Unkooperatives Verhalten

Ein Polizist zeigt meinen Mandanten an, und zwar ausdrücklich wegen „Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und gleichstehende Personen (§§ 113, 115 StGB)“.

Ich zitiere die Anzeige:

Der Beschuldigte verhielt sich im Rahmen der Sachverhaltsaufnahme unkooperativ und zeigte kein Verständnis für die Maßnahme und die Reaktion des Unterzeichners.

Mehr steht da nicht zum Tatvorwurf des Widerstands. Ich schwöre. Wer bitte erklärt dem eifrigen Beamten, dass mangelnde Unterwürfigkeit noch keine „Gewalt“ oder „Drohung mit Gewalt“ ist, wie sie die betreffenden Paragrafen nach wie vor fordern. Ich hoffe, alsbald der Staatsanwalt und nicht irgendwann erst das Bundesverfassungsgericht.