„Frau Brosius-Gersdorf hat uns gebeten…“

Zu den kleineren, aber nicht ganz unwichtigen Merkwürdigkeiten im löwenhaften Kampf der Professorin Frauke Brosius-Gersdorf um eine Richterstelle am Bundesverfassungsgericht gehört ihre heutige öffentliche Stellungnahme. Nicht nur wegen des Inhalts, sondern auch wegen der Art der Veröffentlichung.

Es ist nämlich keineswegs so, dass Frauke Brosius-Gersdorf – wie in vielen Medien berichtet – eine Anwaltskanzlei beauftragt hat, für sie Stellung zu nehmen. Vielmehr veröffentlicht die Anwaltskanzlei Redeker lediglich die eigene Stellungnahme der Kandidatin. Das ist auf der Presseseite von Redeker selbst nachzulesen:

Frau Prof. Dr. Frauke Brosius‑​Gersdorf hat uns gebeten, ihre folgende Erklärung den Medien zur Verfügung zu stellen.

Es handelt sich also nicht um eine Stellungnahme der Anwälte im Namen ihrer Mandantin. Unterschrieben ist der Text ja auch ausschließlich von Brosius-Gersdorf. Es wird nicht mal mit einem Wort transparent gemacht, ob und wieweit sich die Kanzlei Redeker hier für ihre Mandantin exponiert bzw. überhaupt exponieren will, und sei es nur beratend. Üblich ist das bei anwaltlicher Vertretung jedenfalls nicht.

Für mich legt das Ganze nahe, dass die sehr schlauen Juristen bei Redeker eher nicht von der Idee angetan waren, dass sich eine Kandidatin fürs höchste Richteramt per Stellungnahme rechtfertigt. Juristische Unterstützung manifestiert sich bei Anwälten jedenfalls normalerweise nicht nur darin, den einen eigenen Text der Mandantin auf die Kanzleihomepage zu klatschen. Aber was ist schon normal in dieser Geschichte…