Auch Anwälte werden mal krank. Wenn mehrere Angeklagte vor Gericht stehen, ist es vom Grundsatz her natürlich sehr nett, die anderen Anwälte vom Krankheitsfall zu informieren. Damit sie nicht unnötigerweise zum Gericht fahren. Bei einem Verhandlungstermin am 30.06. um 12.30 Uhr macht es allerdings wenig Sinn, diese Information in einen Brief zu packen, der am 30.06. in die Post geht. Siehe hier:
Der Brief ging übrigens heute ein. Wir schreiben den 16.07.2025.