon fünf Monate vorher wegen einer anderen Tat gute Gründe für die Untersuchungshaft hatte, lehnte die Staatsanwaltschaft Duisburg den Antrag auf U-Haft dankend ab: „Die Polizei hat die Anregung erwogen“, schob Oberstaatsanwalt Bernd Englisch den Schwarzen Peter von der Behörde, „aber nicht zeitnah weiter verfolgt“. „Das ist eine Lüge“, konterte Polizeisprecher Ulrich Faßbender. Englisch begebe sich mit seiner „falschen Behauptung auf dünnes Eis“.

Fakt ist: Thorsten D. blieb nach dem sexuellen Missbrauch der 13-jährigen Tochter seiner Ex-Frau bis zum Prozess 9 Monate lang auf freiem Fuß. Er wurde erst vor knapp 3 Monaten zu 3 Jahren und 3 Monaten verurteilt. Und sitzt wegen Verdacht des Totschlags an seiner ehemaligen Geliebten Marion W. seit 8 Tagen in Untersuchungshaft. „Das alles ist nur noch frustierend“, kommentiert Wilfried Albishausen vom Bund Deutscher Kriminalbeamten den Fall – die Essener Kriminalpolizei habe alles richtig gemacht. Die hatte im September vorigen Jahres durch eine Anzeige vom sexuellen Mißbrauch der 13-jährigen in Mülheim erfahren. Dem Mädchen soll Thorsten D. vorher Schlaftabletten gegeben haben, um sie zu betäuben. Einen Monat später regte die für Mülheim zuständige Kripo in Essen die Untersuchungshaft bei der Staatsanwalt Duisburg an. Wegen der Höhe der für den Täter zu erwartenden Strafe. Und wegen Verdunkelungsgefahr. Diese Gründe hielt die Staatsanwaltschaft für „nicht ausreichend“.

Dem widerspricht Oberstaatsanwalt Bernd Englisch zwar, kann aber keine Tatsachen nennen: „Die Akte ist unterwegs“. Danach ist er nicht mehr erreichbar. Unterdessen untermauert Polizeisprecher Ulrich Faßbender die Aktivitäten der Kripo. Als Thorsten D. ein Geständnis abgelegt hatte, sei der Eildienst der Staatsanwaltschaft Duisburg nicht erreichbar gewesen. Auch deswegen habe die Kripo einen Monat später noch einmal auf Untersuchungshaft gedrängt. Doch den Antrag der Staatsanwaltschaft habe es nicht gegeben. Unterdessen war in Mülheim die Leiche der erdrosselten Marion W. (49) gefunden worden. Die Essener Kripo ging zunächst von einer Selbsttötung aus, sicherte aber DNS-Spuren. Die wiederum führten nach Untersuchungen des Landeskriminalamtes zu Thorsten D. – er wurde am Donnerstag vergangener Woche an seiner Arbeitsstelle in Mülheim festgenommen und in Untersuchungshaft geschickt. Er hatte die Zeit und die Möglichkeit, Marion W. zu töten.

Dortmund: „Antikriegstag“ verboten

Münster/Dortmund. Weil ein gewalttätiger Verlauf nicht auszuschließen ist, bleibt der von einer privaten Person angemeldete Aufzug zum „Antikriegstag“ am kommenden Sanstag in Dortmund verboten. Das hat der 5. Senat des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts beschlossen und ist damit den Entscheidungen des Polizeipräsidenten Dortmund und des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen gefolgt.
In der Vergangenheit war es zu Übergriffen eines „Schwarzen Blocks“ aus rechten Kreisen gegen Polizeibeamte gekommen. Vergleichbare Gewalttaten hatte der Veranstalter für Dortmund nicht ausschließen können. Im Gegenteil: Er hatte versucht, Angriffe auf seiner Meinung nach rechtswidrig handelnde Polizisten zu rechtfertigen. (pbd)

Jako reagiert: „Wir haben überreagiert“

In der Auseinandersetzung zwischen Jako und Trainer Baade gibt es nun eine Pressemitteilung des Sportartikelherstellers, die ich persönlich überraschend offen und sympathisch finde.

Die Kernaussagen der Mitteilung lesen sich gekürzt so:

Sprügel bedauert, dass sich die „Auseinandersetzung unnötigerweise so aufgeschaukelt hat“. Es sei unglücklich gewesen, nicht sofort auf die Anfragen von Bloggern und Journalisten zu reagieren: „Wir haben ja schließlich nichts zu verbergen.“ Die Verzögerung einer Antwort hänge unter anderem auch mit der Urlaubszeit und der Abwesenheit wichtiger Entscheidungsträger zusammen. Rudi Sprügel will sich dafür einsetzen, dass Baade aus dieser Auseinandersetzung „keine finanziellen Nachteile erwachsen.“ Sprügel wörtlich: „Ich bin mir sicher, dass beide Seiten aus dieser unerfreulichen Geschichte gelernt haben.“

Die aktuelle Pressemitteilung im Volltext findet sich hier.

Die Geisterarmee als Kündigungsgrund

Manche Selbstständigen dirigieren in ihrer Ein-Mann-Wohnzimmer-Firma eine wahre Geisterarmee.
Der Chief Operating Head of irgendwas ist natürlich nur über ein ausgefeiltes Ticket-System zu erreichen, spricht in der Korrespondenz ausschließlich im Plural („Wir werden Ihren Auftrag schnellstmöglich bearbeiten“) und von der Internetseite lächeln angebliche Team-Mitglieder aus dem Fotofundus des Homepage-Baukastens. Unverzichtbar dabei: das professionelle Headphone im Ohr.

Das schindet vielleicht Eindruck – kann aber allergrößte Schwierigkeiten mit dem Vermieter bringen, wie ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshof zeigt (VIII ZR 165/08, Volltext).

In dem Fall ging es darum, ob die Kündigung eines Mieters gerechtfertigt war, der in einer Privatwohnung ohne Erlaubnis als Immobilienmakler arbeitete. Der Bundesgerichtshof blieb im Prinzip auf der Linie der bisherigen Rechtssprechung: Gegen eine berufliche Mit-Nutzung einer Privatwohnung ist generell nichts einzuwenden, wenn die Außenwirkung gering bleibt, also niemand gestört wird.

Ein Ausschlusskriterium sei aber, wenn der Selbstständige zu Hause Mitarbeiter beschäftige. Der Immobilienmakler bestritt zwar, Mitarbeiter gehabt zu haben – allerdings hatte er auf seiner Firmen-Homepage von einem „Team“ gesprochen. Ob es eine Geisterarmee war oder nicht, muss nun die Vorinstanz klären, an die der BGH den Fall zurückverwiesen hat.

Leicht wird es für den Immobilienmakler nicht: Der Bundesgerichtshof hat ihm die Beweislast aufgebürdet, dass das „Team“ ein Fake war, sozusagen ein Dream-Team.

Primacall vs. Spreeblick

Ich hoffe mal, dass das nicht zur täglichen Routine wird, dass ich so einen Hinweis schreiben darf: Das Unternehmen Primacall verklagt Spreeblick auf Entfernung eines Blogpostings von 2007, in dem ein Call Center Agent von Primacall über seinen Arbeitsalltag erzählt, oder, wie es Spreeblick selbst formulierte:

Primacall ist ein in Berlin ansässiger Telekommunikationsdienstleister. Am 10. April 2007 unterschrieb Primacall auf Klage der Verbraucherzentrale Berlin eine Unterlassungserklärung. In dieser Unterlassungserklärung verpflichtete sich Primacall, „Privatpersonen ohne deren vorherige Einwilligung nicht mehr zu Werbezwecken anzurufen“. In der vergangenen Woche meldete sich bei uns ein Call Center Agent (CCA) von Primacall. Er behauptete, dass Primacall an der Praxis der Kaltakquise festhalte, also weiterhin Menschen durch sogenannte „Cold Calls“ belästige.

Nach diversen Löschungsbitten im Jahr 2008 seitens Primacall hat Spreeblick den Artikel teilweise redigiert, und die von Primacall kritisierten Stellen durch XXX ersetzt. Offensichtlich war das aber nicht ausreichend, daher wurde nun Klage eingereicht. Die „juristischen Eckdaten“ sind wohl ein Streitwert von 10.000 Euro, und ein angedrohtes Ordnungsgeld von 250.000 Euro. Zu den juristischen Teilen dieses Artikels gilt natürlich der gleiche Disclaimer wie bei meinem Posting gestern. ;)

Mehr dazu gibt es bei Spreeblick oder bei Netzpolitik.org – bei letzteren findet sich auch der Link zu einer Google Cache Version des Artikels, da Spreeblick selbst wohl gerade Lastprobleme hat.

Bitte beim Kommentieren dieses Artikels die üblichen Spielregeln und „fair play“ beachten. Kommentarmoderation und Kommentare löschen ist nichts, was ich sonderlich gerne mache, was aber bei dem Jako-Artikel leider einige Male der Fall war. Danke.

Köln: Denkmal-Demo verboten

Eine rechtsextreme Gruppierung wollte in Köln gegen die Einweihung des Denkmals für die Opfer der NS-Militärjustiz demonstrieren. Das hat der 5. Senat des Oberverwaltungsgerichts Münster (OVG) mit der Begründung verboten. Allein der Aufruf zur Demonstration sei „in strafbarer Weise“ darauf ausgerichtet, die Opfer der NS-Militärjustiz „massiv in ihrer Würde herabzusetzen und verächtlich zu machen“ (AZ: 5 B 1265/09).

Das Denkmal soll daran erinnern, dass unter anderem die Tatbestände der Wehrkraftzersetzung und der Desertion in besonderer Weise in den Dienst der nationalsozialistischen Unrechts- und Willkürherrschaft gestellt worden seien und die Bejahung dieser Tatbestände auch in völlig belanglosen Fällen regelmäßig zur Verhängung der Todesstrafe geführt habe.

Das OVG folgte mit seinem Beschluss der Verbotsverfügung des Kölner Polizeipräsidenten und des Verwaltungsgerichts Köln. Dazu heisst es: „In der öffentlichen Identifikation mit der nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft liegt stets ein Angriff auf die Menschenwürde der getöteten und überlebenden Opfer“. (pbd)

OLG Köln: Kredit-Werbung mit “Ab”-Zins zulässig

Das Oberlandesgericht Köln hat rechtskräftig entschieden, dass eine Kreditwerbung mit der Aussage „ab 4,44 % eff.p.a.“ zulässig ist. Sie enthalte kein Irreführungspotenzial (6 U 4/09, Volltext):

Sie ist vielmehr eindeutig und besagt, dass der Kredit je nach den Umständen zu unterschiedlichen Zinssätzen und im günstigsten Falle zu 4,44 % effektivem Jahreszins ausgegeben wird. (…) Entgegen der Meinung des Klägers enthält das Angebot nicht allein deshalb nur die „halbe Wahrheit“ im vorstehenden Sinne, weil der Nutzer auch noch ein Interesse hat, die Bedingungen für die Vergabe des Kredits zu erfahren. Dem entspricht es, dass in der Rechtsprechung – worauf die Parteien übereinstimmend hinweisen – die Werbung mit „ab-Preisen“ nur in Fällen als irreführend beanstandet worden ist, in denen – was hier nicht in Rede steht – Ware zu den beworbenen günstigsten Preisen nicht in ausreichendem Umfang vorrätig war.

Das Gericht lies offen, ob es anders entschieden hätte, wenn die neue „Verbraucherkreditrichtlinie“ bereits in Kraft wäre. Das Urteil enthält lediglich die Andeutung, dass „die Richtlinie in der Sache auch nicht so weitgehende Anforderungen stellt, wie der Kläger ihr entnehmen will.“

Jako AG und die „Blogosphäre“

Zugegeben: Dieser Eintrag wäre vermutlich wesentlich interessanter, und mit fundierten Kommentaren zum Sachverhalt versehen, wäre Udo nicht gerade im Urlaub. Nun passieren auch während Udos Abwesenheit manchmal Dinge, die sicher auch für die Leser hier interessant sind, und mich nur den Kopf schütteln lassen, wieviel – oder wie wenig – manche Menschen vom Diskussionskultur, Meinungsäusserung und Technik im Internet verstehen.

Da ich hier im Lawblog-Maschinenraum von Paragraphen eher weniger Ahnung habe, an dieser Stelle statt Kommentar und Einschätzung der Angelegenheit eben nur ein kurzer Hinweis auf den Streit des Sportartikelherstellers Jako und dem Fussballblog von Trainer Baade. Inklusive finanziell unangenehmen Nachtreten, weil der ursprünglich bemängelte Blog-Eintrag wohl von einem Robot in Tschechien gespiegelt wurde.

Eine ausführliche Zusammenfassung des Vorfalls findet sich bei allesaussersport.