Privatgutachten

Völlig anlasslos mal ein Blick in die Praxis. Heute geht es um sogenannte Privatgutachten, die Rechtsanwälte gern gegen ein anständiges Honorar schreiben.

Wenn man ein passendes Gutachten von einem Anwalt braucht, fragt man bei möglichst vielen an und beauftragt den, der schon am Telefon oder nach einer kurzen Infomail die gestellte Frage positiv beantwortet. Zur Sicherheit beauftragt man einen zweiten Willigen oder sogar ein paar mehr, falls einer doch noch Bedenken kriegt oder krank wird. Das ist aber kein Muss und hängt natürlich sehr von den finanziellen Mitteln ab, die zur Verfügung stehen.

Bei Eingang des oder der Gutachten nimmt man ebenso erfreut wie überrascht zur Kenntnis, dass der Gutachter die eigene Auffassung bestätigt. Wer hätte damit nur rechnen können.
Ist die Auswahl an Gutachten reichlich, nimmt man das Gutachten, das am schönsten klingt. Bei Gleichstand entscheidet die Imposanz des Kanzleibriefkopfs.

Ärger bringt so ein Vorgehen nie. Die anderen angefragten Anwälte, vor allem jene, die gleich mit dem Kopf geschüttelt haben, dürfen selbst auf Nachfrage nicht mal zugeben, dass sie kontaktiert wurden und womöglich sogar eine Ersteinschätzung gegeben haben, für deren Inhalt der potenzielle Auftraggeber dann doch eher nichts bezahlen wollte. In einem Wort: Schweigepflicht.

Das sind natürlich super ausgebuffte Tricks. So was kennen nur forensisch tätige Juristen und Pitbulls in Unternehmens-Rechtsabteilungen. Ich halte es für ausgeschlossen, dass ein Professor oder eine Professorin, die fast nur im Schreibstübchen, in Vorlesungen oder allenfalls mal in einer Enquete-Kommission sitzen, auf so was kommen könnten.