Alle gewaltbereit und böswillig

Die Gewerkschaft der Polizei Niedersachsen ist gegen Namens- oder Dienstnummernschilder für Polizisten. An sich nicht überraschend. Sehr ehrlich scheint mir dagegen die Begründung:

Die allgemeine Kennzeichnungspflicht kann erhebliche Folgen für die Polizisten haben. Sie könnten beispielsweise mit Anzeigen und daraus folgenden Ermittlungsverfahren überzogen werden. Ob die Vorwürfe zutreffen oder nicht, die betroffenen Beamten sind in solchen Fällen für eine Beförderung gesperrt und haben mit einem beschädigten Ruf zu kämpfen.

Der Polizeigewerkschaft sind also die (angeblich) beeinträchtigten Karrierechancen wichtiger als die Aufklärung möglicher Dienstpflichtverletzungen oder gar Straftaten durch Polizisten. Selbst in Fällen, in denen die Vorwürfe zutreffen.

Das kann man wohl nur zur Kenntnis nehmen. Ebenso das nachfolgende freimütige Bekenntnis des stellvertretenden Landesvorsitzenden, der Beschwerdeführer und „Gewaltbereite“ in einen Topf wirft und ohnehin nur mit haltlosen Beschwerden sowie „vermeintlichen Klagen“ rechnet.

Und nicht nur sie

Aus einem gerade fertig gestellten Schriftsatz:

Das Strafverfahren ist ohne Präjudiz für die zivilrechtliche Angelegenheit.

Gegen die Beklagte ist ein Strafbefehl ergangen, der rechtskräftig wurde. Die Beklagte nahm ihren Einspruch vor der Hauptverhandlung zurück. Dies geschah aufgrund einer Risikoabwägung. Hier war für die Beklagte zu berücksichtigen, dass sie – und nicht nur sie – mit dem zuständigen Strafrichter D. sehr schlechte Erfahrungen gemacht hat.

Die Beklagte wollte keinesfalls das Risiko eingehen, dass die Geldstrafe über 90 Tagessätze erhöht wird und sie sich demgemäß nicht mehr als unvorbestraft bezeichnen dürfte. Von daher nahm sie die – an sich nicht gerechtfertigte – Verurteilung zu 30 Tagessätzen in Kauf.

Im Strafverfahren gab es keine Beweisaufnahme. Schon von daher kann aus dem Strafbefehl nichts Nachteiliges für die Beklagte hergeleitet werden.

Im Original ist der Name des Richters nicht abgekürzt.

Kein Schertz

Stefan Niggemeier erzählt die fast unglaubliche Geschichte, wie sich ein bekannter Medienanwalt mit dem „Gewaltschutzgesetz“ zu wehren versucht.

Dass der bekannte Medienanwalt Gott und der Welt den Mund verbieten lässt, wenn jemand (negativ) über ihn beziehungsweise seine Arbeit berichtet, war man ja schon gewohnt. Die Steigerung ist nun, dass der betreffende Anwalt seine Kritiker zu „Stalkern“ erklären lassen möchte.

Immerhin scheint er hierbei momentan nicht gerade auf der Gewinnerstraße zu fahren, sondern sich ziemlich lächerlich zu machen.