Bis zu 45 Monate…

Keine Hausdurchsuchung, ohne dass Computer, Handys und USB-Sticks mitgenommen werden. Welche Folgen das insgesamt für die Dauer von Strafverfahren haben kann, zeigt das folgende Schreiben eines Polizeipräsidiums aus Nordrhein-Westfalen:

Wir nähern uns also mittlerweile der Vier-Jahresgrenze. Falls jemand – privat oder geschäftlich – auf seine Daten angewiesen ist, sind das sicher keine guten Nachrichten. Für mich übrigens auch nicht. So lange möchte ich eigentlich gar nicht mehr arbeiten…