In ihrer etwas verbittert klingenden, also in der Tonalität wenig überraschenden Stellungnahme redet sich Richter-Kandidatin Frauke Brosius-Gersdorf ohne Grund selbst weiter um Kopf und Kragen.
So schreibt sie:
Kritik müssen sich auch einzelne staatliche Funktionsträger gefallen lassen. Welchen Grund gibt es, sich als Mitglied einer Landesregierung, zumal aus dem Bereich der Justiz, in einer Debatte um eine Verfassungsrichterwahl anonym zu äußern?
Warum äußern sich Personen und auch Politiker zu einem Thema? Weil sie es dürfen. Warum äußern sie sich anonym? Weil sie es dürfen. Die Freiheit, seinen Senf zu jedem Thema sagen zu dürfen, ist, wie es das Bundesverfassungsericht ständig sagt, für unsere Grundordnung schlichtweg konstituierend.
Wenn die Kandidatin dagegen eine Art sachlichen Grund für erforderlich hält, dass Menschen ihre Meinung sagen und dies dann überdies nur unter Nennung von Namen und Adresse dürfen sollen, lässt das nichts Gutes für ihre Tätigkeit am Verfassungsgericht erwarten.